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APOTHEKENPRAXIS – Großhandel

Berlin - Nach dem AMNOG hatten sich die Einkaufskonditionen der Apotheker beim Großhandel zum Teil massiv verschlechtert. Im Wettbewerb der Lieferanten untereinander hat sich die Situation in den vergangenen beiden Jahren wieder entspannt. Aufgrund der jüngsten Verlautbarungen der Großhändler erwarten viele Apotheker nun erneut eine Kürzungswelle. Das Beispiel Alliance Healthcare zeigt aber, dass das nicht so einfach ist.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Die Tarifpartner haben sich über die Frage der Notdienstvergütung zerstritten. Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert, dass die neue Notdienstpauschale den Angestellten zugute kommt. Die Mehrheit der Apotheker lehnt dies ab, wie eine Umfrage von APOTHEKE ADHOC ergab.
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APOTHEKENPRAXIS – Schwangerschaftsvertretung

Berlin - Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein gesellschaftliches Thema – und bei 70 Prozent Frauenquote auch in den Apotheken relevant. Wer als Apothekenleiterin schwanger werden will, muss sich rechtzeitig um eine Vertretung kümmern. Kammern und Behörden machen normalerweise keinen Ärger. Schwieriger ist es mitunter, einen passenden Ersatz für sich selbst zu finden.
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APOTHEKENPRAXIS – Selbstbeteiligung

Berlin - Die Zuzahlung sorgt in Apotheken immer wieder für Diskussionen mit Patienten. Besonders schwierig wird die Erklärung, wenn es um Rabattarzneimittel geht: Denn obwohl die Kassen durch die Verträge bei einzelnen Präparaten mehr als 90 Prozent sparen, müssen die Patienten zahlen. Da die Rabatte geheim gehalten werden, richtet sich die Zuzahlung nach dem Listenpreis. Nicht alle Kassen erlassen diese pauschal für Rabattarzneimittel. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz.
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APOTHEKENPRAXIS – Vergütung

Berlin - Die Adexa kämpft weiter für eine bessere Bezahlung der Angestellten im Notdienst. Prominente Unterstützung erhält die Apothekengewerkschaft jetzt in Person von Karin Wahl: Die ehemalige Kammerpräsidentin aus Baden-Württemberg und heutige Apothekenberaterin fände ein Notdiensthonorar von 250 Euro angemessen.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterilrezepturen

Berlin - Im Streit um die Rabattverträge zur Versorgung mit Sterilrezepturen zeichnet sich in Hessen eine Entspannung ab: Die AOK hat – entgegen anderslautender Ankündigungen – vorerst keine weiteren Retaxationen ausgesprochen. Die Kasse prüft die Widersprüche gegen die erste Retaxwelle und befindet sich in Austausch mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV). Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh.
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APOTHEKENPRAXIS – Hilfsmittelverträge

Berlin - Apotheker können jedem Liefervertrag beitreten, dem sie möchten – Krankenkassen können sie nicht zu einem bestimmten Vertrag verpflichten. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden. In dem Streit ging es um den Hilfsmittelvertrag der AOK Rheinland/Hamburg. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) konnte sich mit der Kasse nicht auf einen Vertrag einigen und war auf einen Altvertrag aus Hamburg ausgewichen.
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APOTHEKENPRAXIS – Hessen

Berlin - Nach dem Wegfall staatlicher Fördermittel hat die erste PTA-Schule in Hessen die Segel gestrichen: Die vom Landkreis unterstützte Schule in Kassel soll geschlossen werden. Ein reduzierter letzter Jahrgang kann im August noch anfangen, danach werden keine neuen Schüler mehr aufgenommen. Auch die drei anderen PTA-Schulen in Frankfurt, Marburg und Idstein stehen unter Druck. Vermutlich werden alle das Schulgeld erhöhen.
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APOTHEKENPRAXIS – Beschaffungskosten

Berlin - Apotheken können auch weiterhin Beschaffungskosten bis zur Höhe von 9 Euro bei den Ersatzkassen abrechnen, ohne zuvor eine Genehmigung einholen zu müssen. Die entsprechende Regelung im Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) wurde zum 1. April erneut verlängert.
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APOTHEKENPRAXIS – Tarifvertrag

Berlin - In einer Kleinstadt zu arbeiten hat manchmal Vorteile. „In unserem Notdienst in der Filiale in Delitzsch ist nachts nicht viel los. Nach 22 Uhr kommt da in der Regel keiner mehr“, erzählt Apotheker Carsten Schmidt von der McMedi-Apotheke in Leipzig. Das Kontrastprogramm sind Standorte mitten in der Stadt: Andrea Zarmann von der Nordring-Apotheke im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg berichtet: „Die Kollegen habe auch nachts durchgehend zu tun.“ An Schlaf sei nicht zu denken. Weil die Angestellten keinen Einfluss haben, wie oft nachts die Notdienstglocke läutet, wird aktuell über die Vergütung gestritten.
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APOTHEKENPRAXIS – Gehälter

Berlin - Bezahlung nach Leistung – im Kammerbezirk Nordrhein sind erfolgsabhängige Prämien seit Anfang 2013 optionaler Teil des Tarifvertrags. Jetzt wurde der bisherige Höchstbetrag auf 3 Prozent des Grundgehalts verdoppelt: Bei 2000 Euro Bruttoeinkommen können so 60 Euro obendrauf kommen. Für Arbeitgeber und Angestellte stehen Motivierung und Feedback im Vordergrund.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Der kleinste Formfehler kann teuer werden – das wissen Apotheker seit dem Streit um BtM-Rezepte. „Gemäß“ statt „laut“, „Anordnung“ statt „Anweisung“: Wenn es um Geld geht, können Krankenkassen richtig pingelig sein. Oder ganz besonders freimütig: Um ihre Impfstoffverträge durchzusetzen, fordert die AOK die Apotheker in Baden-Württemberg auf, ungültige Rezepte zu beliefern. Jetzt haben Richter der Kasse einen Freibrief erteilt.
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APOTHEKENPRAXIS – Impfstoffe

Berlin - Im Streit um die Impfstoffversorgung in Baden-Württemberg müssen sich die Apotheker vorerst der AOK geschlagen geben: Das Landessozialgericht (LSG) hat den einstweiligen Rechtsschutz für eine Apothekerin aus dem Kreis Böblingen aufgehoben. Damit müssen die Apotheker die Rabattverträge bedienen, auch wenn sie Zweifel an der Gültigkeit der Verordnung haben. Die Einsparungen für die Kasse wiegen laut Gericht nämlich mehr als die Risiken für die Apotheke.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen

Berlin - Beim Aut-idem-Kreuz darf nicht ausgetauscht werden. Das gilt auch für Originalarzneimittel und Reimporte. Apotheker müssen nach der Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz umdenken: Denn inzwischen hat sich auch der GKV-Spitzenverband der Meinung der Richter angeschlossen, dass bei einem Aut-idem-Kreuz und einer ausreichend konkreten Verordnung die Substitution ausgeschlossen ist.
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APOTHEKENPRAXIS – Ersatzkassen

Berlin - Die Quote für preiswerte Blutzuckerteststreifen wird erneut erhöht: Künftig müssen 40 Prozent aller abgegebenen Teststreifen aus der günstigeren Preisgruppe stammen – bislang sind es 36 Prozent. Die Änderung des Arzneiversorgungsvertrags zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) tritt morgen in Kraft.
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APOTHEKENPRAXIS – Abgabefehler

Berlin - Fehler können teuer werden. Nicht nur für Hebammen und Ärzte, sondern auch für Apotheker ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Das gilt umso mehr, als Pharmazeuten auch für Arztfehler zur Rechenschaft gezogen werden können, die ihnen nicht aufgefallen sind. Viele Inhaber übernehmen jedoch die Policen ihres Vorgängers unbesehen und hoffen darauf, dass nichts passieren wird. Warum es sich lohnt, bei der Betriebshaftpflicht genauer hinzusehen, erklärt Michael Jeinsen von Pharm.Assec in Berlin.
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APOTHEKENPRAXIS – Wartezimmer-TV

Berlin - Ärzte dürfen ihren Patienten keine bestimmte Apotheke empfehlen, auch Apothekern sind laut Apothekengesetz und Berufsordnung solche Absprachen verboten. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) gilt dies auch, wenn die Zuweisung formal durch einen Dritten erfolgt. In der jetzt vorliegenden Begründung ihres Urteils zum Wartezimmer-TV ziehen die Frankfurter Richter eine enge Grenze.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezepturen

Berlin - Bei der Rezepturherstellung spielen Kapseln angesichts des großen Angebots an Fertigarzneimitteln eine eher untergeordnete Rolle. Verordnet ein Arzt doch eine individuelle Anfertigung, kann es in der Apotheke zum Problem kommen: Denn wird eine magensaftresistente Kapsel verlangt, müssen die Pharmazeuten passen. Produkte, die die Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs erfüllen, gibt es nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterilherstellung

Berlin - Im Streit um die Auseinzelung von Lucentis haben sich Apozyt und Novartis auf einen Vergleich geeinigt: Apozyt wird das Ophthalmikum mit dem Wirkstoff Ranibizumab zunächst nicht mehr selbst in Fertigspritzen umfüllen, sondern das Original vertreiben – bis die zweite Instanz entschieden hat. Avastin (Bevacizumab) von Roche und Eylea (Aflibercept) von Bayer werden hingegen auch weiterhin ausgeeinzelt.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterilherstellung

Berlin - Rezepturen sind laut Arzneimittelgesetz (AMG) von der Zulassungspflicht befreit. Anders sieht es aber womöglich aus, wenn bestimmte Fertigarzneimittel – etwa monoklonale Antikörper – als Ausgangsstoffe eingesetzt werden. Durch die Weiterverarbeitung wird laut Landgericht Hamburg (LG) ein zugelassenes Medikament verändert. Weil der Originalhersteller für einen solchen Schritt eine neue Zulassung bräuchte, sollen auch Apotheken und Herstellbetriebe in die Pflicht genommen werden.
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