APOTHEKENPRAXIS – Reimporte
Berlin - Wenn der Arzt aut idem ankreuzt, darf der Apotheker das verordnete Präparat nicht austauschen. Das gilt laut Sozialgericht Koblenz auch, wenn ein Reimport namentlich plus Pharmazentralnummer (PZN) verordnet wurde. Ein Apotheker hatte sich die Retaxierung durch eine Krankenkasse gewehrt, die einen Rabattvertrag für das Original geschlossen hatte und der Meinung war, der Apotheker hätte dieses abgeben müssen.
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APOTHEKENPRAXIS – Ranibizumab
Berlin - Das Landgericht (LG) Hamburg hat das Auseinzeln von Fertigspritzen verboten. In dem Fall ging es um das Ophthalmikum Lucentis (Ranibizumab) von Novartis. Die Aposan-Tochter Apozyt hatte aus den Originalspritzen mehrere Einzelspritzen abgefüllt. Laut Urteil ist der Vertrieb von Teilmengen ohne entsprechende Zulassung nicht erlaubt. Womöglich ließen sich die Richter von einer Studie überzeugen, die mit Unterstützung des Pharmakonzerns erstellt worden war.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterilherstellung
Berlin - Das Urteil des Landgerichts Hamburg zur Umfüllung von Lucentis-Spritzen könnte weit reichende Folgen haben. Denn wenn Fertigarzneimittel weiterverarbeitet werden, müssen sich Apotheke oder Herstellbetrieb strikt an die Zulassung halten. Wenn etwa der einmalige Gebrauch in der Fachinformation vorgesehen ist, können nicht mehrere Teilmengen verwendet werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Erstattungspreise
Berlin - Der Hessische Apothekerverband (HAV) warnt erneut vor erheblichen Lagerwertverlusten: Betroffen sind drei Präparate, bei denen der Erstattungspreis schon morgen fällt. Den Apotheken, die die Produkte teuer eingekauft haben, könnten somit Verluste im vierstelligen Bereich drohen. Der Hersteller Eisai bietet zwar einen Ausgleich - betroffene Apotheken müssen ihren Lagerbestand aber heute noch melden.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Aut-idem-Liste oder pharmazeutische Bedenken: In besonderen Fällen sollen Arzneimittel in der Apotheke nicht ausgetauscht werden. Ab April gibt es eine Ausschlussliste mit zunächst zwei Wirkstoffen, bei denen generell nicht mehr von der Verordnung des Arztes abgewichen werden kann. Nicht überall stößt dieser seinerseits verbindliche Katalog auf Zustimmung. Eine Umfrage von APOTHEKE ADHOC zeigt, dass die Apotheker mit der Sonder-PZN verantwortungsbewusst umzugehen wissen.
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APOTHEKENPRAXIS – Hilfsmittel
Berlin - Seit Januar gilt ein neuer Barmer-Hilfsmittelvertrag – Apotheken, die noch nicht beigetreten sind, dürfen aber trotzdem liefern. Da der Vertrag vergleichsweise kurzfristig gestartet war, gilt derzeit eine Übergangsregelung: Alle Apotheken, die bereits dem vorherigen Vertrag beigetreten sind, sind bis Ende Februar versorgungsberechtigt. Wer darüber hinaus liefern möchte, muss dem Vertrag in den nächsten fünf Wochen beitreten.
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APOTHEKENPRAXIS – Aut-idem-Liste
Berlin - Nach zähen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekenverband (DAV) nimmt die Aut-idem-Liste Gestalt an: Ciclosporin und Phenytoin dürfen ab April nicht mehr ausgetauscht werden, weitere Wirkstoffe sollen folgen. Auch wenn sich die Apotheker das Substitutionsverbot gewünscht haben, könnte es in der Praxis zu Komplikationen führen – denn die Sperre gilt offenbar absolut.
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APOTHEKENPRAXIS – Substitutionsliste
Berlin - Für die Erweiterung der Aut-idem-Liste haben sich Kassen und Apotheker im Schiedsverfahren auf fünf Kriterien für die Bewertung von Wirkstoffen verständigt. Die Gutachter beider Seiten sollen etwa das Verordnungsverhalten der Ärzte oder die Substitutionspraxis in den Apotheken heranziehen. Ein Dutzend Wirkstoffe steht jetzt zur Prüfung an.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Der Vorstoß kam von der Schmerzliga: Mitte 2011 startete der Patientenverband eine Petition, damit Betäubungsmittel (BtM) in der Apotheke nicht mehr substituiert werden. Die Politik reagierte und regte die Schaffung einer Ausschlussliste an. Nach fast drei Jahren und einer unwürdigen Verzögerungstaktik der Kassen ist jetzt der Anfang gemacht. Aber der mühsam herbeigeführte Kompromiss hat einen Strickfehler: Die Apotheker werden durch das Austauschverbot möglicherweise zum Austausch gezwungen.
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APOTHEKENPRAXIS – Substitutionsausschluss
Berlin - Keine Komplikationen, keine Retaxationen – von der Aut-idem-Liste versprechen sich die Apotheker mehr Sicherheit für sich und ihre Patienten. Weil die Apotheker aber auch einen Teil ihrer Freiheit opfern, ist Niedersachsens Kammerpräsidentin Magadalene Linz von der Substitutionsausschlussliste nicht vollkommen überzeugt.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekennotdienst
Berlin - Nordrhein hat die Notdienstplanung umgestellt – im benachbarten Kammerbezirk Westfalen-Lippe wird das neue System bereits seit 2012 verwendet. „Wir sind jetzt im dritten Jahr – das System hat sich bewährt“, sagt Kammergeschäftsführer Michael Schmitz. Aber in Stein gemeißelt ist das Modell nicht: In mittelgroßen Städten und in der Nähe von Notfallpraxen soll es in diesem Jahr mehr Dienste geben.
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APOTHEKENPRAXIS – Zahlungsverkehr
Berlin - Die EU-Kommission will für die Einführung des neuen Bezahlverfahrens SEPA (Single European Payment Area) mehr Zeit einräumen. Angesichts mangelnder Akzeptanz sollen Verbraucher und Banken in den Mitgliedstaaten noch bis Ende Juli mit den alten Verfahren arbeiten können. Erst danach wird der einheitliche Zahlungsverkehr verbindlich.
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APOTHEKENPRAXIS – Substitutionsverbot
Berlin - Mit der Einigung zur Aut-idem-Liste haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) erstmals ein generelles Substitutionsverbot für Generika beschlossen. Bislang stehen zwar nur zwei Wirkstoffe auf der Liste, weitere sollen aber bald folgen. Das hat auch Folgen für die Rabattverträge der Kassen: Sie werden von der Liste ausgestochen. Mit Regressen seitens der Rabattpartner rechnet man im Kassenlager aber nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – Bereitschaftsdienst
Berlin - Landesweite Verteilung statt Notdienstbezirke – Nordrhein ist bereits der zweite Kammerbezirk, der die Organisation der Dienstbereitschaft umgestellt hat. Durch die Einbeziehung aller Apotheken in ein System können enorme Synergien gehoben werden: In Nordrhein sind Kammergeschäftsführer Dr. Stefan Derix zufolge 15 Prozent der Dienste weggefallen – die Wege für die Patienten haben sich aber nur geringfügig verlängert.
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APOTHEKENPRAXIS – Bereitschaftsdienst
Berlin - Zum Jahreswechsel wurde der Notdienst in Nordrhein umgestellt: Die bisherigen Notdienstbezirke werden abgelöst; landesweit wird künftig eine Software eingesetzt, die in Westfalen-Lippe bereits seit zwei Jahren angewendet wird. Bei der Apothekerkammer ist man mit dem Start des neuen Modells zufrieden.
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APOTHEKENPRAXIS – Steuerhinterziehung
Berlin - Wegen jahrelanger Steuerhinterziehung wurde zwei OHG-Apothekern aus Bayern die Betriebserlaubnis ihrer gemeinsamen Apotheke entzogen. Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte Ende November das Vorgehen des Landratsamtes. Weil die Apotheker jahrelang mittels manipulierter Apothekensoftware Geld am Fiskus vorbei geschleust hatten, fehle ihnen die für den Beruf notwendige Zuverlässigkeit, so das Gericht.
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APOTHEKENPRAXIS – Rechenzentren
Berlin - Für viele Apotheken beginnt das neue Jahr positiv: mit der Auszahlung der ersten Notdienstpauschale durch die Rechenzentren. Während einige Apotheken ihr Geld für die Monate August und September bereits erhalten haben, müssen sich andere noch gedulden. Spätestens mit der Abrechnung für Dezember sollen die Beträge überwiesen werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Versichertenkarte
Berlin - Seit gestern werden in den Apotheken Rezepte eingelöst, die auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt wurden. Zu erkennen sind diese Verordnungen an der neuen zehnstelligen Versichertennummer, die mit einem Buchstaben beginnt. Außerdem wird in der Praxis kein Gültigkeitsdatum mehr aufgedruckt. Rezepte, die noch die alten Daten enthalten, sind vorerst uneingeschränkt gültig.
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APOTHEKENPRAXIS – Versichertenkarte
Berlin - Mit dem Jahreswechsel wurde in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Kassenpatienten Pflicht. Die alte Versichertenkarte hat damit ausgedient. Wer die neue Karte noch nicht hat, wird vom Arzt behandelt, muss aber alle Leistungen zunächst privat bezahlen. Für die Arzneimittelabgabe in der Apotheke hat diese Regelung nach Ansicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) keine Bedeutung.
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APOTHEKENPRAXIS – Kassenabschlag 2009
Berlin - Die Steuerberater des Kanzlei-Verbunds Apo-Audit wollen sich mit den Krankenkassen auf einen Musterprozess zum Kassenabschlag 2009 verständigen. Wie der federführende Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger erklärt, wurde allen 34 betroffenen Kassen ein entsprechendes Angebot gemacht, um für beide Seiten die Kosten zu minimieren. Insgesamt haben Bellinger und seine Kollegen rund 1200 Klagen eingereicht. Es geht um einen höheren einstelligen Millionenbetrag.
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