Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannter Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versichern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Immobilienversicherung umwandelt.
Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.
Nach VOB Teil B §7 ist die Tragung der Gefahr für das im Entstehen befindliche Objekt wie folgt geregelt:
Der Bauunternehmer kann erst nach Abnahme seines Werkes durch den Bauherren Vergütung von diesem verlangen. Wird ein Rohbau durch ein unvorhersehbares Ereignis beschädigt, muss der Bauunternehmer neu bauen und erhält vom Bauherrn erst bei Abnahme das vereinbarte Entgelt.
Mit der Bauleistungsversicherung kann der Bauunternehmer für diese abermalige Leistung Ersatz erhalten.
Für den Bauherren ist diese Versicherung von großem Wert, da im Falle eines unabwendbaren Ereignisses - wenn der Bauunternehmer Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen hat - der Bauherr über die Bauleistungsversicherung Ersatz verlangen kann (Bauherrenrisiko).
Wenn der Bauunternehmer die Versicherung abschließt, kann vereinbart werden, dass das Bauherrenrisiko mitversichert wird.
Ist der Bauherr Versicherungsnehmer, ist die Mitversicherung des Bauherrenrisikos obligatorisch. In diesen Fällen wird zumeist vereinbart, dass die Prämie für die Bauleistungsversicherung auf die Bauunternehmer im Anteil Ihrer Gewerke umgelegt wird.
Die Bauleistungsversicherung wird von den Versicherern (Versicherungsgesellschaften) in zwei Hauptformen vertrieben.
Dabei unterscheiden sich die beiden Bedingungswerke nicht besonders stark. Bei den Versicherungsausschlüssen und bei den Regelungen über die Entschädigung sind sie in weiten Teilen identisch. Die deutlichsten Unterschiede finden sich zwischen den beiden Versicherungsarten der Bauleistungsversicherung in Bezug auf die Frage, was versichert ist.
Nach den ABN werden bei einem Gebäudeneubau oder einem Gebäudeumbau alle Bauleistungen versichert. Die Versicherung zielt also im Kern auf ein bestimmtes Gebäude und dient damit den Interessen insbesondere des Bauherrn aber auch den Interessen von Generalunternehmern oder Generalübernehmern, die mit Hilfe der ABN die Herstellung eines gesamten Gebäudes versichern möchten. Die versicherten Risiken bei den ABN werden als Bauherrenrisiko und Unternehmerrisiko bezeichnet.
Demgegenüber zielen die Versicherungen nach den ABU nicht auf ein Gebäude, vielmehr auf Bauleistungen und Nebenleistungen - solche des Bauhauptgewerbes (Hoch- und Tiefbau), aber auch solche des Baunebengewerbes. Beispiele sind der Straßen-, Tunnel- und Stollenbau sowie der Bau von Klär- und Wasserkraftwerken. Die Versicherung auf Grundlage der ABU ist damit die typische Versicherung für Bauunternehmer. Versichert gilt das Unternehmerrisiko, die Mitversicherung des Auftraggeberrisikos (Klausel 64 und 65 zu den ABU) ist möglich.
Fast eine eigene Art der Bauversicherung stellt eine Versicherung auf Grundlage der ABU dar, die über die sogenannte Zusatzklausel 64 auch diejenigen Schäden, die von einem Bauherrn selbst zu tragen sind, versichert. Da eine solche um Klausel 64 erweiterte ABU- Versicherung auch vom Bauherren selbst abgeschlossen werden kann (über die sogenannte Klausel 65), entsteht auf diese Weise faktisch eine eigene Bauherrenversicherung. Sollen alle Schäden für Bauleistungen an einem Objekt in Bezug auf Haftungsmöglichkeiten aller am Bauvorhaben Beteiligter versichert werden, muss mehrere Versicherungen, eine Versicherung nach den ABN sowie eine nach ABU mit Klausel 65 abgeschlossen werden.
Sie planen den Neubau einer Immobile oder beabsichtigen den Um-, An- oder Ausbau Ihres vorhandenen Gebäudes? Jedes dieser Bauvorhaben bringt viele und oft auch erhebliche Gefahren und Risiken mit sich.
Hohes finanzielles Risiko
Während der Bauphase eines Gebäudes tragen Sie als Bauherr ein hohes finanzielles Risiko. Immer öfter schlagen Naturereignisse wie Sturm oder Hagel in bisher nicht gekannter Intensität zu oder die Baustelle wird durch Vandalismus verwüstet.
Selbst ein einziger unvorhergesehener Schaden kann hohe Kosten verursachen. Diese werden in einer Finanzierung normalerweise nicht mit eingeplant, sodass Ihr Traum vom neuen Eigenheim schnell in Gefahr sein kann. Die Bauleistungs-Versicherung bietet Ihnen eine stabile Absicherung, damit Sie Ihren Traum vom eigenen Haus unbeschwert leben können.
ie Bauleistungs-Versicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Schäden und dient dadurch auch zur Absicherung Ihrer Finanzierung sowie zur Verwirklichung Ihres Traumes vom neuen Eigenheim.
So sind beispielsweise auch Schäden versichert, bei denen der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist. Die hieraus entstehenden Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten müssten Sie ohne eine Bauleistungs-Versicherung selbst übernehmen.
Über die Bauleistungs-Versicherung sind sämtliche Beschädigungen und Zerstörungen von
an Ihrem Bauvorhaben versichert.
Außerdem ist der Diebstahl von mitversicherten Bestandteilen, die mit Ihrem Bauvorhaben bereits fest verbunden sind, prämienfrei mitversichert.
Die Bauleistungs-Versicherung zahlt die notwendigen
Der wiederherzustellende Zustand richtet sich dabei nach dem Zustand unmittelbar vor dem Schadeneintritt.
Darüber hinaus sind unter anderem prämienfrei mitversichert
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Dingen, die sich nicht versichern lassen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Diebstahl von auf der Baustelle lagernden Materialien. Reine Leistungsmängel gehören ebenfalls nicht zum Versicherungsumfang. Auch Beschädigungen des entstehenden Bauwerks durch normale Witterungseinflüsse können nicht in die Police aufgenommen werden. Unter normalen Witterungseinflüssen versteht man die dem jahreszeittypischen Wetter entsprechenden Einflüsse. So ist zum Beispiel ein Sturm im Herbst nichts außergewöhnliches und Schäden durch Schneetau im Frühjahr ebenfalls nicht. Folglich weigert sich die Versicherung, für diese Beschädigungen aufzukommen. Die Versicherung zahlt bei Schäden durch ungewöhnliche oder außergewöhnliche Wettereinflüsse.
Weiterhin sind Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler versichert. Schlechte Arbeit von Profis muss also nicht so ohne Weiteres hingenommen werden. Auch wenn der Baugrund sich anders darstellt als ursprünglich angenommen, kann man sich an die Versicherung wenden. Die Bauleistungsversicherung tritt ebenfalls in Kraft, wenn Schäden durch Dritte entstehen, die fahrlässig, böswillig oder fahrlässig gehandelt haben.
Hat man sich überlegt, was denn alles versichert sein soll, muss man sich über die Höhe der gesamten Versicherungssumme Gedanken machen. Dabei sollte diese so gewählt werden, dass sie sämtliche Herstellungskosten abdeckt. Diese Herstellungskosten sollten Zulieferungen und auch die Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
Ob man eine Bauleistungsversicherung benötigt oder nicht, hängt auch von dem Gesamtwert des entstehenden Gebäudes ab. Auch das eigene Sicherheitsempfinden spielt eine Rolle. Wer sich also rundum abgesichert wissen will, kommt um eine solche Versicherung wahrscheinlich nicht herum.
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