Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Günstige Beiträge bei der notwendigen Absicherung eines Apothekenbetriebes sind nicht alles, wichtig sind auch die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Ein gutes Beispiel für einen weitreichenden Versicherungsschutz ist die sogenannte ‚Pille danach‘, die in allen Apotheken der Bundesrepublik Deutschland rezeptfrei verkauft werden darf. Der Versicherungsschutz für eine ungewollte Schwangerschaft durch die ’Pille danach‘ – nicht zu verwechseln mit der sogenannten ‚Abtreibungspille‘ – sollte in einem guten Versicherungskonzept inkludiert sein, wie das beim Versicherungsmakler ApoRisk der Fall ist. Dabei bietet ApoRisk drei verschiedene Tarifansätze an Geschäftsversicherungen für die Apotheke. Ob es eine Allgefahrenversicherung oder flexibel gestaltbare Versicherungslösungen sind, wichtig ist, dass der Versicherungsschutz zum Apothekenbetrieb passt und optimal auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten abgestimmt ist.
Bei dem Risiko mit der ‚Pille danach‘ handelt es sich um einen echten Vermögensschaden, dessen Haftung im Falle einer unzureichenden Beratung durch den Apotheker eintritt. Denn der Apotheker darf das Präparat nur nach vorheriger Beratung abgeben. Das schließt zum Beispiel auch den Verkauf über Internetapotheken aus, da sie einer Beratung von Angesicht zu Angesicht nicht nachkommen können. Anders, als bei einigen Versicherern, die das Risiko scheuen und die ‚Pille danach‘ nicht zeichnen, gehört sie beim Makler ApoRisk ohne zusätzliche Prämie zum Standard der Leistungen im Versicherungsfall. Diese und weitere Zusatzleistungen kennzeichnen die Maklerkonzepte von ApoRisk.
ApoRisk hat gleich drei Tarifkonzepte für den Versicherungsschutz des Apothekers und seines Geschäftsbetriebes im Angebot. Damit kann jede erdenkliche Bedarfssituation abgedeckt werden. Sie unterscheiden sich im jeweiligen Leistungskanon und in der Ermittlung beziehungsweise der Höhe des Beitrages.
Die erste ist die Allgefahren-Versicherung PharmaRisk OMNI. Bei diesem Tarif muss bezüglich der Leistungen nicht lange überlegt werden, denn mit PharmaRisk OMNI sind alle bekannten und sogar die noch unbekannten Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, versichert. Bei den Allgefahrenversicherungen sind Haftpflicht, Sachsubstanzabsicherung für die Geschäftseinrichtung, technische Geräte/Elektronik und Warenvorräte, inklusive der Betriebsunterbrechungsversicherung sowie Versandhandel und Transportversicherung abgedeckt.
Allgefahrenversicherung bedeutet, dass man eine Versicherung hat gegen alle relevanten Risiken, einen Beitrag, der günstiger ist, als die Summe der Einzelversicherungen, sowie einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Hinzu kommt, dass die Versicherungssumme einfach zu ermitteln ist. Im Fall von PharmaRisk OMNI ist der Versicherungsschutz, also die Versicherungssumme, gleich dem Jahresnettoumsatz. Sie bildet die Grundlage der Prämie. Das bedeutet, bis zur Höhe der Versicherungssumme haftet der Versicherer für Sachsubstanzschäden, unabhängig von der Schadensart. Und für Ansprüche Dritter aus der Haftpflichtversicherung steht deren Deckungssumme von 9,5 Mio pauschal zusätzlich zur Verfügung. PharmaRisk OMNI mit der Ermittlung der Versicherungssumme auf Basis des Umsatzes ist immer dann sinnvoll, wenn das Unternehmen bereits weitgehend nach betriebswirtschaftlichen Kriterien optimiert worden ist.
Der zweite Tarif im Angebot von ApoRisk, die Allgefahrenversicherung PharmaRisk FLEX, ist prädestiniert für Apotheken mit einem hohen Umsatz, aber einem geringen Rohertrag. Sie ist ebenfalls eine All-inklusive-Absicherung, bei der es aber möglich ist, flexible Elemente zu nutzen. Zum Beispiel hat der Versicherungsnehmer die Option, von der ganzheitlichen Allgefahrenpolice einzelne Bereiche ausnehmen zu können, wie die Elektronikversicherung oder die Absicherung einer Betriebsunterbrechung. Das führt dann auch zu einer Senkung der Prämie.
Eine Besonderheit bei PharmaRisk FLEX betrifft auch die Versicherungssumme, denn sie lässt sich individuell entsprechend dem tatsächlichen Bedarf festgelegen. Die Versicherungsprämie berechnet sich dann aus der Versicherungssumme und aus der Anzahl der pharmazeutischen Mitarbeiter, die die Berechnungsgrundlage für die Haftpflichtabsicherung in Höhe von max. 10 Mio Euro sind. Dies hat den interessanten Effekt, dass zum Beispiel bei einer zugrunde gelegten Höchstentschädigung für Sachsubstanz von 1,5 Mio Euro (inklusive einer 10 Mio Berufshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) die Prämie im Bereich von 20 bis 60 Mitarbeitern nahezu konstant 1700 Euro beträgt. Besonders attraktiv ist dies Produkt auch für Versandapotheken, weil sie im Allgemeinen wenig Mitarbeiter beschäftigen und deshalb die Prämie günstig ausfällt.
Die dritte Apothekenversicherung beim Makler ApoRisk ist die SingleRisk MODULAR. Sie ist die optimale Lösung für alle Apothekeninhaber, die die Risiken nicht umfassend absichern wollen. Sie können ganz gezielt frei wählbare Teilbereiche absichern und sich somit ihre individuelle Lösung zusammenstellen. Wenn es ganz günstig sein soll, kann mit der Modular-Lösung die Haftpflicht (Berufs- und Produkthaftpflicht) bei einer Deckungssumme von 6 Mio Euro bis 7 Vollzeitbeschäftigte für 102,- Euro Jahresbeitrag versichert werden.
Mit diesen drei Versicherungsvarianten bietet der Konzeptmakler ApoRisk sowohl für den wirtschaftlich orientierten als auch für den Apotheker, der nach dem bestmöglichen Versicherungsschutz sucht, die entsprechenden Lösungsansätze. Hinter allen drei Apothekenversicherungen stehen namhafte Versicherer. Bei PharmaRisk OMNI ist es das größte Schweizer Versicherungsunternehmen, PharmaRisk FLEX wird ebenfalls von einem großen Schweizer Versicherer betreut und hinter SingleRisk MODULAR steht ein bedeutendes süddeutsches Versicherungsunternehmen.
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Paul Vermeehren
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