Wer sich für den Abschluss einer Pflegeversicherung interessiert steht erst Mal vor der Frage:
Pflegerente (Lebensversicherung) oder Pflegetagegeld (Krankenversicherung)?
Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Leistungseintritt unabhängig von den tatsächlichen Kosten die vereinbarte monatliche Rente. Diese ist meist nach ADL-Punkten (Aktivitäten des täglichen Lebens), ggf. auch zusätzlich nach Pflegegraden gestaffelt und wird ergänzt durch eine zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung. Sowohl Beitrag als auch Rente sind garantiert und ab Leistungsbeginn wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt.
Die Pflegetagegeld- oder auch Pflegemonatsgeldtarife sind wie die Lebensversicherungstarife so genannte „Summenversicherungen“. Auch hier erhält der Versicherte – unabhängig von den Kosten und Fach- oder Laienpflege – seinen vereinbarten festen Betrag pro Tag oder pro Monat. In der Krankenversicherung erfolgt die Einordnung der Pflegebedürftigkeit nach der gesetzlichen Regelung der Pflegegrade im SGB XI. So wie in der Lebensversicherung werden Alterungsrückstellungen gebildet, die die Verteuerung des Beitrags durch das Älterwerden ab Versicherungsbeginn berücksichtigen. Anders als in der Lebensversicherung kann der Beitrag aber, z.B. aufgrund von höheren Schäden als erwartet, angepasst werden.
Sehen Sie hier eine Gegenüberstellung der wesentlichen Unterschiede der Pflegetarife aus der Lebens- und Krankenversicherung.
Pflegerente (Leben) |
Pflegetagegeld (Kranken) |
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Kalkulation |
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Mindest-Eintrittsalter |
15 bzw.18 Jahre, teilw. auch ab 40 |
Alle Eintrittsalter - |
Maximales Eintrittsalter | üblich: 75 | meist kein Höchstalte |
Beitragszahlung laufend |
laufend, abgekürzt und Einmalzahlung möglich |
laufend |
Beitragszahlung lebenslang | möglich, üblicherweise bis 85 | üblicherweise lebenslang |
Beitragsdynamik | einschließbar; verschiedene %-Sätze wählbar |
teilw. obligatorisch, teilw. einschließbar; oft nur feste %-Sätze vorgegeben |
Leistungsdynamik | überwiegend | überwiegend |
Beitragshöhe |
Teuer, da Rechnungszins niedrig und Leistungen garantiert |
Deutlich günstiger als in Leben, Beitragssteigerungen möglich |
Beiträge und Leistungen garantiert | ja, kann nicht angepasst werden |
Beiträge können wie bei allen PKV-Tarifen angepasst werden |
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Beitragsfreistellung/ Überbrückung |
Beitragsfreistellung jederzeit möglich; innerhalb von bestimmten Grenzen Aufnahme der urspr. Leistung ohne Gesundheitprüfung |
Überbrückung nur mit Anwartschaft möglich; vereinzelt Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit |
Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung |
üblich: Bei bestimmten Anlässen (Heirat, Kind, Einkommensprung) bis Alter 45 oder 50 selten: Anlassunabhängig (mit Einschränkung) |
Vereinzelt |
Umstellungsoption bei gesetzl. Änderung des Pflegebegriffs |
Bei LV aufgrund der zusätzlich üblichen ADL Definition, meist in den Bedingungen nicht verankert |
In der PKV aufgrund der Bindung an das SGB XI üblich |
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Leistung nach SGB XI oder ADL |
ADL vorherrschend |
Immer nach SGB X |
Leistung ab Pflegegrad 1 | Üblicherweise ab Pflegegrad 2 |
Leistung ab Pflegegrad 1 |
Eine variable Einteilung der prozentualen Leistung je Pflegestufe ist möglich. |
üblicherweise |
teilweise; einige Tarife bieten nur feste % - Sätze |
Unterschiedlich hohe Absicherung |
nein, nicht möglich | häufig |
Leistung bei Demenz | Integriert über gesonderte Definition | In den Pflegegraden ab 2017 integriert |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall | immer im Leistungsfall |
Sehr unterschiedlich, wenige ab PG 2, üblich ab PG 4 |
Einmalleistung/Sofortleistung |
üblich: 6 Monatsrenten (teilweise obligatorisch, teilweise optional |
Oft EUR Leistung (wählbare Höhe); Leistung in Abhängigkeit des Pflegegrades |
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Leistungsanspruch auf Pflegeleistung im Ausland |
üblich: Europa bzw. eingeschränkt auf EU mit Norwegen, Schweiz |
üblich: Europa bzw. eingeschränkt auf EU mit Norwegen, Schweiz |
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