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APOTHEKENPRAXIS – BFARM

Berlin - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschickt ab dem 15. September neue T-Rezept-Formulare zur Verschreibung von Arzneimitteln, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten. Auf diesen Rezepten ist nur noch eine Verordnung möglich. Bisher konnten bis zu drei Medikamente auf einem Rezept verordnet werden. Alte T-Rezepte behalten aber ihre Gültigkeit.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC UMFRAGE

Berlin - Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) trifft die Apotheken doppelt: Unmittelbar werden sie von dem höheren Kassenabschlag belastet. Zusätzlich bekommen sie von ihrem Großhändler weniger Rabatte als vorher. Bei einer Umfrage unter den Leserinnen und Lesern von APOTHEKE ADHOC gaben drei von vier Teilnehmern (74 Prozent) an, dass sich die Einkaufskonditionen seit Inkrafttreten des Spargesetzes verschlechtert haben.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI

Berlin - Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) sind direkte Preisnachlässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon ab dem ersten Cent verboten. Das Gericht verbot einem Apotheker aus Baden-Württemberg, seinen Kunden 3 Prozent Skonto auf die Rezeptgebühr oder Privatrezepte zu gewähren. Aus den jetzt vorliegenden Urteilsgründen geht hervor, dass das OLG die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni eng auslegt.
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APOTHEKENPRAXIS – CHEMIKALIENHANDEL

Berlin - Das Attentat von Oslo nimmt die Apothekerkammer Berlin zum Anlass, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, beim Verkauf von Chemikalien besondere Vorsicht walten zu lassen. In einem Rundschreiben verweist die Kammer auf einen Informationsflyer des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter (LKA).
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APOTHEKENPRAXIS – NEBENTÄTIGKEITEN

Berlin - Ein selbstständiger Apotheker kann nicht gleichzeitig hauptberuflich an einer privaten Fachhochschule (FH) lehren - und hat deshalb auch kein Anrecht auf einen Professorentitel. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster am vergangenen Freitag. Die Mathias Hochschule Rheine wollte vor Gericht den Titel für ihren Dozenten, Apotheker Dr. Wolfgang Büser, gegen den Widerstand des nordrhein-westfälischen Forschungsministeriums durchsetzen.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI

Berlin - Skonti auf Rezept sind aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) Barrabatte und damit unzulässig. Die Richter verboten einem Apotheker aus dem baden-württembergischen Mössingen gestern sein Bonusmodell. Jetzt überlegt der Apotheker, ob er vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen soll. Um die Prozesskosten zu stemmen, sucht er unter den Kollegen Unterstützer für einen Musterprozess.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE

Berlin - In Bayern gelten für die Apotheken Sonderregeln bei der Abrechnung der Grippeimpfstoffe: Denn die Differenz zum jeweiligen europäischen Referenzpreis wird nicht als Abschlag über die Rechenzentren eingezogen, sondern beim obligatorischen Direkteinkauf durch die Apotheken eingepreist. Derzeit hängen die Pharmazeuten in der Luft: Denn die neuen Preise der Hersteller werden erst zum 1. September in der Software angezeigt. Weil außerdem nicht alle Unternehmen ihre Preise senken wollen, befürchten die Apotheker sogar, dass sie auf Kosten sitzen bleiben könnten.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Die AOK wird Apotheken für die Falschabrechnung von Rezepten über Metoprolol-Succinat von Betapharm sanktionieren. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich die Landesverbände der AOK auf ein einheitliches Modell geeinigt. Der Strafkatalog ist nach der Anzahl der Verstöße gestaffelt - und reicht von Verwarnungen bis zu Geldstrafen in fünfstelliger Höhe.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Die AOK hat für die falsch abgerechneten Metoprolol-Rezepte einen Strafkatalog festgelegt. Wenn alle Landesverbände der Kasse hart durchgreifen, könnte es sehr teuer für die betroffenen Apotheken werden. Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC stehen Strafen von mehr als 4 Millionen Euro im Raum.
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APOTHEKENPRAXIS – BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Berlin - Die Gewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) werben für die betriebliche Altersvorsorge. Ab Januar haben tarifgebundene Apothekenmitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent bei einer zusätzlichen Entgeltumwandlung. Auf Informationsveranstaltungen wollen die Tarifpartner die Neuregelung erklären und die „Apothekenrente" empfehlen.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Aus Sicht der AOK haben die Fehler bei der Abrechnung von Metoprolol-Rezepten nichts mit den Rabattverträgen zu tun. „Es gibt keinen direkten Zusammenhang. Die Falschabgaben sind lediglich aufgefallen, weil das eigentlich abzugebende Arzneimittel - im konkreten Fall ein AOK-Rabattvertragsmedikament - nicht lieferbar war. Das hätte ebenso bei einem nicht rabattierten Arzneimittel so geschehen können", so die Kasse.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Im Streit über falsch abgerechnete Metoprolol-Rezepte melden sich die Hersteller zu Wort. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) befürchtet, dass nicht nur Rezepte über Metoprolol-Succinat von Betapharm betroffen sind. „Es ist zu befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat", so BPI-Chef Henning Fahrenkamp. Die AOK habe selbst erklärt, dass ein solches Vorgehen normalerweise nicht auffalle.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Die AOK geht wegen falsch bedruckter Rezepte über Rabattarzneimittel massiv gegen Apotheken vor: „Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten", sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Allein im Juni sollen Apotheken in 30.000 Fällen Rezepte mit dem Betablocker Metoprolol-Succinat bedruckt haben, obwohl der neue AOK-Rabattpartner Betapharm das Präparat noch gar nicht im Markt hat. Aufgrund der hohen Anzahl an falsch bedruckten Rezepten allein bei einem Wirkstoff befürchtet die AOK, „dass eine Vielzahl von Apotheken hier bewusst und systematisch vorgegangen ist". Dies könne „strafrechtliche Relevanz" haben.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sieht die AOK bei den aktuellen Problemen um die Rabattverträge mit in der Verantwortung: Schließlich seien seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattrunde immer noch einige Hersteller nicht lieferfähig. „Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert", so der DAV.
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APOTHEKENPRAXIS – ÖFFNUNGSZEITEN

Berlin - In Westfalen-Lippe wird die Organisation der Notdienste geändert: Bislang gab es 95 Bezirke, die eigenständig über die Notdienste entschieden. Künftig werden die Pläne zentral von der Landesapothekerkammer festgelegt. Im September sollen die Dienstvorschläge per Post an die Apotheken verschickt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Berlin - Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) soll künftig nicht mehr ohne Ankündigung die Häuser ihrer Kunden fotografieren. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bank aufgefordert, ihre Mandanten vorab zu informieren, wenn Fotos von beliehenen Objekten angefertigt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – SCHIEDSVERFAHREN

Berlin - Das Schiedsverfahren zum Kassenabschlag 2010 läuft an. Am 6. September verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin. Bereits gestern haben sich die drei unabhängigen Vorsitzende, Dr. Rainer Daubenbüchel, Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck, zu einer Vorbesprechung in Frankfurt getroffen.
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APOTHEKENPRAXIS – BFARM

Berlin - Das cannabishaltige MS-Medikament Sativex stellt Apotheken vor eine besondere Herausforderung in Sachen Lagerhaltung. Denn das Präparat ist das erste Betäubungsmittel (BTM), das der Kühlpflicht unterliegt. Seit Juli kann Sativex verschrieben werden - jetzt gibt es Vorgaben zur korrekten Aufbewahrung.
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APOTHEKENPRAXIS – BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Berlin - Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) hält nichts von der tariflich vereinbarten „Apothekenrente" der Gewerkschaft Adexa. Man beabsichtige nicht, in versicherungsrechtliche Strukturen der Mitarbeiter einzugreifen, teilte der Arbeitgeberverband heute mit. Die unterschiedliche Altersstruktur mache den Abschluss einer tariflichen Altersvorsorge ohnehin nicht für alle Mitarbeiter attraktiv.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI

Berlin - Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) findet Barrabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel grundsätzlich problematisch. In der Verhandlung um das Bonusmodell eines baden-württembergischen Apothekers ließen die Richter vergangene Woche durchblicken, dass sie die besondere Rabattaktion verbieten werden. Das Urteil soll Ende des Monats verkündet werden.
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