Deckung bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Es gibt eine Sonderform: die vorläufige Deckung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist aber kein Vorvertrag, da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.
Im Klartext: Die vorläufige Deckung ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der gültig ist, bis sich die beiden Vertragspartner über den endgültigen Versicherungsschutz geeignet haben. Bedeutung hat die vorläufige Deckung aber eher in den Bereichen Industrierisiken, Lebensversicherung und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
Unter Deckung versteht man den zentralen Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Im Speziellen deckt die Versicherung den Geldbedarf für das versicherte Risiko auf der Basis statistischer Schätzungen zu Häufigkeit und Schwere des Risikos ab (Risikomatrix). Die Deckung ist somit die potentielle maximale Höhe der finanziellen Rückerstattung an den Versicherungsnehmer im Schadensfall.
Es gibt verschiedene Deckungsprinzipien:
Der Unterschied zwischen beiden Verfahren besteht im verzinsten Ansparen einer Deckungsrückstellung beim Kapitaldeckungsverfahren, während beim Umlageverfahren eingenommene Beiträge unmittelbar zur Deckung eingesetzt werden.
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