Als Reiseversicherung werden Versicherungen bezeichnet, die im Rahmen von Reisen abgeschlossen werden. Die wichtigsten sind Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reiseumbuchungsversicherung; weitere Versicherungen sind: Reiseprivathaftpflichtversicherung, Reiserechtsschutzversicherung und Reiseassistenzversicherung. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombination (Versicherungspaket) unter anderem von Versicherungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen und Verkehrsclubs angeboten.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt) schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann.
Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zur Gänze oder teilweise übernommen.
Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.
Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.
Chronisch Kranke sind mit der Reisekrankenversicherung allein allerdings nicht ausreichend geschützt. Denn sie zahlt häufig nicht, wenn eine Behandlung im Ausland vorhersehbar war. Diese Lücke müssen die Patienten vor der Reise mithilfe ihrer Krankenkasse schließen.
Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhandengekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
Eine Reiseumbuchungsversicherung deckt Umbuchungskosten in der im Vertrag geregelten Höhe ab, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen umgebucht werden muss.
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Untergruppe der Krankenversicherung, sowohl als Bestandteil der privaten Krankenversicherung als auch der Krankenversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in Österreich. Im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gilt in vielen Ländern Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens zwischen einzelnen Ländern.
Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland.
StandardPolicen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Abzugrenzen ist die Auslandskrankenversicherung von Policen, die Auslandsaufenthalte ab drei Monaten versichern.Auslandskrankenversicherungen werden oft auch als Zusatzleistungen von Kreditkarten, Mitgliedschaften bei Automobilclubs oder Krankenzusatzversicherungen angeboten.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar innerhalb der Europäischen Union einen Teil der anfallenden Kosten, falls es zum Krankheitsfall kommt, doch einen Großteil der Kosten müssen Versicherte dennoch selbst zahlen, etwa wenn ein Rücktransport in die Heimat medizinisch notwendig wird. Die Stiftung Warentest hat im Mai 2013 40 Angebote zur Auslandsreise-Krankenversicherung getestet. Rund ein Drittel der geprüften Tarife erhielt von der Verbraucherorganisation das Testurteil Sehr gut. Die Tester weisen allerdings darauf hin, dass sich insbesondere chronisch Kranke darüber bewusst sein müssen, dass die Versicherung nur Notfälle abdeckt. Im Nachfolgetest im Jahr 2014 stellten die Stiftung Warentest fest, dass sich der Schutz der Policen generell verbessert habe. Die Tester raten Kunden mit älteren Verträgen deshalb, einen Wechsel der Police zu erwägen.
Eine besondere Stellung unter den Reisekrankenversicherungen nimmt die Langzeitreisekrankenversicherung ein, die je nach Versicherer bis zu fünf Jahre Höchstreisedauer erlaubt. Viele Langzeitreisekrankenversicherungen bieten neben regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen auch die Kostenübernahme von Geburten und Versicherungsschutz während der Arbeitszeit, was wiederum bei Personen, die im Ausland nicht nur reisen, sondern auch arbeiten wollen, wichtig ist. Einen großen preislichen Unterschied bei den Versicherungsbeiträgen gibt es, wenn Kanada beziehungsweise die Vereinigten Staaten von Amerika als Reiseziel angegeben werden, da das nordamerikanische Gesundheitssystem erheblich teurer ist als in allen übrigen Ländern.
Wer selten reist oder eine Reise plant, die über durchschnittliche Reisedauern deutlich hinausgeht, sollte seine Reisekrankenversicherung von Fall zu Fall vereinbaren. Hierbei empfiehlt es sich, im Zweifel ein paar Tage mehr zu versichern. Wird die Rückreise früher angetreten als ursprünglich erwartet, erstatten die meissten Versicherer den zuviel gezahlten Beitrag unter Vorlage der Reisenachweise zurück.
Wer hingegen häufig oder regelmäßig jährlich ins Ausland reist, ist mit einer preiswerten Dauer-Reisekrankenversicherung gut beraten. Diese schützt den Versicherten im Ausland jederzeit für Reisen die am Stück nicht länger als 6 Wochen dauern (je nach Anbieter auch ein paar Tage mehr).
Bei jeder Auslandsreise bis zu 42 Tagen, geschäftlich oder privat, ganz gleich wie oft und wohin Sie reisen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt für Ihre Rundum-Absicherung und ist eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Versorgung.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist sinnvoll
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Kostenerstattung begrenzt. Der Kunde muss die Differenzkosten selber tragen. Falls der Arzt den Auslandsberechtigungsschein überhaupt akzeptiert.
Das könnte teuer werden: Sie tragen die vollen Kosten, wenn Sie aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen.
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