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hier ist der vollständige Text für Sie:
MENSCHENRECHTE
Berlin - Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich seit heute mit dem in
Deutschland geltenden Sterbehilfe-Verbot. Ein 67-jähriger Witwer aus
Braunschweig hatte in Straßburg gegen Deutschland
Menschenrechtsbeschwerde erhoben. Zuvor hatte der Mann versucht, über
einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) eine tödliche Dosis des Barbiturats Pentobarbital zu bekommen,
um damit seiner schwer kranken Frau Sterbehilfe zu leisten.
Seine Frau war 2002 von einer Treppe gefallen, war seitdem
querschnittsgelähmt und musste permanent fremdbeatmet werden. Nach ihrem
Unfall äußerte sie mehrmals den Wunsch, zu sterben.
Das BfArM, an dem auch die Bundesopiumstelle angesiedelt ist, prüft und
dokumentiert Verschreibungen von Arzneimitteln, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen. „Das Gesetz sieht vor, dass solche
Arzneimittel nur für therapeutische Zwecke zu verschreiben sind. Die
Verschreibung tötlich wirkender Mengen ist daher gesetzwidrig", erklärt
ein Sprecher des BfArM. Die Behörde hatte den Antrag des Mannes im
Februar 2005 daher abgelehnt.
Der Mann versuchte, gegen die Entscheidung der Behörde vorzugehen.
Nachdem das BfArM ihre Entscheidung einen Monat später bestätigte,
brachte er seine Frau in die Schweiz, wo sie sich mit Hilfe der
Organisation Dignitas 2005 das Leben nahm. Die Weigerung des
Bundesinstituts betrachtet der Witwer als Verstoß gegen das Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens und besonders gegen das Recht auf
einen würdigen Tod.
Nachdem ein Verwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht seine
Beschwerden abwiesen, klagt der Witwer nun vor dem Europäischen
Gerichtshof. Der Mann beschwert sich auch darüber, dass ihm keine
Möglichkeit gewährt wurde, die Entscheidung des BfArM anzufechten.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 23. November 2010, 10:40 Uhr
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