APOTHEKENPRAXIS – ABDA
Berlin - Die Botschaft aus Luxemburg ist für die ABDA eine Enttäuschung: Generalanwalt Maciej Szpunar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht im allgemeinen Rx-Boni-Verbot einen Verstoß gegen EU-Recht. In seinen Schlussanträgen plädiert er dafür, ausländische Versender von dieser Regelung auszunehmen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hofft nun darauf, dass der EuGH in seiner Entscheidung nicht der Einschätzung des Generalanwalts folgt.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Noch ist die Preisbindung nicht gefallen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht noch aus. Und auch wenn die Luxemburger Richter dem Votum des Generalanwalts Maciej Szpunar folgen, hätte dies zunächst unmittelbar nur Auswirkungen auf ausländische Versandapotheken. Aber allmählich wird es eng für die Apotheker. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – BMG vertröstet Versandapotheken
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium hat die Hoffnungen der Versandapotheken auf eine schnelle Einführung des eRezeptes gedämpft. Das Ministerium hatte das eRezept getestet und dabei festgestellt, dass der Verarbeitungsprozess länger dauert als bei Papierrezepten. In der Gesetzgebung wurde daher unter anderem der Medikationsplan vorgezogen.
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APOTHEKENPRAXIS – Hamburg
Berlin - Im Streit mit dem Hamburger Apothekerverein (HAV) um die Versorgung von Patienten mit Spezial- und Sondennahrung hat sich die AOK Rheinland/Hamburg eine „blutige Nase“ geholt. Im Rahmen eines Anhörungstermins vor dem Hamburger Sozialgericht hat die Kasse ihre fristlose Kündigung zurückgenommen. Die Streitgegner AOK Rheinland/Hamburg und Hamburger Apothekerverein haben sich auf die Fortsetzung der vertraglichen Lieferberechtigung der Hamburger Apotheken für Spezial- und Sondennahrung geeinigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Schwierige Abgrenzung
Stuttgart - Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel? Im Falle von hochdosierten Vitamin-D-Präparaten sorgt diese Abgrenzung auch in der Apotheke immer wieder für Verwirrung. Die Stellungnahme der gemeinsamen Expertenkommission der Bundesoberbehörden soll für Klarheit sorgen.
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APOTHEKENPRAXIS – Werbeaktion
Berlin - Es ist für Unternehmer nicht immer leicht, mit Werbung auf sich und ihr Geschäft aufmerksam z machen. Manchmal helfen da besondere Einfälle. Und natürlich gilt der alte Werbespruch „Sex sells“. Ein Apotheker aus der bayerischen Gemeinde Burgebrach bringt beides unter einen Hut – mit seinem „DiLDo“-Angebot. Dabei geht es nicht um Sex-Spielzeuge, die auch in manchen Apotheken zu kaufen sind. Apotheker Hans-Georg Büchlein bewirbt damit seinen „Dienstleistungsdonnerstag“, abgekürzt DiLDo.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptsammlung
Berlin - Auch wenn es verführerisch ist: Auf eigene Faust eine Rezeptsammelstelle direkt beim Arzt zu installieren, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für einen entsprechenden Kasten an der Außenwand eines Nieren- und Diabeteszentrums (NDZ) sowie für Mitarbeiter, die die Rezepte selbst einsammeln. Ein Apotheker aus Viersen in Nordrhein-Westfalen kann sich laut Oberverwaltungsgericht NRW auch nicht auf seine Versandhandelserlaubnis berufen.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Vertrieb
Berlin - Nach dem neu gegründeten OTC-Joint Venture zwischen Novartis und GSK müssen Apotheker derzeit weiterhin mit Verzögerungen und Problemen bei Direkt-Bestellungen rechnen. Aufgrund einer Systemumstellung erhalten die Pharmazeuten die Rechnung derzeit nicht mit der Ware. Auch bei der Darstellung der Rabatte gibt es Probleme.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Hersteller
Berlin - Die Zusammenlegung des OTC-Geschäfts von GSK und Novartis verläuft in der Offizin immer noch etwas holprig. Aktuell kann GSK Consumer Healthcare den eigenen Lieferungen weder Rechnungen beilegen noch die Rabatte korrekt ausweisen. Der Konzern verspricht, dass die Lösung des Problems höchste Priorität hat.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundesverwaltungsgericht
Berlin - Apotheken dürfen in externen Räumen nicht nur Medikamente für die Heimversorgung lagern, sondern auch damit verbundene pharmazeutische Tätigkeiten durchführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind und dass die Räume in die Betriebserlaubnis aufgenommen werden. Der Vorsitzende des Bundesverbandes klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA), Dr. Klaus Peterseim, begrüßt das Urteil als eine „gute Nachricht für die heimversorgenden Apotheken und eine Bestätigung unsere Rechtsauffassung“.
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APOTHEKENPRAXIS – GFS-Post
Berlin - Gar nicht witzig finden es Apotheker in der Regel, wenn sie Post von Dienstleistern der Krankenkassen erhalten. Normalerweise flattern damit nämlich ärgerliche Retaxationen in die Offizin. In der Essener Hansa Apotheke landete jetzt Post von der GFS, der Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen, mit einem Werbelogo auf dem Briefumschlag: „Witzige Produkte 'off säggs´sch“. Damit sollen eigentlich typische Produkte aus dem Freistaat angepriesen werden. Als „Hohn schlechthin und Tritt ins Kreuz“ empfindet allerdings Apotheker Juergen Kalthegener den Werbehinweis angesichts der vorhersehbaren Retaxation.
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APOTHEKENPRAXIS – Inkontinenzversorgung
Berlin - Die Knappschaft hat die Pauschalen für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen drastisch gekürzt. Ab Juni zahlt die Kasse nur noch eine Monatspauschale von 15 Euro, statt wie bislang 21 Euro. Gegenüber Versicherten lobt sich die Knappschaft dagegen für verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge, unter denen im Normalfall keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften.
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APOTHEKENPRAXIS – Clearingstelle
Berlin - Bei der Genehmigung von Hilfsmittelanträgen leisten die Apothekerverbände ihren Mitgliedern gute Dienste: Die Clearingstellen vermitteln zwischen Apotheke und Kasse und kümmern sich um die Genehmigung. In Niedersachsen ist aus diesem Dreiecksverhältnis jetzt eine datenschutzrechtliche Posse entsprungen.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundesgerichtshof
Berlin - Mit Salzen verschiedener Form kennen sich Apotheker qua Ausbildung normalerweise gut aus. Doch beim sogenannten Himalaya-Salz mussten einige von ihnen schmerzhafte Nachhilfestunden nehmen. Wer das Produkt anbietet, haftet nämlich auch für eine irreführende Bezeichnung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Online-Händler sich nicht auf falsche Angaben des Herstellers berufen kann. Die Entscheidung ist auch für Versandapotheken relevant.
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APOTHEKENPRAXIS – Nullretaxationen
Berlin - Der Retax-Deal wird ab Juni in der Praxis seine Wirkung entfalten. Dann treten die neuen Regeln zur Rezeptabrechnung in Kraft, auf die sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach langen Verhandlungen am Montag geeinigt haben. Dabei gilt der Retax-Deal rückwirkend – für bereits eingereichte Rezepte und sogar für bereits ausgesprochene Retaxationen, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
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APOTHEKENPRAXIS – Verkaufstricks
Berlin - Die Bild-Zeitung warnt vor „Psychotricks“, die zum Kaufen verführen sollen. Nicht nur Supermärkte und Drogerien, auch Apotheken haben dem Boulevardblatt zfolge eine Masche, mit der sie Kunden „das Geld aus der Tasche ziehen“ wollen.
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APOTHEKENPRAXIS – Schiedsverfahren
Berlin - Apotheker können Retaxationen wegen Formfehlern auf dem Rezept künftig abwenden: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren auf ein umfassendes Korrekturrecht für die Apotheker verständigt – allerdings vor der Abrechnung. Außerdem wurde eine Länderklausel verankert, wonach die Landesapothekerverbände (LAV) weitergehende Verträge mit den Krankenkassen zu Retax-Fragen abschließen können.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Missachtet der Apotheker einen Rabattvertrag, bekommt er kein Geld. Fehlt ein Kreuz auf dem T-Rezept, drohen fünfstellige Retaxationen. Das war bisher so und daran wird auch die Einigung im Schiedsverfahren nichts ändern. Eine Befreiung von der Retax-Geißel war auch nicht zu erwarten. Linderung verschaffen wird der Deal zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband gleichwohl. Wie viel Linderung, hängt maßgeblich von den Kassen ab. Deren guter Wille ist nur erfahrungsgemäß leider eine Unbekannte mit negativem Vorzeichen. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – Rahmenvertrag
Berlin - Viele Retaxationen aufgrund von Formfehlern können künftig leichter vermieden werden: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf zahlreiche Anpassungen des Rahmenvertrags geeinigt. Allerdings ist eine Heilung nur in Einzelfällen möglich, wenn die Rezepte bereits zur Abrechnung gegeben wurden. Das ergibt sich aus der Einigung im Schiedsverfahren, die APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die neuen Regeln sollen ab Juni gelten.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenrecht
Berlin - Wer seine Apotheke nicht direkt in einem Ärztehaus hat, muss die Patienten in seine Offizin lotsen. Typisch sind Hinweisschilder, in näherer Umgebung auch Gehwegaufsteller. Das ist alles erlaubt, solange die Werbung nicht bereits in der Arztpraxis beginnt. Doch gilt dasselbe für Krankenhäuser? Im Siegerland wird über einen Aufsteller im Foyer einer Klinik gestritten.
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