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VergleichsrechnerVersicherungslexikon - Unfall



Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.

 

Lexikon Übersicht A-Z

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Z

A

Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung

Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen: Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt.
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Änderung der Berufstätigkeit

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ändern, dann müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Allerdings nicht, wenn Sie Ihren Pflichtwehr-, Zivildienst oder Reserveübungen ableisten.
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Ausschlüsse

Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht, bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen, wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen, bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter waren, wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer benutzen, Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht) oder Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen.
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Ausschnittsdeckungen

Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung.
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B

Bergungskosten

Vereinbarte Bergungskosten sind üblicherweise beitragsfrei mitversichert und ersetzen die Aufwendungen für Suchaktionen von Unfallverletzten und Toten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus oder die Überführung zum Heimatort.
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Berufsgenossenschaft

Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zahlt der Arbeitgeber.
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Berufskrankheit

Auch eine Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt, ist nicht automatisch eine Berufskrankheit. Der Gesetzgeber – und nicht die Unfallversicherungsträger – gibt eine nach Schädigungen (z.B. chemische Stoffe) sortierte Liste bestimmter Erkrankungen heraus, die als Berufskrankheit in Frage kommen.
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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten müssen von der Berufsgenossenschaft als solche anerkannt werden. Dazu zählen beispielsweise Asbestose, Staublunge (§ 9 SGB VII). Krankheiten sind nicht Gegenstand der PUV (Private Unfallversicherung).
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Berufsunfähigkeit

im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) sind Versicherte berufsunfähig, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit und Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist.
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D

Dauernd Pflegebedürftige

Dauernd pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf, d.h., dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z.B. Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden können (§ 3 I AUB).
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Dynamik

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen, wird die Versicherungssumme so gewählt, dass sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorsorgeerfordernissen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen auch einen steigenden Versorgungsbedarf bewirken.
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E

Erweiterung des Unfallbegriffes

Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
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G

Gefahrengruppen

Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung wird in zwei Gefahrengruppen (A und B) unterschieden. Unter der Gefahrengruppe A fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen, z.B. leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Laden, Labor, im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher.
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Geisteskranke

In der PUV (Private Unfallversicherung) gehören Geisteskranke zu den nicht versicherbaren Personen. Geisteskrank sind Personen, die länger andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens, des Gefühls oder Trieblebens haben.
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Geltungsbereich

Der Unfallbegriff umfasst nahezu alle Bereiche, in denen Sie eine Tätigkeit ausüben. Ganz gleich, ob Sie einen Schaden bei der Arbeit, bei Sport und Spiel, im Haushalt oder bei Ihrem Hobby erleiden, die Unfallversicherungsbedingungen gewähren Ihnen immer Schutz. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
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Genesungsgeld

Genesungsgeld erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage und zwar: für den 1. - 10. Tag 100 % ...
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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen.
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I

Invalidität

Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin.
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Invaliditätsleistung

Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung hrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
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K

Kinderunfallversicherung

Bei den meisten Versicherungen können Sie für Ihre Kinder von Geburt an bis zum Alter von 16 Jahren eine Kinderunfallversicherung abschließen. Hierfür gibt es einen besonderen Kindertarif, der aber mit Vollendung des 18. Lebensjahr endet. Mit Ablauf des Versicherungsjahres wird dieser Kinderunfalltarif dann auf einen Erwachsenenunfalltarif umgestellt.
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Kosmetische Operation

Wenn Sie einen Unfall erleiden, der nach Abschluss der Heilbehandlung eine kosmetische Operation erfordert, übernimmt die Versicherung die hierdurch entstehenden Kosten für Arzthonorare
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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld (KHT) wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem Sie sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung befinden. Dies jedoch längstens für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Dabei zählen Aufnahme- und Entlassungstag als je ein Tag.
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Kurkostenbeihilfe

Wenn Sie unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegen, sind die Mehrkosten, die die Gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt, versicherbar. Teilweise gibt es Angebote, die die versicherte Summe unabhängig von den tatsächlichen Kosten auszahlen.
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L

Leistungsarten (PUV)

Die private Unfallversicherung verfügt über verschiedene Leistungsarten. Die Invaliditätsleistung muss immer Bestandteil des Vertrages sein. Alle anderen Leistungsarten können zusätzlich vereinbart werden, wie z.B.:
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Luftfahrtunfallversicherung

Wegen des erhöhten Risikos kann der Versicherungsschutz nur über eine der folgenden Versicherungen erfolgen:
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M

Mehrleistung

Ein geringer Invaliditätsgrad führt nur selten zu hohen Einkommensverlusten. Anders ist es bei schweren Invaliditätsschäden. Liegt bei Ihnen ein hoher Invaliditätsgrad vor, müssen Sie nicht nur große körperliche Behinderungen, sondern zusätzlich hohe finanzielle Belastungen auf sich nehmen.
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N

Nicht versicherbare Personen

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke (§ 3 I AUB ).
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O

Obliegenheiten

Unter Obliegenheiten versteht man die gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten besonderer Art, die Sie als Versicherter beachten müssen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Obliegenheiten zieht üblicherweise die Leistungsfreiheit und die Kündigung Ihrer Versicherung nach sich.
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R

Rehabilitation

Das Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiedereingliederung von Verunfallten in den Berufsalltag. Folgende medizinische Leistungen stehen zur Verfügung und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) getragen:
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S

Sachleistungen

Darüber hinaus haben Versicherte einen umfangreichen Anspruch auf Sach- bzw. Dienstleistungen, insbesondere ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Teilhabeleistungen, Heil- und Hilfsmittel.
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Sonderausgabenabzug

Die private Unfallversicherung (PUV) bietet auch Steuervorteile. So können Sie die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
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T

Tagegeld

Führt der Unfall zu einer Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit, so erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld.
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Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung (§ 7, 4 AUB).
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U

Übergangsleistung

Wenn bei Ihnen nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht (§ 7 II AUB).
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Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
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Unfallverhütung

Unfallversicherungsträger haben die gesetzliche Verpflichtung, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu sorgen. Hierzu haben sie durch fachlich besonders ausgebildete Technische Aufsichtsbeamte die Durchführung der Unfallverhütung zu überwachen und die Unternehmer zu beraten. Unfallverhütungsvorschriften bieten hierzu die Rechtsgrundlage.
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Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren leider in der Freizeit: Und da zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
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Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Sie wird von einigen Versicherungsunternehmen angeboten und ist eine Kombination aus einer Risiko-Unfallversicherung und einer Kapital-Versicherung.
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V

Versicherungsfall

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. In § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG wird der Unfallbegriff folgendermaßen definiert:
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Versicherungsleistung

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente.
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Vorerkrankung

Wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt (§ 8 AUB).
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Vorinvalidität

Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der Vorinvalidität vorgenommen (§ 7 I, 3 AUB 94).
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Z

Zahlungsweise

Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von ...
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