Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Anfänglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Wertpapieren. Später wurde der Begriff um die Kapitalrückzahlung und -umschichtung bis hin zur umfassenden „Versorgung eines Unternehmens mit Kapital" erweitert.
Die Finanzierungsformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitig nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, so dass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
Innenfinanzierung ist eine Finanzierung durch Thesaurierung (Einbehaltung) vergangener Gewinne. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Ein Maß für das Innenfinanzierungspotenzial ist die Cash-Flow-Kennzahl, vereinfacht der Einzahlungsüberschuss.
Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt:
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können - in Abhängigkeit vom Steuersystem - Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode" bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich: Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen, die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven resultieren aus dem Vorsichtsprinzip und der Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten und sind zum Teil illegal:
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, die die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreichere Unternehmensstrategie forciert werden kann. Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichsweise „teurer" (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein.
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist vorab hervorzuheben, dass Rückstellungszuführungen und Abschreibungen in der Kapitalflussrechnung als "Zufluss" von flüssigen Mitteln wirken. Dies ist jedoch nur deshalb der Fall, da Rückstellungszuführungen und Abschreibungen als Aufwendungen die Startgröße der Kapitalflussrechnung, das Ergebnis nach Steuern gemindert haben. Da diese Aufwendungen jedoch nicht mit dem Abfluss von flüssigen Mitteln verbunden sind, wird das Ergebnis nach Steuern korrigiert, indem diese beiden Posten wieder zurück-addiert werden. Trotzdem wirken Rückstellungszuführungen und Abschreibungen aus den folgenden Gründen als Finanzierung:
Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, da die Zuführungen zu Rückstellungen den Jahresüberschuss mindern, so dass weniger Mittel für Ausschüttungen (Mittelabflüsse) zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet.
Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens; aus Sicht vieler externer Analysten (auf jeden Fall aus Sicht der Rating-Agenturen) werden sie jedoch tatsächlich als Fremdkapital behandelt.
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt, müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als Einzahlungen zugeflossen sein.
Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten investiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
Außenfinanzierung Umschichtungen im Vermögensbereich finden statt, wenn materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Form überführt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Substitutionsfinanzierung. Diese Umschichtung erfolgt hauptsächlich durch den Umsatzprozess.
Umfinanzierung ist die Umschichtung von Positionen der Vermögens- und/oder Kapitalseite, ohne Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Außenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen Mittel von außen zugeführt werden, d.h. die nicht aus dem Leistungserstellungsprozess des Unternehmens stammen. Der Unternehmer, beziehungsweise der Eigentümer oder die Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Unternehmen Eigenkapital zuzuführen. Hierfür werden Einlagen getätigt, wobei man von Eigenfinanzierung beziehungsweise Beteiligungsfinanzierung spricht. Allerdings kann sich das Unternehmen auch über Kredite finanzieren (über Fremdkapital), wobei man von einer Fremdfinanzierung spricht.
Eigenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, d.h. bei der die Anteilseigner (Eigentümer) dem Unternehmen Mittel zuführen. Sie ist auch als „Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung" bekannt. Die Zuführung von Eigenkapital kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue Einlagen mitbringen. Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört die Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von „Innen", das heißt aus dem Unternehmensprozess kommt, ist die Selbstfinanzierung ein Teil der Innenfinanzierung. Die Eigenfinanzierung ist somit kein Unterpunkt der Außenfinanzierung, sondern der Außen- und Innenfinanzierung zuzurechnen.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass sie sich längerfristig binden müssen.
Stattdessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse. Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Als Fremdfinanzierung werden alle Vorgänge bezeichnet, durch die dem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber, wird zur Gegenleistung ein Zins bezahlt. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach dem Umfang der Sicherheiten und geschätzten Risiko richtet. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.
Kredite werden gewöhnlich nach ihrer Laufzeit unterschieden:
langfristige Kredite
kurzfristige Kredite
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Ihre Vorteile im Überblick
Die ApoRisk-PartnerBank bietet Ihnen eine ganze Bandbreite an Finanzierungsmöglichkeiten aus einer Hand - maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und Ihre persönliche Situation.
Mit Annuität bezeichnet man die jährliche Gesamtleistung von Zinsen und Tilgung eines Darlehens. Beim Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen genannt) zahlen Sie stets gleich bleibende Beträge in Raten zurück. Ihr Zinssatz ist bis zu 15 Jahre festgeschrieben. Durch die kontinuierliche Zahlung von Zins und Tilgungsanteil verringert sich der zurückzuzahlende Kreditbetrag. Da Ihr monatlicher Aufwand gleich bleibt, erhöht sich der Tilgungsanteil und der Zinsanteil sinkt.
Annuitätendarlehen - pro und contra
Vorteile |
Nachteile |
kontinuierliche Entschuldung |
Gesamtlaufzeit des Darlehens ist nicht genau kalkulierbar |
gleich bleibende Monatsbelastung während der Zinsbindung |
vergleichsweise hoher Gesamtaufwand |
interessant bei hohem Zinsniveau |
wenig interessant bei niedrigen Zinsen |
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keine Familienabsicherung |
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keine Möglichkeit der deutlich schnelleren Entschuldung |
Ihr monatlicher Aufwand bleibt während der Zinsbindungsdauer gleich und setzt sich aus den Zinsen für Ihr Darlehen und der Prämie für die Lebensversicherung zusammen. Die garantierte Verzinsung sowie Überschüsse lassen Ihr Kapital kräftig anwachsen.
Zum vereinbarten Termin erfolgt eine Tilgung des Darlehens aus der fälligen Lebensversicherung. Der große Vorteil einer Tilgung über Lebensversicherung ist der Hinterbliebenenschutz. Stößt Ihnen während der Vertragslaufzeit etwas zu, sind Sie über die Lebensversicherung optimal abgesichert.
Tilgung über Lebensversicherung - pro und contra
Vorteile |
Nachteile |
bei Tilgung über Lebensversicherung gewährt Ihnen die ApoRisk-PartnerBank einen günstigen Sonderzinssatz |
Risiko bei Zinserhöhungen, da sich das Darlehen während der Laufzeit nicht verringert |
die Laufzeit Ihres Darlehens ist genau kalkulierbar |
die Ablaufzeit ist nicht garantiert |
Familienabsicherung ohne Mehraufwand inklusive |
höhere Prämie bei höherem Eintrittsalter |
vorhandene Lebensversicherungen können eingebunden werden |
wenig attraktiv in Hochzinsphasen |
aus steuerlichen Gründen sehr interessant für vermietete Objekte |
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sehr attraktiv bei niedrigen Zinsen |
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Ihr monatlicher Aufwand bleibt während der Zinsbindungsdauer gleich und setzt sich aus den Zinsen für Ihr Darlehen und der Sparrate für Ihren Bausparvertrag zusammen. Durch Ihre Sparleistungen und die Verzinsung Ihres Kapitals steigt Ihr Guthaben und die Bewertungszahl Ihres Bausparvertrages an.
Ist Ihr Bausparvertrag bis zur vereinbarten Höhe angespart und hat er die erforderliche Bewertungszahl erreicht, kommt es zur Zuteilung. Ihr angespartes Bausparguthaben tilgt einen Teil Ihres Bankdarlehens, der andere Teil wird durch das sehr zinsgünstige Bauspardarlehen abgelöst und Sie zahlen nun nur noch die vorher vereinbarte Sparleistung inklusive der sehr günstigen Zinsen für Ihren Bausparvertrag.
Tilgung über Bausparen - pro und contra
Vorteile |
Nachteile |
gleich bleibender monatlicher Aufwand über die gesamte Laufzeit |
Abschlussgebühr für den Bausparvertrag |
das genaue Tilgungsdatum ist präzise zu benennen |
geringfügig höherer monatlicher Aufwand |
Sondertilgungen ins Bauspardarlehen sind jederzeit möglich |
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keine Änderung des Zinssatzes |
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keine Darlehensgebühr im Bausparvertrag |
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sehr attraktiv bei niedrigen Zinsen |
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Forward-Darlehen - Zinssicherheit über einen langen Zeitraum
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