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Als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reformen dienten in den letzten Jahrzehnten meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und waren in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen, Erhöhung der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Beitragsänderungen wirken sich auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten aus. Historisch hatten solche Reformen jedoch oft auch eine Ausweitung der Leistungen oder die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen zur Folge.

Zusatzversicherung

Das Ziel von Gesundheitsreformen ist eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen. Die Förderung präventiver Ansätze zur Verhinderung krankheitsbedingter Kosten spielte bei bisherigen Gesundheitsreformen eine geringe Rolle, da spürbare Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen würden. Insofern wäre der Begriff Finanzierungsreform im Gesundheitswesen in der Sache präziser.



Die Gesundheitsreform 2007

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle. Dabei galt es, einen Kompromiss[1] zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.

Demnach werde "für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken." Im einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Der sogenannte Gesundheitsgipfel am 29. März 2006, an dem Spitzenpolitiker der Koalitionsparteien, darunter Angela Merkel, Edmund Stoiber, Volker Kauder, Peter Ramsauer, Franz Müntefering, Peter Struck und Hubertus Heil teilnahmen, wurde ohne konkrete Ergebnisse vertagt. Eine Kompromissfindung wurde von SPD und CDU im Vorfeld der Verhandlungen als essentiell für den Fortbestand der Koalition gewertet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bei den Gesprächen nicht anwesend, der damalige SPD-Parteivorsitzende Matthias Platzeck fehlte aufgrund eines Hörsturzes.


Eckpunkte zur Gesundheitsreform

Am 3. Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform

Ingmar Kumpmann, Mitarbeiter des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, fasst den Kern der Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2007 wie folgt zusammen:

  • Die Krankenkassen erhöhen ihre lohnbezogenen Beitragssätze 2007 um ca. 0,5 Prozentpunkte, was voraussichtlich Mehreinnahmen von ca. 5 Mrd. Euro einbringen wird. Die Erhöhung trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz erreicht damit im Durchschnitt der Krankenkassen 14,7% des Bruttolohns. Davon werden 6,9 Prozentpunkte vom Arbeitgeber gezahlt, der Arbeitnehmerbeitrag enthält weiterhin den 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9% und wird daher im Durchschnitt 7,8 Prozentpunkte betragen. (Der Gesetzgeber wollte damals mit diesem Sonderbeitrag die Arbeitgeber von Lohnnebenkosten entlasten und versprach sich dadurch einen Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen.) Die ursprüngliche Aussage, der Sonderbeitrag solle das persönliche Lebensrisiko jedes Einzelnen für Zahnersatz und Krankengeld abdecken, wurde schnell wieder fallen gelassen. Denn mit diesem Argument hätte man alle Rentner, die ja keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, zumindest von einem Anteil des Sonderbeitrages befreien müssen.
  • Der steuerfinanzierte Zuschuss zur Krankenversicherung, der 2007 um 2,7 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt wird und der laut Koalitionsvertrag ab 2008 entfallen sollte, wird nun doch beibehalten. 1,5 Mrd. Euro sind für 2008 und 3 Mrd. Euro für 2009 vorgesehen. Langfristig soll der Steuerzuschuss weiter steigen. Durch ihn soll künftig die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.
  • Die lohnbezogenen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Zuschuss aus Steuermitteln sollen in Zukunft über einen Gesundheitsfonds unter den Krankenkassen verteilt werden. Dazu kommt ein ergänzender Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren jeweiligen Versicherten direkt erheben können. Dabei wird ihnen freigestellt, diesen Zusatzbeitrag prozentual zum Einkommen oder als Kopfpauschale zu erheben. Der Zusatzbeitrag bleibt auf maximal 1% des Einkommens begrenzt. Kassen, die weniger ausgeben als sie Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten, können ihren Mitgliedern stattdessen auch Beiträge erstatten.
  • Die derzeitige Begrenzung der Ärztevergütung auf ein festes Gesamtbudget wird aufgehoben. Stattdessen wird die Vergütung umgestellt auf Pauschalen je Leistung, je behandelte Krankheit oder je Patient, die in einer bundeseinheitlichen Euro-Gebührenordnung festgelegt werden. Schwerpunkt soll die Vergütung für Komplexe zusammengehörender Leistungen werden. Bei Überschreitungen bestimmter Leistungsmengen wird dabei ein Arzt nur noch stufenweise niedrigere (abgestaffelte) Preise berechnen dürfen.
  • Die Apotheken müssen einen höheren Rabatt (2,30 Euro) als bisher (2,00 Euro) pro verschreibungspflichtiges Medikament an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dies entspricht einer Einsparung von rund 180 Millionen Euro jährlich.
  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen Versicherte bei einem Wechsel der Versicherung in Zukunft die Altersrückstellungen, die bei der bisherigen Versicherung für sie gebildet wurden, zur neuen Versicherung mitnehmen können. Bisher verlieren die Versicherten diese aus ihren Beiträgen in der PKV aufgebauten Kapitalbestände, wenn sie in eine andere Versicherung wechseln.
  • Grundsatz: "Ambulant statt stationär"
  • Eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger wird vereinbart. Danach müssen neben der gesetzlichen Krankenversicherungen auch die privaten Krankenversicherungen einen einheitlichen Grundtarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten. Die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme in den Grundtarif kann nicht infolge einer gesundheitlichen Risikoprüfung erfolgen. 

Die Steuerfinanzierung des Fonds wird kritisiert, weil die Kosten im Gesundheitswesen an Transparenz verlieren und vor allem weil sich die Lobby der Einkommensstärkeren gegen die Ausweitung der Solidarität auf ihr volles Einkommen für Krankenversicherungszwecke wehrt. Möglicherweise rechtswidrig sei, dass privat Versicherte wie bisher die Beiträge für sich selbst und für jedes eigene Kind voll bezahlen müssen, zusätzlich aber über die Steuer in weitere Versicherungen einzahlen, aus denen keine Leistungen erfolgen. Kritisiert wird auch, dass der Fonds selbst neue Kosten für seine Verwaltung erzeugt. Siehe dazu auch Gesundheitsfonds.



Die private Krankenzusatzversicherung für Gesetzlich Versicherte!

Gesundheitsreformen führten in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu, dass Leistungen, welche die Versicherten früher gewohnt waren, eingeschränkt oder sogar gestrichen wurden. Und dies trotz höherer Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.

PKV

Die private Ergänzungsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, einige Leistungslücken der gesetzlichen Versorgung zu schließen. Es gibt zahlreiche Ergänzungsversicherungsangebote der privaten Krankenversicherungen mit unterschiedlichem Leistungsumfang.

Eine private Zusatzversicherung eignet sich besonders für Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Sie können mit einer Krankenzusatzversicherung den Schutz auf das Niveau einer privaten Krankenvollversicherung anheben. Das Angebot der privaten Krankenkassen ist sehr umfangreich, die Leistungsvielfalt nahezu unberschaubar. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der Angebote und Tarife. Vergleichen Sie, wie viel Sie monatlich sparen können!



Kosten sparen bei bestehender privater Krankenversicherung durch Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft

Wann es sich lohnt, den Tarif zu wechseln:

» Beitragsoptimierung PKV



5 gute Gründe für eine private Krankenzusatzversicherung von MySecur


Hier bietet MySecur 5 gute Gründe, warum ein Mandant oder Mandantin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

» Die fünf guten Gründe
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Mandant oder Mandantin

Leistungen

Private Krankenzusatzversicherung

 

Da es mit dem deutschen Gesundheitssystem nicht zum Besten steht, sollte jeder über einen Wechsel in eine private Kasse nachdenken.


In Zeiten von knappen Kassen bleibt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht von immer stärkeren Einschnitten und dem Zwang zur Einsparung verschont. Immer mehr Leistungen werden aus dem Angebot der gesetzliche Krankenkassen gestrichen und auf die Versicherten abgewälzt.
Besonders bei fachärztlichen Spezialbehandlungen können auf diese Weise schnell hohe Kosten entstehen. Aber auch Zuzahlungen bei Brillen und Kontaktlinsen sind seit 2004 fast völlig aus dem Leistungskatalog gestrichen.

» Wie findet der Apotheker seine beste private Krankenversicherung?


Einige Versicherte informieren sich deshalb über eine private Krankenzusatzversicherung, um auch in Zukunft in den Genuss erstklassiger ärztlicher Versorgung zu kommen und übermäßige Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen zu vermeiden.
Den meisten Versicherten steht diese Möglichkeit jedoch aufgrund ihres Verdienstes nicht zur Verfügung, da immerhin fast 90 % der Versicherten Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind und nicht die Möglichkeit haben, sich ganz privat zu versichern. Andere scheuen die Kosten, die eine private Krankenversicherung mit sich bringen kann.
Doch auch in solchen Fällen ist es möglich, dass Versicherte ihren Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken und somit eine den Leistungen der privaten Krankenversicherungen ähnliche Versorgung aufbauen. Eine private Krankenzusatzversicherung bietet sich demnach häufer an als gedacht.


Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind

Oft macht es Sinn, gewisse Risiken zusätzlich abzusichern. Und denken Sie dabei nicht nur an sich, sondern auch an Ihre Familie.


MySecur® bietet Ihnen sinnvolle und individuelle Lösungen an:

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  • Ambulante Zusatzleistungen 
  • Stationäre Zusatzleistungen 
  • Gesundheitsschutz auf Reisen 
  • Krankentagegeld




Zusatz GKV | Mehr als nur die gesetzliche Grundversorgung

Sie können für Ihre Gesundheit mehr tun, als Sie denken.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt.

Gesundheit ApoRisk

Falls Sie sich nicht komplett privat krankenversichern, weil Sie dies nicht wollen oder nicht können, sollten Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ergänzen.

Ergänzen Sie für den Krankheitsfall Ihren gesetzlichen Schutz
Ergänzen Sie Ihre gesetzlichen Leistungen im Krankenhaus

Mit unseren Angeboten sind Sie im Krankenhaus Privatpatient. Die nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Kosten erstatten wir zu 100%. Bei einer stationären Behandlung legen Sie dem Krankenhaus einfach Ihre "Card für Privatversicherte" vor; die Aufenthaltskosten werden direkt mit uns abgerechnet. Sie müssen kein Geld vorstrecken.

Sind Sie überzeugt? Dann fordern Sie gleich ein individuelles Angebot an und profitieren auch Sie von unseren Leistungen.



Ambulant | Schließen Sie Lücken – Ergänzen Sie Ihre gesetzlichen Leistungen im ambulanten Bereich.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren drastisch reduziert. Zuzahlungen und Eigenleistungen belasten gesetzlich Krankenversicherte in immer höherem Maße.

Ein für Sie zusammengestelltes Versicherungsprogramm schließt wichtige Lücken.



Stationär | Ergänzen Sie Ihre gesetzlichen Leistungen im Krankenhaus  

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Auslandsreise-Krankenversicherung | Sicherheit im Urlaub

Bei jeder Auslandsreise bis zu 42 Tagen, geschäftlich oder privat, ganz gleich wie oft und wohin Sie reisen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt für Ihre Rundum-Absicherung und ist eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Versorgung.

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist sinnvoll
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

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Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Kostenerstattung begrenzt. Der Kunde muss die Differenzkosten selber tragen. Falls der Arzt den Auslandsberechtigungsschein überhaupt akzeptiert.

Das könnte teuer werden: Sie tragen die vollen Kosten, wenn Sie aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen.

Gründe genug für eine Auslandsreise-Krankenversicherung?



Krankentagegeld | Krank zu werden ist schon schlimm genug. Aber es kann noch schlimmer kommen:

Trotz Krankenversicherung kann eine länger dauernde Krankheit für Sie das finanzielle Aus bedeuten. Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit halten wollen, müssen Sie privat vorsorgen - mit einem Krankentagegeld der ApoRisk-Partner.

Selbständig mit Mut zur Lücke?
Als Selbständiger oder Freiberufler wissen Sie: Wenn Sie ausfallen, geht gar nichts mehr. Deshalb werden Selbständige so selten krank. Aber was ist, wenn doch? Wahrscheinlich hängt von Ihrer Arbeitskraft die Existenz ihrer Familie ab. Vielleicht sogar die einer ganzen Firma. Denn auch wenn Sie nichts verdienen, die laufenden Kosten wollen bezahlt werden. Deshalb brauchen Sie eine besonders gute finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Mit einem Krankentagegeld der ApoRisk-Partner haben Sie im Krankheitsfall den finanziellen Spielraum, den Sie brauchen: Zeitlich unbegrenzt und - wenn Sie wollen - schon ab dem vierten Tag.

Sie sind Arbeitnehmer ohne Absicherung?
Auch als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer sollten Sie sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle absichern. Denn meist läuft nach sechs Wochen Kranksein die Lohn- bzw. Einkommensfortzahlung des Arbeitgebers aus.

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Ab dem 4. Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nur noch 70% Ihres Verdienstes als Krankengeld, maximal 90% Ihres Nettoeinkommens von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Und Ihre Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge werden davon noch abgezogen. Was dann übrig bleibt, reicht häufig vorne und hinten nicht. Wenn Sie eine Ihren Bedürfnissen individuell angepasste Krankentagegeld-Versicherung haben, ist das kein Problem.



Lesen Sie auch

» ApoSana® - Private Krankenversicherung für Apotheker 
» Basiswissen zur privaten Krankenversicherung
» Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung 
» Versicherungslexikon

Prämien

Lückenloser Schutz auf Privatpatienten-Niveau



Wenn Sie als gesetzlich Versicherter erkranken, müssen Sie sich mit einer Grundversorgung begnügen. Private Zusatzversicherungen - abgestimmt auf Ihre speziellen Bedürfnisse als Apotheker In - schließen diese Lücken.

Eine private Zusatzversicherung eignet sich besonders für Apotheken-Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.425 € pro Monat oder 53.100 € pro Jahr.

Sie können mit einer Krankenzusatzversicherung den Schutz auf das Niveau einer privaten Krankenvollversicherung anheben. Das Angebot der privaten Krankenkassen ist sehr umfangreich, die Leistungsvielfalt nahezu unberschaubar. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der Angebote und Tarife.

Als Mandant oder Mandantin sind Sie bei der MySecur in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Vorteile der Gruppenversicherung sind:

  • Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
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Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

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