Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
Karlsruhe, 22. Juli 2010 - Künftig kann jeder Apothekeninhaber in Baden-Württemberg, dem eine hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses am Herzen liegt, seine Apotheke als ‚Akademische Ausbildungsapotheke' anerkennen lassen und darf dazu ein entsprechendes Logo führen. Das hat jetzt die Landesapothekerkammer (LAK) in einem bundesweit einmaligen Projekt aus der Taufe gehoben. Das klare Ziel ist, die Qualität der Ausbildung zum Apotheker durch eine Verbesserung des dritten Ausbildungsabschnittes, dem Praktikumsjahr, weiter zu erhöhen. Eine löbliche Initiative, betrachtet man die von Jahr zu Jahr steigenden qualitativen und quantitativen Anforderungen der Apotheker. Trotz dieser guten Ausbildung: in einem Beruf, in dem der kleinste Fehler so weitreichende Folgen für die Gesundheit der Kunden haben kann, ist in jedem Fall auch die Absicherung der Haftpflichtrisiken zwingend notwendig.
Die jeweils für drei Jahre von der LAK speziell akkreditierte Ausbildungsqualität der Akademischen Ausbildungsapotheke soll besonders den Pharmazeuten im Praktikum ansprechen, der nach erfolgreichem Pharmaziestudium ein besonders anspruchsvolles Praktikum absolvieren möchte. Die Qualitätskriterien, die die Apotheke dazu erfüllen muss, sind detailliert. So muss der Ausbilder Fachapotheker für Allgemeinpharmazie oder für Klinische Pharmazie sein, über ein gültiges Fortbildungszertifikat verfügen sowie an einem Einführungskurs der LAK teilnehmen. Weitere Kriterien sind beispielsweise eine ausgewogene Kundenstruktur, regelmäßige Rezepturherstellung, sich mindestens einmal jährlich an ZL-Ringversuchen beteiligen und am Pseudo-Customer-Konzept (freiwillige Stichprobe zur Überprüfung der Beratungsqualität) der LAK teilnehmen.
Wer nach dem Pharmaziestudium Apotheker wird, hat einen verantwortungsvollen aber auch sicheren Beruf. Denn
der Bedarf an hoch qualifizierten Apothekern wird in den nächsten Jahren Prognosen zufolge weiter steigen. Ihre Einsatzgebiete sind vielfältig: Laut ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) arbeiten etwa acht von zehn Apothekern in einer öffentlichen Apotheke. Weitere Arbeitsgebiete sind unter anderem Krankenhausapotheken, die pharmazeutische Industrie oder Forschungseinrichtungen. Die Arbeitsbereiche rund um das Arzneimittel wie beispielsweise die Versorgung und einfühlsame Beratung des Patienten, die Herstellung eines Medikaments oder die Information von Ärzten zu Arzneimittelfragen erfordern unablässig höchstes Fachwissen und soziale Kompetenz.
Dass sich der Apotheker nicht nur auf seine Fach- und Sozialkompetenz verlässt, wenn es um die möglichen Folgen seiner Arbeit geht, ist angesichts der großen Verantwortung verständlich. Selbst der kleinste Betrieb unterliegt der Gefahr, wegen Schadenersatzforderungen in Anspruch genommen zu werden. Aufgrund der unbegrenzten Haftung eines Schädigers aus unerlaubter Handlung können Haftpflichtansprüche die Finanzkraft dann schnell übersteigen. Im Rahmen einer Allgefahrenversicherung wie die PharmaRisk ( http://www.pharmarisk.de/konzept-pharmarisk-apothekenversicherung.html ) der ApoRisk GmbH sind Haftungsansprüche Dritter mit abgesichert. PharmaRisk deckt mit einer Summe von 10 Mill. EUR Ansprüche aus z.B. Betriebs-, Produkt-, Privat- und Umwelthaftpflicht ab.
Allgefahrenversicherung heißt: alle Risiken werden erfasst, die auftreten können, bis auf speziell definierte Ausnahmen (z.B. Kriegsfolgen). Deshalb versichert die PharmaRisk-Police auch Sachschäden (inkl. Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechung) durch verschiedene Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden. Zu den Sachschäden gehören auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeiten bis zur Böswilligkeit im Zusammenhang mit elektrotechnischen und elektronischen Geräten einschließlich moderner IT-Ausstattung.
Die Haftpflichtabsicherung in PharmaRisk beinhaltet alle Inhaber der Apotheke (also z.B. bei einer OHG beide Inhaber), jeden angestellten Apotheker und jeden Betriebsangehörigen. Für alle Inhaber ist übrigens ein Privathaftpflicht eingeschlossen, in die nicht nur Kleintiere, sondern auch ein Hund einbezogen sind.
Als Inhaber des Apothekenbetriebs haftet der Apotheker nach den zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen (BGB) für die infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung verursachten Personen- und Sachschäden. Wird ein Patient der Apotheke durch Abgabe eines falschen Arzneimittels in der Gesundheit geschädigt, hat der Apotheker für den möglicherweise dadurch entstehenden Personenschaden einzustehen.
Gleichermaßen haftet der Apothekenleiter für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftpflichtgesetzes, sofern er Hersteller ist. Hersteller ist nicht nur, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat, sondern jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Die Produkthaftung trifft insbesondere auf die in der Apotheke hergestellten Rezepturen, Defekturen und die Bulkware zu. Die Produkthaftung ist in personenbezogener Hinsicht sehr weitreichend, weil jeder Lieferant als Hersteller deklariert wird, wenn der eigentliche Hersteller nicht feststellbar ist. Der Produkthersteller haftet für alle Fehler, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens zu vermeiden waren. Der Apothekeninhaber hat ebenfalls für Schäden nach dem Umwelthaftungsgesetz einzustehen, das heißt für vom Apothekenbetrieb ausgehende Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser mit der Folge eines Personen- oder Sachschadens.
Weitere Informationen zum Thema Haftpflicht beim Apothekenversicherer unter: http://www.pharmarisk.de/pharmarisk-betriebshaftpflichtversicherung-fuer-apotheker-und-apotheken.html
Pressekontakt:
Eduard Rüsing
Freier Fachjournalist
Redaktionsbüro
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