Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht. Solange sie minderjährig sind - also vom 7. bis 18. Lebensjahr - haften sie nur beschränkt. Sind Kinder an einem Unfall oder Schadenfall beteiligt, kann daraus für einen Geschädigten ein besonderer Härtefall werden. Um dies auszugleichen, kann auch derjenige haftbar gemacht werden, der die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. In der Regel sind das die Eltern. Aber auch Großeltern, Pflegeeltern, das Kindermädchen oder die Nachbarn können mit der Aufsicht über Kinder betraut sein.
Derjenige, der die Aufsichtspflicht hatte, muss den Schaden ersetzen, den das beaufsichtigte Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt hat. Diese so genannte Ersatzpflicht gilt nur wenn aufsichtspflichtige Personen ihrer Aufsichtspflicht "schuldhaft nicht nachgekommen sind".
Wichtig zu wissen: Vom Gesetzgeber wird im Schadenfall zunächst immer eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vermutet.
Wenn Sie aufsichtspflichtig sind, können Sie sich von der Schadenersatzpflicht nur in folgenden Fällen entlasten: Wenn Sie nachweisen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder dass der Schaden auch bei gehöriger (ausreichender) Beaufsichtigung entstanden wäre. Die Beweislast bei der Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 832 BGB bezeichnet man deshalb als "umgekehrte Beweislast". Wie notwendig oder ausreichend die Aufsicht über ein Kind zu sein hat, wird nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes beurteilt.
Beispiel: Ein 5-jähriges Kind hat sich von der Hand seiner Mutter losgerissen und ist auf die Straße gerannt. Die Mutter hat in diesem Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Autofahrer, der beim Ausweichen seinen Wagen beschädigt hat, erhält für seine Reparaturkosten keinen Schadenersatz.
» zum Lexikonübersicht Haftpflichtversicherung
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de