• 04.03.2011 – Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt

    SICHERHEIT – GESETZENTWURF Der Finanzausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in seiner Sitzung am 23.02.2011 noch nicht abschließen ...

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GESETZENTWURF

Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt

 

Der Finanzausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in seiner Sitzung am 23.02.2011 noch nicht abschließen können. Über den Entwurf soll am 16.03.2011 weiter beraten werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, nach zahlreichen sehr interessanten Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung gebe es weitere Fragen, die erörtert werden müssten. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Statt dessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5% einzuführen.

Die SPD-Fraktion erklärte, es habe sich in der Tat um eine „sehr interessante Anhörung" gehandelt. Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen. Außerdem sei die Anhörung ein „Offenbarungseid" gewesen. Der Streit innerhalb der Koalition von Union und FDP habe sich durch die gesamte Veranstaltung gezogen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fragen unbeantwortet. So sei unklar, ob der Zuschlag eingeführt werde und wie hoch er sein könnte. „Klare Kante" wäre nach Ansicht der SPD-Fraktion die bessere Lösung, und die bestehe in einer Abschaffung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Die Linksfraktion, die wie die SPD-Fraktion für die Abschaffung der Selbstanzeige plädierte, bezeichnete es als folgerichtig, nach der Anhörung nicht sofort über den Gesetzentwurf abzustimmen. Es seien zahlreiche Widersprüche zwischen Gesetzesbegründung und Gesetzestext deutlich geworden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah noch erheblichen Handlungsbedarf bei dem Gesetzentwurf.

Die FDP-Fraktion wiederum bezweifelte, dass die SPD-Fraktion die Anhörung richtig wiedergegeben habe. Eine Mehrheit der Sachverständigen habe den Erhalt der Selbstanzeige befürwortet. Die FDP-Fraktion fühle sich nach der Anhörung in ihrer Auffassung bestätigt, die Möglichkeit zur Selbstanzeige grundsätzlich beizubehalten. Zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zuschlag verwies die Fraktion auf unterschiedliche Bewertungen. So habe die Bundessteuerberaterkammer auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand durch diese Regelung verwiesen. Der Vorschlag des Bundesrates sei „nicht überzeugend". Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen, empfahl die FDP-Fraktion. (ac)

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