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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-KOMMISSION
Berlin - Eigentlich liegen die Apotheken in Europa außerhalb des Zugriffs der EU-Kommission. Gleich mehrfach hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Behörde in den vergangenen Jahren auf die Finger geklopft, etwa bei den Verfahren zum Fremdbesitzverbot oder zur Bedarfsplanung. Dass man in Brüssel offensichtlich Schwierigkeiten hat, sich vom Ideal eines liberalisierten Apothekenmarktes zu verabschieden, zeigen die aktuellen Auflagen für Griechenland.
Finanzhilfe und Deregulierung: Die EU-Kommission fordert von
Griechenland eine Liberalisierung des Apothekenmarktes. Foto: Elke
Hinkelbein
Nachdem sich die EU-Staaten, die Europäische Zentralbank und und der
Internationale Währungsfonds Anfang Mai auf Finanzhilfen von bis zu 110
Milliarden Euro geeinigt hatten, legte die Kommission vier Wochen später
ihren Auflagenkatalog für die griechische Regierung vor. Federführend
war diesmal nicht das Ressort Binnenmarkt, das unter Ex-Kommissar
Charlie McCreevy einen Schwerpunkt auf den Apothekenmarkt gelegt hatte.
Stattdessen setzt sich die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen über
die Vorgaben der EU-Richter hinweg.
In dem 90-seitigen Schreiben mit dem Titel „The Economic Adjustment
Programme for Greece" wird Athen unter anderem aufgefordert, die so
genannten geschlossenen Berufe zu öffnen: Dazu gehören neben
Rechtsanwälten, Notaren und Architekten auch Apotheker. Durch
strukturelle Maßnahmen solle der Wettbewerb verbessert werden, führt die
Kommission aus.
„Die neue Gesetzgebung sollte die Niederlassung erleichtern, indem die
Voraussetzungen, die von [...] der Dienstleistungsrichtlinie erfasst
werden, erheblich reduziert werden", heiß es in dem Papier. Gemeint sind
insbesondere „Anforderungen im Zusammenhang mit quantitativen oder
territorialen Beschränkungen, Anforderungen an die Gesellschaftsform,
Besitzbeschränkungen, feste Mindest- und/oder Höchsttarife sowie
Beschränkungen für multidisziplinäre Aktivitäten".
Ganz konkret fordert Brüssel Athen auf, die bisherige Mindest-Marge für
Apotheken aufzuheben. Auch Vorgaben bezüglich der Anzahl der Apotheken
müssen abgeschafft werden. Dass sich die griechische Regierung hinter
dem EuGH-Urteil zur Bedarfsplanung in Spanien verstecken wird, dürfte
angesichts des ungleichen Kräftegleichgewichts kaum zu erwarten sein.
Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben ist Griechenland allerdings im Verzug:
Eigentlich hätte das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem
Finanzministerium noch im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Aufhebung von
Handelsbeschränkungen im Apothekensektor vorlegen sollen. Doch bereits
die Ankündigung der Reform hat bei den rund 1200 Apothekeninhabern für
Protest gesorgt. Seit gut einer Woche wird gestreikt. Bis Juni soll das
Gesetz trotzdem verabschiedet werden.
Patrick Hollstein und Janina Rauers, Montag, 24. Januar 2011, 15:17 Uhr
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