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Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit Vorsorge genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.



Lexikon Übersicht A-Z

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Z

A

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist der Betrag, der Ihnen bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
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Abrechnungsverband

Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen Versicherung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie angehört. In einem Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft zusammengefasst. Zum Beispiel gibt es einen Abrechnungsverband für die kapitalbildende Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung.
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Abrufklausel

Vornehmlich bei Todesfallversicherungen, aber auch bei Todesund Erlebensfallversicherungen können die jährlichen Überschußanteile auch zur Abkürzung der vereinbarten Versicherungsdauer verwendet werden. Es wird dann vereinbart, daß die Versicherung mit Auszahlung der vollen Versicherungssumme bereits zu dem Zeitpunkt abläuft, in dem die Summe aus dem Deckungskapital für die Versicherungssumme und dem verzinslich angesammelten Guthaben bzw. dem Deckungskapital der Boni die Versicherungssumme erreicht.
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Abrufphase

Bei der Vereinbarung einer Abrufphase (auch "Dispositionsphase" genannt) kann man sich über eine bestimmte Zeitstrecke vor dem Vertragsablauf (z.B. die letzten fünf Jahre) die jeweils erreichte Erlebensfallleistung aus der Versicherung zu einem selbst zu wählenden Zeitpunkt auszahlen lassen.
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Abschlusskosten

Die Abschlusskosten zählen zum Kostenanteil in Ihrem Versicherungsbeitrag. Sie umfassen neben der an den Vermittler zu zahlenden Abschlussprovision unter anderem auch die sonstigen Aufwendungen für den Außendienst sowie die Aufwendungen für Werbung, Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.
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B

BAFin

Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
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Barrente (BR) / Beitragsbefreiung (BA)

Die Leistung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) besteht einmal in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit enfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Zum anderen kann zusätzlich eine Barrente versichert werden, die monatlich oder häufig vierteljährlich im voraus ausgezahlt wird. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt dann, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, der Versicherte stirbt oder die Dauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abläuft.
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Befristete Renten

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.
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Beglaubigung

Für viele Anträge braucht man wichtige Papiere. Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde. Oder eine Heirats-Urkunde. Deshalb macht man eine Kopie von der Urkunde.
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Beispielrechnungen

Beispielrechnungen zur Lebensversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch nicht garantiert werden, da die Höhe der tatsächlich zukünftig vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten abhängt.
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D

Deckungskapital

Ursprünglich wurden Versicherungsverträge während des Versicherungsverlaufs bewertet, um bestimmen zu können, in welchem Umfang der Versicherer Kapitalanlagen tätigen muss, um die mit dem Vertrag bestehende Verpflichtung damit angemessen zu decken, also deren Einhaltung entsprechend zu sichern.
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Deckungsrückstellung

In der Bilanz wird die Summe der Deckungskapitale aller am Ende eines Kalenderjahres bestehenden Versicherungen als Deckungsrückstellung ausgewiesen.
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Deckungsstock

Der Versicherer muss die Sparbeiträge so anlegen, dass er damit jederzeit die Verpflichtungen aus den laufenden Verträgen erfüllen kann. Diese in Form verschiedener Anlagen vorhandenen Mittel werden als Deckungsstock bezeichnet.
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Deckungszusage

Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz (vorläufige Deckungszusage) vor Abschluß eines endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung der ersten Prämie. Die Deckungszusage erlischt, wenn der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen wird oder wenn sich die Vertragsverhandlungen endgültig zerschlagen. Umfaßt der Lebensversicherungsantrag auch eine Unfalltod-Zusatzversicherung, so leistet der Versicherer die beantragte Unfallsumme auch dann, wenn ein innerhalb der Dauer der vorläufigen Deckungszusage eingetretener Unfall erst nach deren Beendigung, jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltage, zu Tod führt.
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Direktgutschrift

Sie wurde im Jahre 1984 eingeführt. Durch sie wird ein Teil des im Geschäftsjahr erwirtschafteten Überschusses dem Versicherungsnehmer unmittelbar gutgebracht, ohne über die Rückstellung für Beitragsrückstellung geführt zu werden. Der Versicherungsnehmer erhält auf diese Weise einen Teil seiner Versicherungsdividende zeitnäher. Der nach Abzug der Direktgutschrift verbleibende Überschuß fließt weiterhin über die RfB mit zeitlicher Verzögerung dem Versicherungsnehmer zu.
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E

Einlösungsbeitrag

So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein (siehe auch vorläufiger Versicherungsschutz oder Widerrufsrecht).
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Erbschaftsteuerversicherung

Die Erbschaftsteuerversicherung wird meistens in der Form der lebenslänglichen Todesfallversicherung abgeschlossen (auch Sterbegeldversicherung genannt). Mit den Leistungen aus der Versicherung werden die Erbschaftssteuern finanziert.
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Erlebensfall

So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muß man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll.
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Erlebensfallkapital

Der Geldbetrag, der bei Ablauf einer Kapitallebensversicherung dem Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
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Erwerbsminderung

Zum 1.1.2001 wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese Rente erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Bei Erwerbsminderung wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.
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F

Firmengruppen-Versicherung

Die Firmengruppen-Versicherung ist ein aufsichtsbehördlich zugelassener Vertrag mit Arbeitgebern zur Versorgung ihrer Arbeitnehmer. Die Vorteile bestehen in der Gewährung des Versicherungsschutzes zu einem besonderen Gruppentarif mit günstigeren Prämien sowie in vorteilhafteren Aufnehmebedinungen, insbesondere im Verzicht oder in einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Folgende Voraussetzungen müssen beim Abschluß eines Firmengruppenvertrages erfüllt sein.
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Flexible Altersgrenze

Ist die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung bei Lebensversicherungen innerhalb der letzten drei Jahre, oft auch der letzten fünf Jahre, vor Vertragsablauf. Es wird das volle Deckungskapital zuzüglich Schlussüberschussanteile ausgezahlt. Jedoch fällt der auszuzahlende Betrag aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer aus als bei regulärer Ablaufleistung.
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Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Höhe der Leistung dieser Versicherungsart der Lebensversicherung hängt in einem bestimmten Maße von der Wertentwicklung der in einem besonderen 'Fonds', Anlagestock zusammengefaßten Vermögenseinlagen ab. Zu unterscheiden sind hierbei: - Versicherungen mit gleichbleibendem Euro-Beitrag, bei der das Deckungskapital in Wertpapieren erbracht wird; - Versicherungen mit beweglichen Beiträgen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Wert bestimmter Investmentzertifikate bemißt, wobei auch die Höhe der Versicherungsleistung von dem Wert der Zertifikate abhängt.
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Freiwillige Versicherung

Wer nicht bereits pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichern. Berechtigt sind alle Deutschen, im In- und Ausland, und alle Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und in Deutschland leben.
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Fremdrenten

Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer ("fremder") Zeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
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G

Gehaltsumwandlung

Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Belastung. (Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuern übernehmen.)
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Geldwäschegesetz

In Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG vom 26. Oktober 2005, ABl. Nr. L 309 S. 15) wurden u.a. das Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst.
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Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag zwischen der Generation der Jungen mit der Generation der Alten. Er bildet die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze wurde mit der für geringfügige Beschäftigung geltenden Entgeltgrenze harmonisiert: Sie beträgt in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße.
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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)

Das KAGG ist ein organisations-, aufsichts-, vertriebs- und steuerrechtliches Spezialgesetz. Es stellt den Schutz des Investmentsparers sicher und beseitigt steuerliche Nachteile im Vergleich zur Direktanlage, die sich anderenfalls durch die Zwischenschaltung des Investmentfonds ergeben würden.
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H

Halbwaisenrente

Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und sie noch einen Elternteil haben, der unterhaltspflichtig ist.
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Hinterbliebenen-Zusatzversicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung kann als Todesfallschutz eine Hinterbliebenenrente bis zu 100% der Hauptversichertenrente abgesichert werden.
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Höchstbeitrag

Arbeitseinkommen ist nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) versichert. Die BBG wird jährlich neu errechnet. Der Beitrag, der für ein Arbeitsentgelt in Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen ist, ist der Höchstbeitrag.
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I

Insolvenzsicherung

Sicherung gegen das "Unsicherwerden" eines Unternehmens. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung enthält Bestimmungen, durch welche die Versorgungsanwartschaften gegen das "Unsicherwerden" des Arbeitgebers gesichert werden sollen. Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensionssicherungsverein.
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J

Jahresbericht

Der Jahresbericht ist ein Dokument, das der Vorstand einer AG, GmbH oder eines Vereins erstellt und das abgelaufene Jahr zusammenfasst. Im Rahmen der Haupt- oder Generalversammlung wird der Bericht von den Teilhabern abgesegnet.
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K

Kapitalanlage

In ihren Kapitalanlagen sind die Versicherungsunternehmen nicht frei. Sie haben die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu beachten, insbesondere über die Arten der Anlage des Deckungsstocks ( 68 VAG). Bei der Auswahl der Vermögensanlagen beachten die Unternehmen die Grundsätze der Sicherheit, der Rentabilität und der Liquidität. Besonders an die Sicherheit werden höchste Anforderungen gestellt, welche die Versicherten vor Verlusten durch leichtfertige Spekulationen der Unternehmen mit den ihnen anvertrauten treuhänderisch verwalteten Geldern weitgehend schützen soll. Auf Rentabilität, d.h. auf ausreichende Verzinsung muß Bedacht genommen werden, damit gewährleistet ist, daß mindestens der der Prämienkalkulation zugrunde liegende Rechnungszins dauernd erzielt wird. Der Gesichtspunkt der Liquidität tritt bei Lebensversicherungsunternehmen weniger stark in den Vordergrund, weil die Langfristigkeit der Versicherungsverträge eine langfristige Kapitalanlage gestattet.
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Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Auch Investmentgesellschaft. Unternehmen, das Investmentfonds auflegt. Deutsche KAGs unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Die Investmentgesellschaft gibt Anteile an den von ihr gegründeten Fonds an Anleger gegen Geld aus. Das aufgenommene Geld wird zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z. B. Aktien und Anleihen), Immobilien, Geldmarktpapieren oder anderen Vermögensgegenständen verwendet. Durch Ausgabe neuer Anteile kann der Fonds theoretisch unbegrenzt wachsen (im Gegensatz zu einem geschlossenen Fonds). Der Wert des einzelnen Anteils entspricht stets dem aktuellen Fondsvermögen geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile, denn auch seine Anteile werden mehr wert. Sinkt der Wert, so trägt er die Verluste.
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kapitalbildende Lebensversicherung

Gemischte Versicherung auf ein oder mehrere verbundene Leben. Unter der gemischten Versicherung versteht man eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Die versicherte Summe wird fällig beim Tode der versicherten Person (bei verbundenen Leben einmalig beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person) oder bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.
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Kapitalertragssteuer (KES)

Lebensversicherungen die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden sind von der KES befreit, sofern die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt. Die Befreiung von der KES gilt für seit dem 01.01.2005 abgeschlossene Lebensversicherungen nicht mehr. Bei nicht steuerbegünstigten Lebensversicherungen oder beispielsweise bei Rückkauf einer steuerbegünstigten Lebensversicherung in den ersten 12 Jahren, muss der Versicherer für die in der Versicherungsleistung enthaltenen rechnungsmäßigen (Rechnungszins) und außerrechnungsmäßigen Zinsen Kapitalertragssteuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Werden Überschussanteile vor Fälligkeit der Versicherungsleistung ausgezahlt, ist ebenfalls Kapitalertragssteuer einzubehalten. Dies gilt nicht bei einer Verrechnung der Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen.
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Kapitalwahlrecht

Bei einer privaten Rentenversicherung wird die Leistung in Form von Rentenzahlungen erbracht.
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L

Leibrente

Eine Leibrente ist eine Rente auf das Leben einer Person. Sie existiert als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente) und als gekürzte Leibrente (z.B. Berufsunfähigkeitsrente).
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Leibrentenversicherung

Eine Leibrente ist eine Rente auf das Leben einer Person. Sie existiert als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente) und als gekürzte Leibrente (z.B. Berufsunfähigkeitsrente). Zeitrenten sind dagegen nicht an das Leben einer Person gekoppelt und werden für einen vertraglich festgelegten Zeitraum bezahlt.
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M

Mindestrente

Eine allgemeine Mindestrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Die Rentenhöhe richtet sich immer nach dem individuellen Versicherungsverlauf.
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Mischfonds

Fondsgebundene private Rentenversicherung: Ein Mischfonds ist eine Kapitalanlageform, bei der die Kapitalanlagegesellschaft das Geld ihrer Kunden sowohl in festverzinslichen Wertpapieren wie auch in Aktienfonds anlegt.
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N

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen gemäß § 216 SGB VI eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen.
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O

objektives Risiko

Unter objektivem Risiko werden in der Versicherungstechnik alle Gefahrumstände verstanden, welche die versicherte Gefahr im Einzelfall zum Inhalt haben. In der Lebensversicherung sind dies z.B. das Eintrittsalter, das Geschlecht etc. Das Geschlecht spielt insbesondere in der Lebens- und Rentenversicherung als Tarifkriterium eine wichtige Rolle, da die Lebenserwartungen der Geschlechter voneinander abweichen (Frauen haben zum Beispiel in Deutschland eine um ca. fünf Jahre längere Lebenserwartung als Männer). Bei einem Unisex-Tarif erhalten - bei ansonsten gleichen Voraussetzungen - Männer und Frauen für den gleichen Beitrag gleichartige (aber nicht gleiche) Leistungen.
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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. (Schadenminderung, Anzeigepflichten, Meldung einer Gefahrenerhöhung, Mitwirkungspflichten usw.). Obliegenheiten sind im Gegensatz zu Rechtspflichten nicht einklagbar. Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis Pflichten minderen Grades, die vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich der Schuldner auch nicht schadensersatzpflichtig macht. Der Schuldner muss allerdings im Falle der Verletzung der ihm zur Last fallenden Obliegenheiten die aus dieser Verletzung entstehenden Nachteile dergestalt hinnehmen, dass er bestehende eigene Rechte verliert, bzw. nicht mehr geltend machen kann oder dass er Rechte, die er bei Wahrnehmung der Obliegenheit erwerben würde, nicht erhält. Terminologisch zutreffend ist es, statt von abgeschwächten Pflichten von bloßen Lasten zu sprechen.
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P

Pensionsfonds

Neben den vier klassischen Wegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung und Pensionskasse bildet seit 2002 der Pensionsfonds einen fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Pensionsfonds haben gegenüber der Pensionskasse eine höhere Anlagefreiheit. Aufgrund des damit verbundenen Risikos unterliegen Pensionsfonds mit Beitragszusagen dem Insolvenzschutz.
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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen.
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Policendarlehen

Ein Policendarlehen ist eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung. Ein Rechtsanspruch des Versicherungsnehmers hierauf besteht nicht. Die Höhe der Vorauszahlung (des Darlehens) richtet sich nach der Höhe des Rückkaufswertes. Der Zinssatz wird nach Lage des Kapitalmarktes festgesetzt. Der Versicherungsnehmer kann unter Berücksichtigung des jeweiligen Darlehensvertrages die Vorauszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die erbrachte Vorauszahlung mit der Versicherungsleistung verrechnet.
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prozyklisches Anlageverhalten

prozyklisches Anlageverhalten bedeutet den Verkauf von Anteilen, Wertpapieren bei sinkendem Kursniveau und den Kauf von Anteilen, Wertpapieren bei steigendem Kursniveau. Damit werden Anteile zu billig verkauft und zu teuer gekauft. Viele Anleger handeln prozyklisch. Vgl. antizyklisches Anlageverhalten, Cost averaging
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R

Rechenschaftsbericht

Der § 24a des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) schreibt vor, dass jede Kapitalanlagegesellschaft (KAG) für jedes Sondervermögen (d.h. für jeden Fonds) bis spätestens drei Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht zum Berichtsstichtag vorlegen und veröffentlichen muss.
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Rechnungszins

Der Rechnungszins stellt für alle Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland eine verbindliche Mindestverzinsung dar, die in jedem Fall während der gesamten Vertragsdauer vom Lebensversicherungsunternehmen erzielt werden muss, damit die vereinbarte Versicherungsleistung bei unveränderbaren Beiträgen auch tatsächlich erbracht werden kann. Da Lebens- und Krankenversicherungen oft über Jahrzehnte laufen, werden künftige Leistungen und Beiträge bei der Berechnung ihres heutigen Wertes abgezinst. Der in versicherungsmathematischen Formeln verwendete Zinssatz wird als Rechnungszins bezeichnet.
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Regelaltersrente

Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
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Rehabilitation

Zeiten, in denen ein Versicherter Leistungen zur Rehabilitation erhält, sind Anrechnungszeiten, sofern der Versicherte während dieser Zeiten keine Leistungen von einem Sozialversicherungsträger (z.B. Krankengeld oder Übergangsgeld) bezieht.
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Rendite

Der Begriff Rendite ist ein Fachbegriff der Finanzmärkte. Die Rendite gibt das Verhaeltnis des Gewinns zu den Ausgaben an und wird meist in Prozent und auf Jahresbasis gemessen. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz.
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S

Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss

Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an.
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Schwankungsreserve

Die Schwankungsreserve setzt sich zusammen aus Betriebsmitteln und Rücklagen. Die Träger der Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbare Betriebsmittel bereithalten.
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Sofortrente

Der Versicherer leistet die vereinbarte Rente sofort. Deshalb können Sie, als Versicherungsnehmer, diese Form der Rentenversicherung im Gegensatz zur aufgeschobenen Rente, für die Sie regelmäßige Beiträge entrichten, beim Versicherer nur gegen Zahlung eines Einmalbetrages abschließen.
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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung mit sozialer Ausrichtung. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips (Stichwörter: "Solidarprinzip", "Generationenvertrag").
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Sterbetafel

Die Sterbetafel ist eine der wichtigsten Rechnungsgrundlagen der Versicherer. Aus ihr ist nach Männern und Frauen unterschieden für jedes Lebensalter die durchschnittliche Lebenserwartung zu berechnen.
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T

Teilrente

Die Teilrente ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
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U

Unwiderrufliches Bezugsrecht

Von Ihnen, als Versicherungsnehmer, eingeräumtes, unwiderrufliches Recht auf die Versicherungsleistung. Der unwiderruflich Begünstigte erwirbt ein sofort wirksames Recht, das allerdings erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls realisiert werden kann.
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V

Vererbung

Altersvermögensgesetz (AVmG). Verstirbt der Förderberechtigte, kann das Kapital (aus der so genannten "Riester-Rente"), welches noch nicht für Rentenleistungen verbraucht wurde, nicht an andere Personen vererbt werden.
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Vergleichsrechner

Ein Vergleichsrechner ist ein Online-Angebot im Internet. Mit so einem Online-Tools sind Vergleiche zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen der am Markt vorhandenen Anbieter möglich. Je nach Vergleichsrechner werden die jeweiligen aktuellen Konditionen nach Rangfolge auflistet.
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Versichertenrente

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
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Versicherungskonto

Alle rentenrechtlichen Zeiten, die Sie, als in als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter, zurücklegen, werden bei den Versicherungsanstalten in einem Versicherungskonto gespeichert.
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Versicherungsmakler

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler.
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W

Waisenrente

Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben.
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Witwen-Witwerrente

Renten wegen Todes sind in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die Witwer- und Witwenrente (im Folgenden Witwenrente) und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente.
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Z

Zeiten, beitragsfreie

Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten oder mit einer Zurechnungszeit belegt sind, sofern für diese Zeiten nicht auch Beiträge entrichtet worden sind.
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Zertifizierungskriterien

Begriff der Rentenreform 2001. Im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert.
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Zulage

Im Rahmen des mit der Rentenreform 2001 beschlossenen Altersvermögensgesetzes (AVmG) wird die private Altersvorsorge ("Riester-Rente") staatlich gefördert.
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