• 06.04.2017 – Seit 40 Jahren Zuzahlung für Arzneimittel

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DAZ-Tipp aus der Redaktion

Seit 40 Jahren Zuzahlung für Arzneimittel


Im Jahr 1977 trat das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) in Kraft. Es bildet eine Zäsur in der über 130-jährigen Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung, denn es bestimmte, dass die GKV-Patienten beim Erwerb eines verordneten Arzneimittels einen „Anteil“ von einer D-Mark zahlen mussten. Seither ist der Sinn oder Unsinn von Zuzahlungen der Patienten eine nie versiegende Quelle für gesundheitspolitische Diskussionen.

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