Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SONDERGENEHMIGUNG
In allen Bundesländern dürfen mittlerweile 17-Jährige Auto fahren, sofern ein Erwachsener, der sie begleitet, bestimmte Voraussetzung erfüllt. Wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält.
Auch 17-jährige Autofahrer dürfen in ganz Deutschland eigene Autos versichern oder fremde Fahrzeuge steuern. Versicherungsschutz gewähren viele Gesellschaften mit speziellen Tarifen für solche Fälle.
Beim sogenannten „Begleiteten Fahren" handelt es sich um einen Modellversuch, an dem mittlerweile alle Bundesländer teilnehmen und es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren erlaubt ist, ein Fahrzeug zu führen.
Die Teenager dürfen einen Monat vor ihrem 17.
Geburtstag ihre Fahrprüfung ablegen. Alleine dürfen sie bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr jedoch nicht Auto fahren: Bei jeder Fahrt
muss eine Begleitperson mitfahren, die unter anderem selbst 30 Jahre
oder älter ist und mindestens seit fünf Jahren einen Führerschein
besitzt.
Der Beifahrer darf darüber hinaus nicht angetrunken sein beziehungsweise nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Der Jugendliche darf also nicht als „Taxifahrer" für ein betrunkenes Elternteil herhalten, da man sonst den Versicherungsschutz riskiert.
Wichtig zu beachten: Nach dem 18. Geburtstag muss man einen Antrag stellen, damit die Prüfbescheinigung mit der Sondergenehmigung in einen normalen Führerschein umgewandelt wird.
Bei einer Autoversicherungs-Police eines vom
Fahranfänger genutzten Wagens sollte unbedingt geprüft werden, ob ein
Mindestalter des Fahrers vereinbart wurde.
Oftmals enthalten Kfz-Versicherungsverträge, die zum Beispiel von einem Elternteil abgeschlossen werden, eine Vereinbarung, wonach beispielsweise keine Personen unter 25 Jahre mit dem Pkw fahren dürfen. Durch diese Begrenzung auf erfahrene Fahrer wird die Prämie in der Regel ein gutes Stück billiger. denn Fahranfänger sind laut Unfallstatistik ein höheres Risiko als „alte Hasen".
Lässt ein Versicherter einen jüngeren Fahrer als vereinbart ans Steuer, droht eine Strafprämie. Wer seine Versicherungs-Gesellschaft vorher darüber informiert, kann eine eventuell enthaltene Altersbegrenzung aus dem Kfz-Vertrag mit einem Prämienzuschlag wieder ausschließen.
(verpd) (ApoRisk)
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