Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen (inklusive der vermögenswirksamen Leistungen), sowie der gutgeschriebenen Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien bezeichnet.
Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse. In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.
Als Regelsparbeitrag werden die zu leistenden Sparzahlungen bezeichnet, welche der Bausparer monatlich zu erbringen hat. Diese richten sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme (z. B. 0,5 % der Baussparsumme). Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) kann im Normalfall vom Bausparer selbst gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).
Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen (siehe unten) errechnet. Sie ist maßgeblich für die Reihenfolge der Zuteilung. Da das zur Zuteilung zur Verfügung stehende Kapital nicht genau vorhersehbar ist, kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen deshalb auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.
Als Bewertungsstichtage werden die Termine zur Neuberechnung der Bewertungszahl der Bausparverträge bezeichnet. Bei älteren Tarifen nutzten die Bausparkassen die Quartalsenden (31.3. ,30.6. , 30.9. und 31.12.) als Bewertungsstichtage. Heute sind monatliche Berechnungen üblich. Durch die Saldierung der Bausparverträge an diesen Tagen werden Verfügungen, so etwa Sonderzahlungen und Änderungen am Bausparvertrag wirksam. Die Termine wurden früher meistens in forcierender Werbung als Gründe für Abschlüsse neuer Verträge und außerordentliche Sparleistungen angeführt.
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig (z. B. zwölf Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist. Allerdings kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise verweigern, wenn zum Beispiel keine ausreichende Bonität vorliegt. Im Falle einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung etwa vier Wochen nach dem Antrag zur Inanspruchnahme. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch kleinere Darlehen, meist nur bis 10.000 €, werden auch ohne Negativerklärung als sogenannte Blankodarlehen gewährt.
Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.
Auch wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, bieten Bausparkassen über ein Vorausdarlehen eine Zwischenfinanzierung an.
Die andere Form der Altersversorgung
Bausparen ist ein bedeutender Faktor der Eigentumsvorsorge und der persönlichen Altersvorsorge. Über 3,2 Millionen Bundesbürger schließen jährlich einen Bausparvertrag ab, um sich in Zukunft ihre eigenen vier Wände leisten zu können. Die Bausparkassen haben in hohem Maße Einfluss auf die allgemeine Wohnungsversorgung, denn sie sind an über zwei Dritteln aller Wohnungsbaufinanzierungen beteiligt. Bausparen ist also ein bewährter Weg, um sich aus der Kostenspirale von knappem Wohnraum und steigenden Mieten auszukoppeln.
Zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren
Wenn Sie eines Tages eine Eigentumswohnung oder ein Haus erwerben, möchten Sie Ihr Zuhause so gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Auch für eventuelle Renovierungen und Modernisierungen brauchen Sie auf jeden Fall eine sichere finanzielle Basis, damit das Geschaffene erhalten bleibt und im Laufe der Jahre an Wert gewinnt.
Pluspunkte des Bausparens
Da die Bausparkasse sich nicht am Kapitalmarkt refinanzieren muss, sondern auf die Spareinlagen ihrer Bausparer zurückgreifen kann, ist der Darlehenszins im Verlgeich zu Hypothekendarlehen äußerst niedrig. Darüber hinaus wird der Zinssatz bereits bei Vertragsabschluss fest für die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens garantiert. Wenn Sie ein Bauspardarlehen erhalten, ist der Tilgungsanteil höher als bei einer Hypothek. Die dadurch schnellere Rückzahlung führt dazu, dass Sie Ihre Gesamtkosten erheblich senken. Und Sie können jederzeit Sondertilgungen leisten, um den Belastungszeitraum weiter zu verkürzen.
Altersvorsorge und Bausparen gehören zusammen
Es lohnt sich, schon frühzeitig über die eigene finanzielle Situation im Alter nachzudenken. Denn Ihre gesetzliche Rente wird höchstens 45% des letzten Bruttoeinkommens betragen. Deshalb ist eine private Vorsorge für den Lebensabend einfach notwendig. Ein Vorsorgeaspekt sind aber auch Ihre Lebenshaltungskosten. Denn diese steigen und zwar meist schneller als Ihre Gehaltserhöhung. Vor allem die Miete nimmt regelmäßig einen beträchtlichen Anteil Ihres Einkommens in Anspruch. In einigen Jahren wird der Mietanteil viel höher sein als jetzt, weil Mietwohnungen knapper und teurer werden.
Ein einfaches Rechenexempel macht deutlich, was Ihnen durch Mietzahlung an Kapital Jahr für Jahr verloren geht. Bei 400,00 Euro Miete im Monat und unter Berücksichtigung einer Mietpreissteigerung von nur 4% macht das in 30 Jahren schon 269.208,00 Euro aus.
Dieses Geld können Sie viel wirtschaftlicher nutzen. Zum Beispiel für Ihre eigenen vier Wände. Damit verbinden Sie zwei wichtige Pluspunkte. Denn als Eigentümer einer Immobilie verfügen Sie über eine sichere Vermögensanlage. Sie steigt im Wert, weil Grund und Boden nicht vermehrbar sind. Hinzu kommt, dass Sie durch die Einsparung der Mietkosten Ihre finanziellen Möglichkeiten erheblich erweitern und damit noch unabhängiger sind. Und Sie haben die Sicherheit, bei größeren Anschaffungen durch den Wert der Immobilie immer kreditwürdig zu bleiben.
Die Altersvorsorge in Kombination mit einem Bausparvertrag trägt also eine Menge zur Erhaltung oder sogar Verbesserung Ihrer Lebensqualität bei.
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