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hier ist der vollständige Text für Sie:
GROSSBRITANNIEN
Berlin - Großbritannien, das klingt nach ungebremsten Liberalismus auf dem Apothekenmarkt. Dass die vermeintlichen Freiheiten nicht für jedermann gelten, zeigt ein aktuelles Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich: Weil Apotheker aus dem EU-Ausland bislang nur in etablierten Apotheken verantwortliche Positionen besetzen durften, schaltete sich die EU-Kommission ein.
Mehr Rechte: Apotheker aus Europa sollen in Großbritanniens neuen
Apotheken bald die Verantwortung tragen dürfen. Foto: Elke Hinkelbein
Seit den 1980er-Jahren wollten sich die Briten vor einem
unkontrollierbaren Zustrom von Pharmazeuten vom Festland schützen.
Zugewanderten ist es bis heute nicht gestattet, in Apotheken, die jünger
als drei Jahre sind, die Rolle des leitenden Apothekers zu übernehmen.
Weil nun aber Brüssel interveniert hat und weil es zunehmend an
Fachkräften mangelt, soll diese Regelung abgeschafft werden.
Die Klausel für fremde Apotheker stamme aus Zeiten, in denen die meisten
Länder auf dem „Kontinent" noch streng regulierte Apothekenmärkte
hatten, rechtfertigte sich das britische Gesundheitsministerium jetzt
gegenüber dem Parlament, das die erforderlich gewordene Gesetzesänderung
beschließen muss. Wegen der Fremdbesitzverbote in anderen Ländern
hätten britische Apothekenbesitzer nicht die gleichen Möglichkeiten
gehabt, sich außerhalb des Königreichs zu etablieren, so die Begründung.
Die hohen Zuwanderungsraten seit Inkrafttreten des
EU-Freizügigkeitsabkommens bestätigten die Attraktivität des britischen
Marktes, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage: Seit 2006 ausländische
Diplome anerkannt würden, seien mehr als 2700 Pharmazeuten eingewandert.
Etwa 5 Prozent aller in Großbritannien registrierten Apotheker seien
mittlerweile Ausländer.
Einer von ihnen, ein in England ansässiger Apotheker aus Frankreich,
erwirkte im vergangenen Jahr eine Petition im EU-Parlament. Er hatte
sich mehrmals als Apothekenleiter beworben und fühlte sich
diskriminiert. Das Parlament gab dem Franzosen Recht und forderte die
EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
In seinem Schreiben an das Westminster-Parlament empfahl das
Gesundheitsministerium daher, die bestehende Regel aufzuheben. Die
Begründung: „Einige Länder im Europäischen Wirtschaftsgebiet (EEA) wie
beispielsweise Norwegen oder die Niederlande haben inzwischen ihre
Regulierungen zum Apothekenbesitz gelockert. Dadurch hat sich die
Position des britischen Apothekenbesitzers verbessert, auch sie können
jetzt nach Europa expandieren."
Auch wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt ist es unwahrscheinlich, dass
London gegen die Schreiben aus Brüssel Widerstand leistet: Seit
Supermarktapotheken nicht mehr der Bedarfsplanung unterliegen, ist die
Apothekenzahl um 8 Prozent angestiegen. In den rund 1600 neuen Apotheken
gibt es nun Bedarf an verantwortlichen Apothekern - ohne sie dürfen in
Apotheken nämlich keine verschreibungspflichtigen Medikamente abgegeben
werden.
Benjamin Rohrer und Patrick Hollstein, Dienstag, 01. Februar 2011, 08:55 Uhr
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