Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall - meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) - an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.
Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Insbesondere wird die (private) Rentenversicherung als reine Erlebensfallversicherung auch zur Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Sie wird versicherungstechnisch genauso kalkuliert und betrieben. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung". Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.
Lebensversicherungen, wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:
Unterscheidung nach dem Versicherungsfall
Unterscheidung nach der Kapitalbildung
Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung
Unterscheidung nach Förderbarkeit durch spezifische staatliche Förderverfahren
Bei diesen Einteilungen ist zu beachten, dass ein einzelner Lebensversicherungsvertrag kompliziert gestaltet sein kann und jeweils mehrere Grundformen kombinieren kann. So gibt es Verträge, die sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen vorsehen; es können auch Todesfall- und Erlebensfallkomponenten im Vertrag vereint sein.
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in diesem Zusammenhang als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Abkürzung BUZ) bezeichnet wird. Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltod-Zusatzversicherung, bei der ein Mehrfaches der einfachen Todesfallleistung für den Fall des Unfalltodes versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen.
Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden. Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch z. B. fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung. In Deutschland führte unter anderem die in der Vergangenheit günstige steuerliche Behandlung der Erträge zu deren Erfolg. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind die in Auszahlungen von Lebensversicherungen enthaltenen Kapitalerträge allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.
Die deutsche Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist vorrangig zur langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage, insbesondere für die Altersvorsorge gedacht und auf dieses Ziel optimiert.
Auch die aufgeschobene Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher müssen diese Renten für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen, als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.
In allen Fällen, wo Kapitalerträge nur im Rahmen von Rentenzahlungen zufließen, werden diese nur nach Ertragswert der Rente, ohne Rücksicht auf gegebenenfalls schon vor Beginn der Rentenzahlung in der Aufschubzeit erzielte Kapitalerträge versteuert. Damit bleiben im Ergebnis Kapitalerträge aus der Aufschubzeit, also der Vertragslaufzeit vor dem Rentenbeginn, steuerfrei. Häufig besteht das Wahlrecht, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht). Für diesen Fall gelten die gleichen steuerlichen Regeln, wie für die gemischte Lebensversicherung. Inzwischen gibt es auch gemischte Rentenversicherungen, bei denen unter Einräumung eines Kapitalwahlrechts im Erlebensfall kein Kapital sondern standardmäßig eine Rente gezahlt wird, im Todesfall während der Aufschubzeit aber eine Todesfallleistung in der vereinbarten Höhe bei Tod gezahlt wird. Diese Verträge haben während der Aufschubzeit Todesfall-, danach Erlebensfallcharakter.
Vor allem die Riester-Rente und Rürup-Rente werden steuerlich gefördert, insbesondere auch mit staatlichen Zulagen. Dann besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht; auch verbietet es das Alterseinkünftegesetz, diese geförderten Verträge zu beleihen, auf andere zu übertragen und diese vor dem vollendeten 60. Lebensjahr zu verwerten. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug, Altersvorsorgezulage. Nur unter diesen Aspekten sollten die Nachsteuer-Renditen mit anderen Anlagen zu verglichen werden.
In Österreich wird die gemischte Lebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die gemischte Lebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Versicherungsformen zu trennen. Versicherungstechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende technische Unterteilung:
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