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Politik | Überfüllte Kliniken und Praxen, fehlende Arzneimittel |

In der kommenden Woche will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf gegen Lieferengpässe vorlegen. Es gehe um kurzfristige Schritte, die man im Verbund mit dem BfArM einleite, erklärte er. Ein Schwerpunkt soll auf Kinderarzneimitteln liegen. Und auch sonst hat Lauterbach einige Pläne, um die medizinische Versorgung der Jüngsten zu verbessern. Die Union fordert indessen angesichts fehlender Kinderarzneimittel einen „Beschaffungsgipfel“.
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Markt | 1-Euro-Grenze |

Berlin - Stada hält an der Videoaktion für Grippostad, Lemocin und Silomat fest – will aber ab sofort die 1-Euro-Grenze beachten.
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Politik | Der Frust kommt auf die Straße |

Der Druck auf die Politik wächst: In Thüringen haben knapp 700 Apotheker:innen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, und Psychotherapeut:innen vor dem Landtag protestiert. Für die anwesenden Landespolitiker:innen gab es Buhrufe.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2022 in 2./3. Lesung die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen.
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Pharmazie | EMA-Dokument aktualisiert |

Seit Anfang des Jahres machen wirkstoffähnliche Nitrosamin-Verunreinigungen auf sich aufmerksam. In der Folge sollte die Rolle von Hilfsstoffen und auch die Möglichkeit der endogenen Nitrosamin-Bildung genauer untersucht werden. Seitdem werden immer neue Wirkstoff-Nitrosamine öffentlich bekannt – nach Duloxetin jetzt auch N-Nitroso-Fluoxetin und N-Nitroso-Paroxetin.
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Politik | Hagen (NRW) |

Hoher Besuch in der Rathaus-Apotheke in Hagen: Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr schaute im Betrieb von Apotheker Christian Fehske vorbei. Der DAZ berichtet er, welche Themen er mit der Politikerin besprechen konnte.
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Politik | Still, still, still |

Doreen Wegner legt nach: Mit ihrer Apotheken-Version des Grönemeyer-Songs „Was soll das“ hat sie bereits für viel Aufmerksamkeit für die Nöte der Apotheken vor Ort gesorgt. Jetzt appelliert sie in einem Weihnachtslied an die Bundesregierung, den Apothekerinnen und Apothekern endlich zuzuhören. Dafür holte sie sich Unterstützung von den Kolleginnen und Kollegen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Winterprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 1,9 Prozent zulegen, 2023 kann die Wirtschaft mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent rechnen, statt einem Minus von 0,7 Prozent.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie lt. ZEW deutlich gestiegen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2005 festgestellt, dass Dienstleistungen, die naturgemäß im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und im Prozess der Erbringung dieser Dienstleistungen zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind, „eng verbundene Umsätze“ im Sinne der Richtlinienvorschrift darstellen. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 3 - S-7170 / 20 / 10001 :001).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 20/20).
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Apothekenpraxis | Für Apotheker und PTA |

Derzeit kommt alles zusammen: Grippaler Infekt trifft auf Influenza und COVID-19. Und mit COVID-19 und der Influenza gibt es neben einer banalen Erkältung zwei weitere Atemwegsinfekte, die weitaus problematischer sind und von einem grippalen Infekt unterschieden werden wollen. Allein anhand der Symptome ist dies in der Regel gar nicht möglich, denn die wenigsten Infekte haben die absolut typischen Verläufe.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden kann (Az. I R 42/18).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine im Jahre 2011 erteilte Restschuldbefreiung auch dann in das Jahr der Betriebsaufgabe (2005) zurückwirkt, wenn diese erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt (Az. X R 28/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zur Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung bzw. zur Frage, welches Wertermittlungsverfahren bei einer Kaufpreisaufteilung für eine ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste genutzten Eigentumswohnung zugrunde zu legen ist, entschieden (Az. IX R 12/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH entschied u. a., dass bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen sind (Az. II R 14/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zu Fragen der Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG entschieden (Az. VII R 37/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden können, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist (Az. I R 52/20).
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Markt | Neues Konditionenmodell |

Berlin - Der Großhändler AEP stellt zum Jahreswechsel die Konditionen um. Gänzlich neue Gebühren werden eingeführt, die bislang schlichte Einheitskondition nähert sich damit den Angeboten der Mitbewerber an. APOTHEKE ADHOC liegt die neue Rahmenvereinbarung vor.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundeministers der Finanzen vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.09.2022 – VIII R 20/20 entschieden.Der Kläger war in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50% an einer GmbH 1 beteiligt. Weiterer 50%-Gesellschafter war eine GmbH 2, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war. Die Gesellschafter der GmbH 1 fassten in den Streitjahren jeweils einstimmig Vorabausschüttungsbeschlüsse, mit denen die Vorabgewinne nur an die GmbH 2 verteilt wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 1 enthielt keine Regelungen zur Gewinnverteilung. Diese waren daher entsprechend der Beteiligungsverhältnisse zu verteilen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Das Finanzamt sah die Ausschüttungsbeschlüsse wegen der inkongruenten Verteilung der Vorabgewinne als zivilrechtlich nichtig an und unterwarf die hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger als Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG der Besteuerung.Der BFH wies die Revision des Finanzamts gegen das zugunsten der Kläger ergangene Urteil des Finanzgerichts als unbegründet zurück. Die einstimmig gefassten Ausschüttungsbeschlüsse seien als zivilrechtlich wirksame Gewinnverwendungs- und -verteilungsbeschlüsse der Besteuerung zugrunde zu legen. Es lägen daher nur offene Gewinnausschüttungen der GmbH 1 an die GmbH 2 und keine Ausschüttungen an den Kläger vor. Eine Zurechnung der hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger aufgrund eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO komme nicht in Betracht. Zivilrechtlich wirksam beschlossene inkongruente Ausschüttungen seien steuerlich anzuerkennen. Dem Kläger sei aufgrund der Ausschüttungen der GmbH 1 nur an die GmbH 2 auch kein gesetzlich nicht vorgesehener steuerlicher Vorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO entstanden.
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