In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport.
Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung - oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Man unterscheidet Unfallversicherungen
Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten
In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert
Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde oder bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.
Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).
Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.
Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).
Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.
Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die bei Pauschalreisen eingeschlossenen oder extra abschließbaren Reiseunfallversicherungen.
Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR). Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung (genau: einer steigenden gemischten Versicherung).
Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.
Die UBR kann auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung verbinden, wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien als bereits bezahlt gelten.
Eine Unfallversicherung kann viele unangenehme Überraschungen abmildern. Eine private Unfallversicherung wie die MySecura bietet einen weltweiten Schutz, und das rund um die Uhr. Diese Absicherung ist im Allgemeinen entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente, auf Wunsch auch beides. Die Kapitalleistung kann sinnvoll sein, um sofort unangenehme finanzielle Engpässe auszugleichen und größere Investitionen vornehmen zu können, wie zum Beispiel Spezialtherapien oder einen behindertengerechten Umbau, etc.
Die Qualität einer Unfallversicherung zeigt sich neben der Höhe der Prämie vor allem auch bei den dazu gehörenden Leistungen. So gibt es zum Beispiel Versicherer, die einen erweiterten Unfallbegriff anwenden und den Versicherungsschutz auf Fälle ausdehnen, die typischerweise nicht als Unfall angesehen werden. Der ApoSecura-Tarif beinhaltet einen solchen erweiterten Unfallschutz und bietet einen besonderen Leistungsumfang. Bei der FirstClass-Schutz-Variante des Tarifs gelten ohne Aufpreis auch bei grober Fahrlässigkeit als Unfall u.a.:
Außerdem bietet MySecura in der Variante ‚Dread Disease‘ einen Extra-Schutz bei schweren Krankheiten. Dabei tritt der Versicherungsfall mit der Diagnose der Krankheit ein und die Kapitalleistung steht sofort zur Verfügung. Sie wird auch dann ausgezahlt, wenn sich die versicherte Person wieder erholt hat und ihrer Arbeit nachgehen kann. Diese mit Aufpreis verbundene Tarifvariante betrifft folgende Erkrankungen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung, Berufsbedingte HIV-Infektionen, HIV-Infektionen infolge einer Bluttransfusion, Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappe, Operation der Aorta, Bypass-Operationen, Kinderlähmung (Poliomyelitis).
Natürlich kann auch eine private Unfallversicherung im Rahmen eines Apothekenbetriebs abgeschlossen werden. Und das zu meist deutlich günstigeren Prämien. Zusätzlich können in so einen betrieblichen Vertrag zur Unfallversicherung auch Mitarbeiter mit einbezogen werden. Das fördert die Motivation und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der Firma. Für die betriebliche und private Unfallversicherung von MySecur bestehen Rahmenverträge mit verbesserten Konditionen für Mitglieder von bestimmten Berufskammern und Verbänden.
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Das Beste oder nichts – MySecura® Unfallversicherung
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Mit der privaten Unfallversicherung der MySecur® haben Sie lückenlose Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:
Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der MySecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise
Rund um die Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf Reisen und im häuslichen Bereich.
Kapitalzahlung bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine lebenslange feste monatliche Rente.
Krankenhaustagegeld ...
Wird innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt als Folge des Unfalls notwendig, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld fällig. Bei Unfall und Krankenhausaufenthalt im Ausland verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld.
... plus Genesungsgeld
Nach dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, ein zusätzliches Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes (für bis zu 100 Tage).
Übergangsleistung
Ein Viertel der als Übergangsleistung vereinbarten Versicherungssumme wird gezahlt, wenn Ihnen 3 Monate nach einem Unfall ununterbrochen die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu 100% fehlt. Die weiteren drei Viertel werden gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit 6 Monate nach dem Unfall ununterbrochen noch zu 50% oder mehr beeinträchtigt ist.
Kosmetische Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 50.000 EUR, die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.
Mitversicherte Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung, Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 20.000 EUR ebenso mitversichert wie Kosten bis zu 1.500 EUR für Kurmaßnahmen.
Kapitalzahlung an Hinterbliebene
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung.
Schwere Erkrankungen sind:
Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung, Berufsbedingte HIV-Infektionen, HIV-Infektionen infolge einer Bluttransfusion, Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappe, Operation der Aorta, Bypass-Operationen, Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Der ReAktivierer unterstützt nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, damit sich die Betroffenen ganz auf die Genesung konzentrieren können.
» Damit Sie schneller wieder Gesund werden
Besonderheiten |
Premium-
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FirstClass-Schutz |
Kraftanstrengung und Eigenbewegungen |
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Schädigung durch erhöhte Kraftanstrengungen |
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Keine Prüfung einer erhöhten Kraftanstrengung |
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Eigenbewegung mitversichert |
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Vergiftungen |
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Unfälle durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den |
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Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe |
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Einatmung schädlicher Stoffe |
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Notsituationen |
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Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren |
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Entzug von ärztlich verordneten Medikamenten |
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Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich |
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Einwirkungen von bis zu zehn Tagen |
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Mechanische, chemische oder elektrische Einwirkung |
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Strahleneinwirkungen (außer Kernenergie) |
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Infektionen |
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Blutvergiftungen, Tollwut, Wundstarrkrampf |
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Zeckenbisse bzw. -stiche gelten generell als Unfall |
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Sonstige Erweiterungen |
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Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit) |
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Übermüdung und Schlaftrunkenheit gelten nicht als Bewusstseinsstörung |
√ |
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Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachen |
√ |
√ |
Druckkammer- und Therapiekosten nach Tauchunfällen |
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√ |
Oberschenkelhalsbruch gilt als Unfall |
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√ |
Minderjährige beim Lenken von Fahrzeugen ohne Führerschein |
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√ |
Mitwirkung bei Krankheiten |
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Anrechnung der Mitwirkung bei Krankheiten oder Gebrechen ab |
30% |
50% |
Leistungsarten |
Premium-Schutz |
FirstClass-Schutz |
Invalidität |
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Frist für Eintritt der Invalidität |
12 Monate |
24 Monate |
Rentengarantie von zehn Jahren bei Ableben der versicherten Person |
18 Monate |
27 Monate |
Invaliditätsvorschuss während Heilverfahren trotz fehlender Todesfallsumme |
√ |
√ |
Unfallrente |
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Invaliditätsvorschuss während Heilverfahren trotz |
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√ |
Rentengarantie von zehn Jahren bei Ableben |
|
√ |
Todesfall |
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Leistung bei Tod aufgrund Unfall innerhalb von |
1 Jahr |
2 Jahr |
Leistung bei Verschollenheit |
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√ |
Doppelte Todesfall-Leistung bei Nutzung öffentlichen Verkehrsmittel |
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√ |
Unfall-Krankenhaustagegeld |
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Leistungszeitraum bis zu |
3 Jahren |
5 Jahren |
Erhöhte Zahlung bei Koma |
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√ |
Leistungsanspruch bei Reha-Maßnahmen |
|
√ |
Im Tarif Premium-Schutz / FirstClass-Schutz sind viele prämienfreie Leistungen mitversichert, von denen Sie profitieren. In der folgenden Übersicht geben wir Ihnen gern ein paar Beispiele:
Prämienfreie Leistungen |
Premium-
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FirstClass-Schutz |
Bergungskosten und Serviceleistungen |
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Versicherungssumme für alle Leistungen zusammen |
10.000 EUR |
20.000 EUR |
Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze durch organisierte Rettungsdienste |
√ |
√ |
Information über ärztliche Versorgung / Herstellung Verbindung Hausarzt |
|
√ |
Kostenübernahme für den Transport zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik |
√ |
√ |
Überführungskosten beim Todesfall im Inland |
√ |
√ |
Kostenbeteiligung für behindertengerechte |
|
√ |
Anschaffungskosten für medizinische Hilfsmittel |
|
√ |
Kostenübernahme für Taxifahrten zur ambulanten Weiterbehandlung
|
|
√ |
|
||
Versicherungssumme |
5.000 EUR |
50.000 EUR |
Kostenübernahme für Unterbringung & Verpflegung, Arzthonorare und Operationen |
√ |
√ |
Kosten für Zahnarzt-, Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten von natürlichen oder fest implantierten Schneide- und Eckzähnen |
|
√ |
Kosten für kosmetische Operationen nach |
|
10.000 EUR |
Kostenübernahme für kosmetische Behandlung beim |
|
5.000 EUR |
Vorsorgeschutz |
||
Leistungszeitraum 1 Jahr ab Eheschließung, Partnerschaftsbegründung, Geburt bzw. Adoption |
√ |
√ |
Versicherungssummen: |
|
|
Rooming-in-Leistung und Mehrkosten im Einzelzimmer |
||
Für minderjährige Kinder bis zu |
5.000 EUR |
15.000 EUR |
Kinderbetreuungsgeld (KiTa) und Schulausfallgeld |
||
Versicherungssumme je Tag |
|
50 EUR |
Kurkostenbeihilfe |
||
Kostenerstattung bis zu |
|
1.500 EUR |
Reha-Management |
||
Einmaliges Beratungsgespräch bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall |
|
√ |
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» Schadenprävention in der Unfallversicherung
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» Erfrierungen
» Ersticken
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Ein Unfal kann Sie als Apotheker In schnell aus der Bahn werfen
Ein Unfall kann sich unverhofft, zu jeder Zeit und überall ereignen. Und gerade in diesen Fällen sind Sie und Ihre Familie nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Ein Unfall kann dann zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden, sind Kosten von mehreren hunderttausend Euro keine Seltenheit. Und häufig kommt es zusätzlich zu Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft.
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Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Premium-Schutz |
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Maximalleistung für Invalidität |
500.000 € |
Monatliche Unfallrente ein Leben lang |
1.000 € |
Kosmetische Operation |
5.000 € |
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Invalidität |
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Unfall-Rente |
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FirstClass-Schutz |
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Maximalleistung für Invalidität |
500.000 € |
Monatliche Unfallrente ein Leben lang |
1.000 € |
Kosmetische Operation |
50.000 € |
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Invalidität |
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Unfall-Rente |
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Ab sechs versicherten Personen wird ein Beitragsnachlass von 10 % eingeräumt.
Alle Beiträge verstehen sich bei jährlicher Zahlungsweise zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Ausführliche Tarifinformationen erhalten Sie auf Anfrage.
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Das Beste oder nichts –
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