Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus – nur mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge lässt sich der Ruhestand finanziell absichern. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen kommt es darauf an, frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Rentenversicherung zu beginnen und den Vorsorgeplan durchzuhalten. Es mag individuell gute Gründe für eine Kündigung geben, sie sollte aber immer gut abgewogen werden und der letzte Schritt sein.
Aktuelle Prognosen des Bundesarbeitsministeriums machen das Dilemma deutlich: Im Jahr 2045 müssen Neurentner voraussichtlich mit weniger als 43 Prozent ihres Nettolohns auskommen – heute sind es immerhin noch knapp 48 Prozent. Um diese Lücke zu schließen, führt kein Weg an einer privaten Altersvorsorge vorbei – beispielsweise über den Aufbau einer privaten Rentenversicherung.
Wesentlich für den Erfolg sind eine langfristige Planung und Durchhaltevermögen beim Kapitalaufbau. Schließlich gilt es, eine Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt aufzubauen. Natürlich ist es nicht leicht, den Sparprozess über einen langen Zeitraum und alle unvorhersehbaren Wechselfälle des Lebens hinweg durchzuhalten.
Die Lebensversicherung bietet aber eine ganze Reihe von Anpassungsmöglichkeiten, die es erlauben, individuelle Sicherungsstrategien umzusetzen und an sich ändernde Bedarfslagen anzupassen. Sie müssen auch nicht gleich gekündigt werden, wenn Zahlungsschwierigkeiten entstehen.
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.
Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.
Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.
Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
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