Die Flottenversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen einem Unternehmen und Versicherer mit dem die gesamte Fahrzeugflotte (z.B. KFZ-Flotte) versichert wird. Leistungen in der Flottenversicherung sind z.B. Haftpflicht, Kasko- und Insassenunfallschutz. Veränderung im Fuhrparkbestand sind dem Versicherer anzuzeigen. Mit der Anzeige ist grundsätzlich der Deckungsumfang entsprechend angepasst.
Die Verwaltung der Flottenversicherung ist für den Versicherer kostengünstiger. Deshalb sind die Prämien zur Flottenversicherung geringer als bei Abschluss von Einzelverträgen für jedes Fahrzeug.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es üblich, eine etwaige Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht in die Flottenversicherung einzubeziehen, sondern bei einem anderen Versicherer abzuschliessen.
Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.
Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.
Die Kaskoversicherung (von spanisch casco: Schiffsrumpf), auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere" einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
ständige Pflichten:
Pflichten im Schadensfall:
Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst, wenn er sich auf einer Reise ohne sein versichertes Fahrzeug befindet.
Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der ADAC, dort beinhaltet die Mitgliedschaft im Verein auch Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Eine Schutzbrief-Versicherung muss beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.
In Österreich bietet z. B. der Automobilclub ÖAMTC eine Schutzbrief-Versicherung an.
Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den Leistungen der Automobilclubs angeboten. Auch sagen manche Kfz-Vertragswerkstätten ähnliche Leistungen (sog. Mobilitätsgarantien) zu.
Leistungen
Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.
Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft .
Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).
Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der Allgemeinen Unfallversicherung.
Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.
Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel: Verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse mit 20.000,00 EUR versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten um 50% erhöht.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Leistungsumfang
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes Zeugengelder/Sachverständigenhonorare Gerichtskosten
Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Leistungsfall
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.
Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Im Geschäftsalltag kommt es sehr häufig vor, dass Arbeitnehmer ihr privates Fahrzeug im Auftrag oder auch mit Billigung des Arbeitgebers für Dienstfahrten einsetzen. Kommt es bei einer solchen Fahrt zu einem Unfall, so muss der Arbeitgeber - unabhängig von der Schuldfrage - die dabei entstandenen Schäden ersetzen. Um dieses Haftungsrisiko abzusichern und sich somit von eventuellen Ersatzansprüchen zu befreien, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Dienstreise-Kaskoversicherung abzuschließen.
Ob auf zwei oder vier Rädern - ein Fahrzeug bedeutet immer ein Stück Lebensqualität! Fahrspaß rundum genießen mit den MySecur Kfz-Versicherungen!
Umfassender Versicherungsschutz speziell auf Ihren Fuhrpark abgestimmt und ein günstiges Preis- Leistungsverhältnis
Ein Wunsch, den jedes Unternehmen hat. Die Versicherungspartner von MySecur, als kompetenter Flottenversicherer, bietet Ihnen die Möglichkeit, die für Ihren Fuhrpark relevanten Risiken mit speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Produkten abzusichern.
Als Unternehmer achten Sie bei der Versicherung des Fuhrparks aber nicht nur auf höchste Qualität sondern auch auf ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Unsere Experten wissen, worauf es ankommt und bieten Ihnen individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Sonderdeckungskonzepte mit sinnvollen Deckungserweiterungen - und das alles äußerst preiswert.
Ihre Kraftfahrtversicherungen werden von Spezialisten betreut, die sich ausschließlich um den gewerblichen Kraftfahrzeugbereich kümmern.
Die besonderen Vorteile der Flottenversicherung
Und weil sich Ihr Fuhrpark ständig ändert - permanenter Versicherungsschutz aber bestehen muss - entlasten wir Sie auch bei der Verwaltung: Terminplanung, vereinfachte Antragsverfahren, transparente Abrechnungen und minimaler Verwaltungsaufwand sind Beispiele dafür, wie wir Ihren besonderen Anforderungen gerecht werden. Sprechen Sie uns an!
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Versicherungsumfang
Vereinfachtes Antragsverfahren:
Ein Rahmenvertrag bietet Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz für Ihren Fuhrpark und erleichtert Ihren administrativen Aufwand:
Versicherungsschutz und Beitragszahlung für den gesamten Fuhrpark sind geregelt, ohne daß es zusätzlicher Antragstellungen, Deckungszusagen oder Einzelvereinbarungen bedarf.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug angeschafft haben, reichen Sie uns einfach eine Kopie des Kfz-Briefs bzw. Kfz-Scheins sowie der Anschaffungsrechnung ein.
Deckungserweiterungen:
Zusätzlich bietet der Rahmenvertrag
die über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinaus gehen.
Auf die Sicherheit, Kompetenz und Flexibilität der ApoRisk-Partner können Sie sich verlassen: Die ApoRisk-Partner gehört seit Jahren zu den größten und preiswertesten Autoversicherern Deutschlands. Die Kfz-Versicherung FLOTTE-GARANT bietet überdurchschnittlich hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen. Und mit unserer einzigartigen
Flotte-KLASSIK
Die ApoRisk bietet Ihnen Leistungen, die über das Übliche hinausgehen - und das zu einem besonders günstigen Preis.
MySecur Kleinflotten-Versicherung steht für garantiert hervorragende Leistungen. Und damit das auch so bleibt, erhalten Sie durch unsere Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen, die wir künftig für dieses Produkt einführen. So ist Ihre Autoversicherung immer auf dem neuesten Stand. Das Beste: Es kostet Sie keinen Cent mehr.
Der Kleinflottentarif findet Anwendung auf gewerblich genutzte Fahrzeugparks, die aus mindestens 3 SF-berechtigten Fahrzeugen bestehen.
Die Kfz-BranchenPolice können Sie für folgende Fahrzeuge abschließen:
Andere Fahrzeugarten können nur im standardisierten KFZ-Gewerbetarif versichert werden. (z.B. Krafträder, Campingfzge. etc.)
Flottenbeitragsklasse |
Beitragssätze |
FBK 1 |
150% |
FBK 2 |
140% |
FBK 3 |
130% |
FBK 4 |
120% |
FBK 5 |
110% |
FBK 6 |
100% |
FBK 7 |
90% |
FBK 8 |
80% |
FBK 9 |
70% |
FBK 10 |
60% |
FBK 11 |
50% |
Die Veränderung bei der Einstufung in der FBK richtet sich nach dem Verlaufsergebnis der Kleinflotte.
Das Verlaufsergebnis wird in jedem Jahr am 01.10. festgestellt. Zu diesem Betrachtungszeitpunkt muss der KFT für mindestens 12 Monate bestanden haben. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der vorhandenen Einstufung auch für das Folgejahr.
Die Weiter- bzw. Rückstufung erfolgt nach folgender Tabelle:
Schadenquote <= 25 % |
2 FBK besser |
Schadenquote 26 % bis <= 50 % |
1 FBK besser |
Schadenquote 51 % bis <= 110 % |
unverändert |
Schadenquote > % |
2 FBK schlechter |
Damit wird deutlich, dass nur sehr gut verlaufende Verträge besser gestuft und damit weniger Beitrag zu zahlen haben
und andererseits auch nur die sehr schlecht verlaufenden Verträge zurückgestuft werden und einen Mehrbeitrag zahlen müssen.
Anwendung finden dann die neuen Einstufungen immer auf den gesamten Fuhrpark, dem der KFT zugrunde liegt.
» Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung
» Tipps bei Autounfall
» Dienstreisekasko-Versicherung
Die wichtige Aufgabe des Apothekeninhabers ist die Leitung seiner Firma, deswegen sind umständliche KFZ-Versicherungsverträge zeitraubend und sehr teuer. Zum Beispiel wenn auch jüngere Menschen mit dem Fahrzeug fahren sollen.
Bei dem von uns ausgewählten Tarif sind keinerlei Beschränkungen wie KM-Laufleistung oder Fahrerkreis gegeben. Deswegen ist diese Mischkalkulation nicht immer die billigste Lösung, jedoch am effektivsten wenn es um die einfache Handhabung geht.
Fuhrparks binden Kapital, auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Umso ärgerlicher, wenn zu den laufenden Kosten noch die ungeplanten Ausgaben durch Unfälle oder Rangierschäden kommen. Davor schützt Sie die Kfz-BranchenPolice von MySecur.
Stand 01.01.2018 (Jahresbeiträge inklusive Versicherungssteuer)
Ausführliche Tarifinformation erhalten Sie auf Anfrage.
Pkw (WKZ 112) |
|||||
|
Haftpflicht |
VK/TK |
VK/TK |
VK/TK 1.000/150 SB |
TK |
bis 55 KW |
329,69 EUR |
360,82 EUR |
300,90 EUR |
256,96 EUR |
83,55 EUR |
bis 90 KW |
380,68 EUR |
410,70 EUR |
342,49 EUR |
292,48 EUR |
115,09 EUR |
ab 91 KW |
401,26 EUR |
528,59 EUR |
440,81 EUR |
376,44 EUR |
138,69 EUR |
|
in VK mit GAP-Vers. für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge |
Sie können Ihre Autoversicherung i.d.R. zum Jahresende (01.01.) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das heißt, die Kündigung muss spätestens am 30.11. Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug anschaffen oder Ihr altes ersetzen, können Sie sofort zu uns wechseln.
Wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder den Beitrag erhöht, haben Sie nach dem Erhalt der entsprechenden Mitteilung Ihres Versicherers einen Monat Zeit zu kündigen.
Übrigens: Ihre schadenfreien Jahre bleiben bei einem Wechsel zur MySecur erhalten.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Mandandt, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziertwerden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
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Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
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