Bauherr ist derjenige, der eine bauliche Maßnahme an einem Gebäude vornimmt oder vornehmen lässt. Der Bauherr handelt dabei auf eigene Rechnung und Gefahr, er trägt also das sogenannte Bauherrenrisiko. Ein Bauherr sollte seinen Haftpflichtversicherungsschutz in jedem Fall auf diesen Bereich hin überprüfen und ggf. ausdehnen.
Verantwortung
Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen, dies in Abhängigkeit von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherren obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde. Er kann diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.
Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Fachkompetenz und Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor und während der Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt sind.
Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren sind Bauherren für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig und tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.).
Während regelmäßig die Architekten mit Preisen ausgezeichnet werden, gibt es inzwischen seltene Fälle, in denen der Bauherr für sein qualitätsvolles Bauen ausgezeichnet wird. So beim Radebeuler Bauherrenpreis, der dafür als Best Practice im 2. Bericht zur Baukultur des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2005) Aufnahme fand.
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