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Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung Golden BU(Z) vom Makler ApoRisk ist besonders interessant für junge, noch nicht selbstständige Apotheker, die weiteren Mitarbeiter in der Apotheke und die Familienangehörigen. Der Tarif verzichtet auf eine aufwändige Gesundheitsprüfung. Diese besteht nur in einer Erklärung des Mitarbeiters, ob er innerhalb der letzten zwölf Monate länger als zwei Wochen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen konnte (ausgenommen hiervon sind grippale Infekte). Golden BU(Z) gehört zu einer von ApoRisk eigens ausgehandelten Produktlinie in einer Gruppenversicherung mit den Standesorganisationen. Neben der einfachen Mitarbeitererklärung kennzeichnet diese Gruppenversicherung für Apotheker auch ein besonderes Preis-Leistungsverhältnis aus.
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Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen

Günstige Beiträge bei der notwendigen Absicherung eines Apothekenbetriebes sind nicht alles, wichtig sind auch die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Ein gutes Beispiel für einen weitreichenden Versicherungsschutz ist die sogenannte ‚Pille danach‘, die in allen Apotheken der Bundesrepublik Deutschland rezeptfrei verkauft werden darf. Der Versicherungsschutz für eine ungewollte Schwangerschaft durch die ’Pille danach‘ – nicht zu verwechseln mit der sogenannten ‚Abtreibungspille‘ – sollte in einem guten Versicherungskonzept inkludiert sein, wie das beim Versicherungsmakler ApoRisk der Fall ist. Dabei bietet ApoRisk drei verschiedene Tarifansätze an Geschäftsversicherungen für die Apotheke. Ob es eine Allgefahrenversicherung oder flexibel gestaltbare Versicherungslösungen sind, wichtig ist, dass der Versicherungsschutz zum Apothekenbetrieb passt und optimal auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten abgestimmt ist.
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Das tägliche Leben ist voller Risiken – einige Gründe für eine weitestgehende Absicherung

Der Apotheker ist verpflichtet, für jeden Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft (BG) die Prämie für die gesetzliche Unfallversicherung zu entrichten. Die BG zahlt im Versicherungsfall aber nur, wenn dieser während der beruflichen Tätigkeit eintritt. Das treibt dann solche groteske Blüten, dass Pausen, wie z.B. der Toilettengang oder das Mittagessen, grundsätzlich nicht abgesichert sind. Allerdings der Weg dorthin ist wiederum versichert. Wie auch der Weg zur Arbeit abgesichert ist, aber Achtung, der Umweg zum Bäcker in der Nebenstraße natürlich nicht. Hinzukommt, dass In den meisten Fällen der gesetzliche Unfallschutz nicht ausreicht, um Arbeitsausfall, dauernde Einkommenslücken, Therapien, etc. finanziell abzusichern. Und bei schweren Krankheiten sieht die gesetzliche Unfallversicherung sowieso keine Zahlung vor. Um die finanziellen Folgen solcher Schicksalsschläge in den Griff zu bekommen – wer ist schon Millionär – bietet der auf den Apothekenbereich spezialisierte Versicherungsmakler ApoRisk den ApoSecura FirstClass-Schutz an, der Unfälle und im Tarif des erweiterten Unfallbegriffs auch schwere Krankheiten individuell absichern kann.
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5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist

Der Ausfall der Arbeitskraft der Apothekerin oder des Apothekers bedeutet in der Regel ein erhöhtes Risiko für die betriebliche Existenz, die Arbeitsplätze der Beschäftigten und das Ansehen des Betriebes. Durch die einzigartige Stellung des Apothekers in seinem Betrieb bringt ein Ausfall immer ein erhöhtes Kostenrisiko mit sich, wenn zum Beispiel die laufenden Kosten und ein entgangener Betriebsgewinn zu Buche schlagen beziehungsweise das Geschäft durch eine Vertretungskraft weitergeführt wird. Um solche Risiken, unabhängig davon, ob sie durch Krankheit oder Unfall verursacht werden, aufzufangen, bietet der Makler ApoRisk GmbH aus Karlsruhe mit der CostRisk-Police eine Existenzsicherung, die einen umfassenden Rundumschutz beinhaltet. Ein einzigartiges Merkmal dieser Police ist, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Darüber hinaus hat sie noch zwei auf dem deutschen Markt nicht gerade geläufige Leistungen: eine Burn-out-Klausel und eine Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit durch Schwerstkrankheiten in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme.
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