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ÖSTERREICH
Berlin - Für österreichische Apotheken, die maschinell verblistern, gibt es neue Vorschriften: Zum Jahresbeginn wurde die „Neuverblisterungsbetriebsordnung" verabschiedet. Um Qualitätseinbußen zu vermeiden, müssen Apotheken künftig Risiken systematisch bewerten, kontrollieren und überwachen. Wie dies in der Praxis aussehen soll, ist allerdings noch offen. Die Apotheker wollen bei der Umsetzung mitreden.
Teufel im Detail: Wer in Österreich maschinell verblistert, muss sich auf Änderungen einstellen. Foto: Elke Hinkelbein
Künftig müssen Apotheken und Blisterzentren spezielle Vorgaben befolgen,
was die Beschaffenheit und den Betrieb der Räume und Automaten sowie
die Arbeits- und Schutzkleidung angeht. Auch für den Prozess des Ent-
und Neuverblisterns, die Auslieferung der Ware sowie das Reinigen von
Automaten und Arbeitsumgebung wird es konkrete Regeln geben. Dabei
müssen die Apotheker sicherstellen, dass Kreuzkontaminationen vermieden
werden.
Die Details bleiben in der Verordnung allerdings ungeklärt und bereiten
den Apothekern deshalb Kopfzerbrechen. Denn niemand weiß, wie groß der
Umstellungsaufwand tatsächlich ausfallen wird. Die Österreichische
Apothekerkammer will daher die Umsetzung mitgestalten. Zurzeit werden
Vorschläge erarbeitet, die dem Gesundheitsministerium in Wien als
Grundlage dienen sollen.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Verordnung, die erstmals das
maschinelle Neuverblistern regelt", sagte Dr. Christian Müller-Uri,
Mitglied im Präsidium der Österreichischen Apothekerkammer. Beim
Festlegen der Details müsse aber darauf geachtet werden, dass die
Apotheker die Forderungen auch erfüllen könnten: „Wir wollen, dass das
Neuverblistern weiterhin von einer normalen Apotheke angeboten werden
kann."
Es ist nicht das erste Mal, dass die Apotheker Einfluss auf die
gesetzlichen Vorschriften zum Verblistern nehmen wollen: Bereits für die
Neuverblisterungsordnung hatten die Apotheker einen Entwurf beim
Gesundheitsministerium eingereicht. Die zentrale Forderung, das
maschinelle Verblistern nur Apotheken und nicht auch Blisterzentren zu
erlauben, nahm das Ministerium allerdings nicht auf.
In anderen Punkten war die Lobbyarbeit der Apotheker aber offenbar
erfolgreich. So hatte das Ministerium zunächst gefordert, dass jede
Blistercharge vom jeweiligen Apothekenleiter freigegeben werden muss.
Nun reicht es aus, wenn ein angestellter Apotheker die Chargen
kontrolliert. Zudem sieht die Neuverblisterungsbetriebsordnung eine
Verlängerung der Umsetzungsfrist vor: Statt bis Ende März haben die
Apotheken nun bis Ende Juni Zeit.
Janina Rauers, Dienstag, 01. März 2011, 09:28 Uhr
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