• 11.12.2010 – Insolvenzschutz für Betriebsrenten wird deutlich billiger

    VORSORGE – PENSIONSICHERUNG Nach dem Beitragsschock in 2009 wird die deutsche Wirtschaft durch eine klare Beitragsreduzierung zum Pensions-Sicherungs-Verein für 2010 kräftig ...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


PENSIONSICHERUNG

Insolvenzschutz für Betriebsrenten wird deutlich billiger

 

Nach dem Beitragsschock in 2009 wird die deutsche Wirtschaft durch eine klare Beitragsreduzierung zum Pensions-Sicherungs-Verein für 2010 kräftig entlastet. Doch es sind auch noch Altlasten aus dem Vorjahr zu bezahlen.

Wegen ausgebliebener Großschäden hat der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) seinen Beitragssatz für das Jahr 2010 von 14,2 Promille im Vorjahr wieder deutlich auf 1,9 Promille reduzieren können. Die tatsächliche Belastung der Unternehmen liegt jedoch höher, weil noch Altlasten aus dem Vorjahr abzubezahlen sind.

Der PSVaG hat den Beitragssatz zur Insolvenzabsicherung von Betriebsrenten für das Jahr 2010 auf 1,9 Promille festgesetzt. Der aktuelle Beitragssatz bleibt damit klar hinter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,2 Promille zurück.

Damit hat der PSVaG, der im Fall der Insolvenz eines Unternehmens die zugesagten Betriebsrenten weiterzahlt, nach eigenen Angaben „die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bewältigt" und sieht sich „wieder in der Normalität angelangt."


Kräftige Beitragssenkung


Im vergangenen Jahr war der Satz nämlich wegen zahlreicher Groß-Pleiten bei Arcandor, Märklin, Qimonda & Co. gegenüber 2008 um das Achtfache auf den Rekordwert von 14,2 Promille erhöht worden.

Die kräftige Beitragssenkung im Jahr 2010, die sich bereits im Sommer angedeutet hatte, wird darauf zurückgeführt, dass in diesem Jahr kein solcher außerordentlicher Großschaden zu verzeichnen gewesen sei.


Gut eine halbe Milliarde gefordert


Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die die derzeit rund 79.000 Mitglieder-Unternehmen abzuführen haben, sind die Rückstellungen für Betriebsrenten in den jeweiligen Bilanzen. Die abzusichernden Rückstellungen müssen dem PSVaG bis zum 30. September eines jeden Jahres gemeldet werden.

Im laufenden Jahr beliefen sich diese auf 288 Milliarden Euro, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Prozent entspricht. Damit müssen von den Unternehmen rund 547 Millionen Euro aufgebracht werden. Im vergangenen Jahr war es wegen des hohen Beitragssatzes noch die stolze Summe von über vier Milliarden Euro gewesen.

Altlasten

Dennoch liegt die Belastung für die Unternehmen in diesem Jahr höher als 1,9 Promille. Das liegt daran, dass der PSVaG im vergangenen Jahr von einer Sonderregelung Gebrauch gemacht hat und nicht die volle Summe fällig wurde, sondern Teile des Beitrags auf die Jahre 2010 bis 2013 verteilt wurden.

Diese Altlasten belaufen sich auf jeweils 1,5 Promille der Bemessungsgrundlage 2009 und müssen in diesem und den drei kommenden Jahren zusätzlich zum eigentlichen Beitragssatz bezahlt werden.

(verpd) (ApoRisk)


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