APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen
Berlin - Eine Retaxation der DAK-Gesundheit sorgt weiter für Verwirrung: Die Kasse hatte bei der Rezeptkontrolle das Abgabedatum geändert und mit dem Herstellungsdatum der Sterilrezeptur abgerechnet. In Hamburg beruft man sich die Hilfstaxe. Der retaxierte Apotheker sieht dafür keine rechtliche Grundlage. Die Rechtslage ist alles andere als klar – selbst die Kassen sind sich uneins.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Die geplante Umstellung auf das elektronische Rezept zieht sich seit Jahren hin. Vielleicht ist der Ansatz auch grundlegend falsch. Folgt man der Rechtsprechung der Sozialgerichte, wäre eine Umstellung auf Steinrezepte sinnvoller. Was in Rosa gemeißelt ist, kann nicht mehr geändert werden. So haften Apotheker für alle Fehler der Ärzte. Die Kassen können sich hinter das Sozialgesetzbuch zurückziehen und retaxieren. Das mag rechtens sein, gerecht ist es nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Nach den Konditionenkürzungen Mitte des Jahres nehmen sich die Großhändler eine neue Stellschraube vor – das Skonto. Viele Apotheker überrascht das nicht: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben fast zwei Drittel der Teilnehmer an, dass Kürzungen des Skonto zu erwarten seien.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptabrechnung
Berlin - Geht ein Rezept verloren, hat die Apotheke keinen Anspruch auf eine Vergütung durch die Krankenkassen – auch wenn der Patient versorgt wurde. Dies hat das Sozialgericht Köln in einem Fall entschieden, in dem infolge eines Feuers in einer Schweriner Apotheke zahlreiche Rezepte zerstört wurden. Einbrecher hatten den Brand gelegt. Auf den Kosten bleibt nun die Versicherung des Apothekers sitzen.
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APOTHEKENPRAXIS – Zyto-Retax
Berlin - Formfehler auf Rezepten bei der Abrechnung von Zytostatikalösungen können Apotheker teuer zu stehen kommen. In einem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil hat das Landessozialgericht Darmstadt (LSG) entschieden, dass die Kasse retaxieren darf, wenn dem Arzt beim Übertragen der Daten vom Anforderungsschein auf das Rezept Fehler unterlaufen. Entscheidend ist laut den jetzt vorliegenden Urteilsgründen einzig und allein, was auf dem Rezept steht. Der Apothekerin ist ein Schaden von fast 15.000 Euro entstanden.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Die Großhändler haben es in der zweiten Jahreshälfte gemeinsam geschafft, die „Rabattschlacht“ zu beenden – viele Apotheken haben schlechtere Konditionen als vor einem Jahr. Doch nach Rabattkürzung und neuen Gebühren haben die Großhändler einen weiteren Hebel entdeckt. Früh im neuen Jahr wollen sie dem Vernehmen nach das Thema Skonto angehen. Doch das Spiel kann gefährlich werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Interview Dr. Elmar Mand
Berlin - Seit dem Frühjahr haben die Großhändler ihre Konditionen zurückgefahren. Mit Leistungs- und Servicebeiträgen wurden die Apotheker zur Kasse gebeten. Als nächstes wollen die Großhändler beim Skonto den Rotstift ansetzen. Rückendeckung für die drohende Konditionenkürzung bekommen sie jetzt von Dr. Elmar Mand. Im Interview erklärt der Arzneimittelrechtsexperte, warum Skonti von mehr als 1 Prozent aus seiner Sicht problematisch sind und wann Rabatte gegen das Arzneimittelpreisrecht verstoßen.
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APOTHEKENPRAXIS – Freiwahl
Berlin - Die Grenzen apothekenüblicher Waren wurden mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enger gezogen. Doch auch nach alter Fassung hatte ein Reisenähset als Angebot in der Offizin nichts zu suchen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Die Richter untersagten einer Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen ebenfalls, Kühltaschen und Stabfeuerzeuge zu vertreiben.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Für die Apothekern steht wieder einmal eine Grundsatzentscheidung an: Welche Daten müssen sie bei einer Betriebsprüfung an das Finanzamt herausgeben? Über die Ansprüche des Fiskus wird der Bundesfinanzhof (BFH) am 10. Dezember verhandeln. Drei Apotheker sind mit ihren Fällen bis nach München gekommen.
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APOTHEKENPRAXIS – Ausbildung
Berlin - Weniger als 4000 junge Menschen haben 2013 eine Ausbildung zum Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) absolviert. Das ist ein neuer Tiefstand. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) befanden sind Ende des vergangenen Jahres 150 Männer und 3645 Frauen in der Ausbildung zur PKA. Das sind 9 Prozent weniger als im Vorjahr.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen
Berlin - Die DAK-Gesundheit hat Retaxationen mit geändertem Abgabedatum begründet. Einem Sprecher der Kasse zufolge musste das Datum in einem Fall auf den 1. Januar 2014 korrigiert werden, damit eine maschinelle Korrektur bei der Berechnung des Herstellerabschlags möglich war. Der Apotheker hatte ein noch nicht gelistetes Arzneimittel verwendet. In einem zweiten Fall begründet die DAK, warum das Datum auf dem Rezept bei Sterilrezepturen irrelevant ist.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenteam
Berlin - Die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Magdalene Linz, fürchtet um die Zukunft der PKA in Apotheken: Wenn es kein Umdenken beim Einsatz der kaufmännischen Angestellten gebe, werde es 2030 vielleicht keine Auszubildenden in Apotheken mehr geben, sagte sie im Gespräch mit der Apothekengewerkschaft Adexa. Sie ermuntert Kollegen, PKA im Betrieb mehr zuzutrauen.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Ein Apotheker erhält einen Bußgeldbescheid: „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50km/h. Festgestellte Geschwindigkeit 50 km/h.“ Verwundert liest er bis zum Ende des Bescheids. Da steht zur Begründung: „Festgestellte Geschwindigkeit geändert: 77 km/h (nach Toleranzabzug).“ Er soll 100 Euro zahlen. Das kommt ihm bekannt vor und er holt seinen Retax-Ordner heraus. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen
Berlin - Kassen bemängeln manchmal kleinste formale Fehler auf dem Rezept, um ihre Rechnung nicht bezahlen zu müssen. Doch offenbar gibt es eine Steigerung: Die DAK-Gesundheit korrigiert bei Zyto-Rezepten eigenmächtig das Abgabedatum – ohne ersichtlichen Grund für den Apotheker.
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APOTHEKENPRAXIS – Kreditgebühren
Berlin - Banken müssen unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren rückwirkend an ihre Kunden zurückzahlen. Apotheker können mit guten Aussichten Gebühren für ihre Privatdarlehen einfordern, bei Unternehmerkrediten besteht Experten zufolge ebenfalls Hoffnung. Rückzahlungen drohen auch der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), die jahrelang ebenfalls Gebühren für Darlehensverträge erhoben hat. Die Bank hält sich bei dem Thema noch sehr bedeckt.
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APOTHEKENPRAXIS – Kreditgebühren
Berlin - Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Rückforderungen wegen unzulässiger Kreditgebühren rechnen Experten mit einer Klagewelle gegen die Banken. Denn die Geldhäuser müssen Standardgebühren für alle Kredite zurückzahlen, die seit November 2004 ausgezahlt wurden. Stiftung Warentest schätzt, dass sich die Gesamtsumme der Forderungen auf 7 Milliarden Euro belaufen könnte – zusätzlich zu den 3 Milliarden Euro, die bereits nach dem Grundsatzurteil im Mai ausgezahlt worden seien. Warentest gibt Verbrauchern Tipps, wie sie jetzt am besten vorgehen.
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APOTHEKENPRAXIS – Kreditgebühren
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich Kreditnehmer ungerechtfertigte Gebühren von der Bank zurückholen können. Rechtsanwalt Guido Lenné aus Leverkusen hatte schon im Mai in Karlsruhe das Grundsatzurteil erstritten, dass Standardgebühren der Banken unzulässig sind. Im Interview erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, was das Urteil für Gläubiger und Banken bedeutet, wann die Verjährung eintritt und welche Kredite betroffen sind.
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APOTHEKENPRAXIS – Bankgebühren
Berlin - Auf die Banken rollt möglicherweise eine Klagewelle ihrer Kunden zu. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Rückforderungen unzulässiger Kreditgebühren können auch ältere Verträge noch angegriffen werden. Laut dem Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger könnten auch Betriebskredite von Apothekern unter diese Regelung fallen.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Einen weiteren Grundsatzstreit um steuerrelevante Daten aus der Apotheken-EDV wird es nicht geben: Vor dem niedersächsischen Finanzgericht in Hannover hat sich eine Apothekerin gestern mit dem Finanzamt verglichen. Als Hinzuschätzung wegen fehlender Daten bei der Steuerprüfung zahlt die Apothekerin 10.000 Euro nach. Der Fiskus hatte ursprünglich 40.000 Euro gefordert.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Ob das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung alle gespeicherten Daten der Warenwirtschaft einkassieren und verwerten darf, wird demnächst der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden. In gleich drei Verfahren warten Apotheker hier auf eine Grundsatzentscheidung. Eine Kollegin aus Niedersachsen hat ein anderes Problem. Sie hätte dem Fiskus sogar alle geforderten Daten überlassen – nur leider fehlen Informationen für ein ganzes Jahr. Der Fall wird morgen vor dem Niedersächsischen Finanzgericht verhandelt.
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