Zahnbehandlungen können sehr schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Für eine hochwertige Behandlung kann sich der Eigenanteil - je nach Leistung - für jeden Zahn auf mehrere hundert Euro belaufen. Sind mehrere Zähne betroffen, können immense Ausgaben entstehen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Versicherte dazu, diese Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung abzusichern.
Dabei ist es zunächst wichtig zu wissen, dass derzeit von keinem Anbieter die entstehen
den Kosten zu hundert Prozent übernommen werden. Eine gewisse Selbstbeteiligung bleibt grundsätzlich bestehen. Zudem gibt es bei der Zahnzusatzversicherung unzählige verschiedene Tarife, die sich in ihren Leistungen und der Höhe der Beiträge stark unterscheiden.
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für Zahnersatz nur in einem relativ begrenzten Rahmen. Grundsätzlich werden 50 % der anfallenden Rechnungsbeträge für eine Basisbehandlung übernommen. Dieser Satz kann bis auf 65 % gesteigert werden, wenn für mindestens zehn Jahre durchgängig ein Bonusheft geführt wurde, durch das der Versicherte nachweist, dass regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen wurden.
Viele Versicherte wollen sich jedoch nicht mit Basisleistungen zufrieden geben, sondern auf hochwertigere Lösungen wie zum Beispiel Inlays oder Implantate zurückgreifen. Da diese Leistungen jedoch um einiges teurer sind als die Standardbehandlung, erhöhen sich auch die Selbstbeteiligungskosten immens. Denn der Zuschuss der Kasse orientiert sich an den Kosten der günstigeren Basisbehandlung und bleibt auf einem Niveau von 35 - 50 %.
Durch eine Zusatzversicherung lässt sich die Höhe des Eigenanteils auf einen niedrigeren Prozentsatz begrenzen.
Die Angebote der verschiedenen Versicherungsunternehmen zur Zahnzusatzversicherung sollten in jedem Fall genau verglichen werden, um den jeweils optimalen Tarif herauszufinden.
Grundsätzlich sind die folgenden Zahlungsmodelle zu unterscheiden:
Übernahme eines festgelegten Prozentsatzes des nach der Kassenleistung verbleibenden Betrages.
Verringerung des Eigenanteils auf einen bestimmten, festgelegten Prozentsatz (zum Beispiel 10 %) des Rechnungsbetrages.
Wichtiger als die Art der Kostenerstattung ist jedoch, welche Leistungen genau übernommen werden. Unternehmen werben oft mit hohen Prozentsätzen von Zuzahlungen, die sich aber nur auf die Gesamtleistungen beziehen. Mitunter sind bei solch stark beworbenen Tarifen sogar die eigentlich kostenintensiven Behandlungsformen (wie Implantate oder Inlays) von der Kostenerstattung ausgenommen.
Wann es sich lohnt, den Tarif zu wechseln:
» Die fünf guten Gründe
» Versicherungspartner auf Lebenszeit
Seit dem 1. Januar 2005 zahlt die gesetzliche Krankenkasse teilweise keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, sowie für die meisten Sonderbehandlungen der Zähne sowie bei Zahn-Implantaten und Inlays.
Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Die Zahnzusatzversicherung ist eine ideale Ergänzung für gesetzlich Versicherte (GKV). Sie hebt das Leistungsniveau Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Ihren individuellen Bedarf an. Eine Ergänzungsversicherung für Zahnersatz in generell für jeden zu empfehlen, denn früher oder später wird man diese dann in Anspruch nehmen müssen.
Unbedingt zu empfehlen ist eine Zusatzversicherung für die Zähne wenn einer der folgenden Punkte zurifft:
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollte sie unbedingt die Konditionen verschiedener Versicherungsanbieter vergleichen und ganz wichtig vor allem die Leistungen der Gesellschaften vergleichen. Hier mal eine kleine Checkliste zu dem was sie auf jeden Fall beachten sollten
Schöne Zähne kosten Sie nur ein Lächeln. Es sei denn, Sie verlassen sich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Vermeiden Sie kräftige Zuzahlungen bereits im Vorfeld und füllen Sie die Lücken mit dem MySana Zahnschutz DentalPro!
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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse. Dadurch steigt Ihre Eigenbeteiligung in vielen Fällen auf über 50 %. Schützen Sie sich vor diesen hohen Kosten und sichern Sie sich gleichzeitig eine Spitzenversorgung als Privatpatient - mit Tarifen, die Sie lächeln lassen. Denn so bleiben schöne Zähne bezahlbar.
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» Folgende Fragen sollten Sie unbedingt abklären
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für zahnärztliche Behandlungen immer weniger. Für notwendigen Zahnersatz wird schlichtweg nur die Hälfte ausgegeben. Und das betrifft nur die Leistungen einer festgelegten Basisbehandlung. Der sogenannte „befundbezogene Festzuschuss" beträgt momentan 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen über fünf Jahre hinweg steigt der Zuschuss auf 60 Prozent, bei lückenlos nachgewiesenen Vorsorgebehandlungen in zehn Jahren auf 65 Prozent. Dabei reicht es aber nicht, ab und an zur Kontrolle zu gehen, sondern es muss ein Nachweis über regelmäßige und intensive Vorsorge geführt werden. Trotz aller Vorsorge und Zuzahlungen bleibt der Versicherte schon bei einer durchschnittlichen Behandlung auf einem hohen Anteil der Kosten sitzen. Wem die durchschnittliche Behandlung nicht ausreicht, wer hochwertigeren Zahnersatz will, hat hohe Kosten zu tragen.
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