Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
STATISTIK
Nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 2010 knapp zwei Millionen Verkehrsunfälle bei der Polizei registriert. Zwar reduzierte sich die Anzahl der Verletzten im Vergleichszeitraum des Vorjahres, dennoch waren es immer noch über 315.000 Betroffene. Personen mit gesundheitlichen Unfallfolgen können sich dabei nicht oder nicht nur auf eine gesetzliche Absicherung verlassen.
Für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2010 nahm die Zahl der polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle in Deutschland gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 1,7 Prozent auf 1,93 Millionen zu. Davon waren 1,69 Millionen Unfälle ausschließlich mit Sachschaden, 3,1 Prozent mehr als 2009, und 244.800 Unfälle mit Personenschäden (plus 7,0 Prozent).
In den ersten zehn Monaten des letzten Jahres starben dabei 3.096 Menschen, 391 oder 11 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2009. Auch die Anzahl der Verletzten reduzierte sich von Januar bis Oktober 2010 um 6,3 Prozent auf rund 315.300.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für
Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei
Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands.
Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert.
In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Bezahlt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen.
Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
Ist man vorübergehend arbeitsunfähig, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer
privaten Unfallversicherung alle absichern. Diese leistet darüber hinaus
meist weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf
als auch in der Freizeit.
Zudem ist hier eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.
Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.
Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im
Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste
durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.
Daneben können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.
Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.
(verpd) (ApoRisk)
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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