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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RECHT AUF SELBSTAUSKUNFT
Ab April müssen Versicherungen ihr umstrittenes Auskunftssystem transparenter machen. Querulanten werden es danach schwerer haben.
Wer einmal in Verruf geraten ist, lebt ganz schnell ohne Risikoschutz. Denn wer in der Versicherungsbranche als Querulant gilt, weil er sich zu oft einen Prozess vor Gericht von seiner Versicherung bezahlen ließ, hat es oft schwer, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden. Dasselbe gilt für jeden, der seine Haftpflicht besonders häufig in Anspruch nimmt. Grund dafür ist das oft als „Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft" bezeichnete Hinweis- und Informationssystem (HIS). In dieser auch Wagnis-Auskunft genannten Datensammlung tauschen sich Versicherer über Risiken ihrer Kunden aus. Unternehmen können so einen Neukunden überprüfen, bevor sie ihm eine Police und damit Versicherungsschutz geben.
Beschwerde gegen falsche Informationen in der Datenbank
Datenschützer und Kartellrechtler laufen seit Jahren Sturm gegen diesen Infopool der Versicherungsbranche. Er gilt als intransparent und nicht nachvollziehbar. Nun musste sich die Assekuranz dem Druck beugen. Zum 1. April hat sie sie ihr Auskunftssystem reformiert. Für den Versicherungskunden von weitreichender Bedeutung ist, dass er nun ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Selbstauskunft hat und Beschwerde gegen falsche Informationen einlegen kann.
Wenn ein Versicherer einen seiner Kunden an die Sammelstelle meldet, muss er diesen außerdem darüber informieren. Betrieben wird das Meldesystem zudem nicht länger unter dem Dach des Versicherungsbranchenverbandes GDV: Ab dieser Woche ist die Informa Insurance Risk and Fraud Prevention, ein Unternehmen, das sich wie die Schufa auf das Sammeln von Informationen spezialisiert ist, Infostelle für die Assekuranz.
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An dem neuen Meldesystem hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mitgewirkt. Verbraucherschützer geben jedoch keine Entwarnung. „Von dem System dürften vor allem die Versicherer bei ihren Abfragen profitieren", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BDV).
Eine weitere Neuerung im Vergleich zur alten Datenbank ist, dass ab dieser Woche die vollständigen Namen abgespeichert und abgefragt werden. Das verringert zwar das Risiko, dass Meldungen falschen Personen zugeordnet werden. Es erleichtert den Versicherern aber auch den Abgleich eines Neukunden mit der Liste. Damit könnten Verbraucher, deren Name bei HIS auftaucht, noch größere Schwierigkeiten als bisher haben, eine neue Versicherung abzuschließen.
Auf die „schwarze Liste" kommen nicht nur Streithähne und solche, die ihre Haftpflicht in besonderem Maße beanspruchen. Auch Kunden, die wegen Vorerkrankungen oder gefährlichen Berufen hohe versicherungstechnische Risiken mitbringen, werden dort notiert. Wer dann auf der Suche nach einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist, muss aufgrund des Eintrages damit rechnen, vom Versicherer abgelehnt zu werden oder aber die Police nur zu schlechteren Konditionen zu bekommen.
Weiterlesen: http://on.welt.de/hMFJj1
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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