• 14.12.2010 - Millionenstrafe für Apothekenrabatte

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USA

Millionenstrafe für Apothekenrabatte

 

Berlin  -  Insgesamt 421 Millionen US-Dollar müssen drei Pharmahersteller in den USA als Strafe zahlen, weil sie Apotheken Einkaufsrabatte gewährt haben, ohne diese zu melden. Die Konditionen sollen zu Lasten der staatlichen Versicherungssysteme Medicare und Medicaid gegangen sein. Durch den Vergleich mit Vertretern des Justizministeriums entgehen die Firmen einem Strafverfahren.

Kein Kickback für Apotheken: In den USA müssen drei Pharmafirmen Strafe zahlen, weil sie Einkaufsrabatte gewährt haben. Foto: Elke Hinkelbein

Kein Kickback für Apotheken: In den USA müssen drei Pharmafirmen Strafe zahlen, weil sie Einkaufsrabatte gewährt haben. Foto: Elke Hinkelbein

Der US-Konzern Abott, die US-Niederlassung des deutschen Unternehmens B. Braun Melsungen sowie Roxane, die Generika-Tochter des deutschen Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim, waren beschuldigt worden, den staatlichen Versicherungsprogrammen höhere Erstattungspreise genannt zu haben als Apotheken und Ärzten tatsächlich Rechnung gestellt wurden.

Die drei Unternehmen haben damit gegen das „Anti-Kickback Law" verstoßen: Personen oder Unternehmen, die in vertraglichen Beziehungen mit staatlich finanzierten Einrichtungen stehen, dürfen demnach in Verträgen mit Dritten keine Konditionen aushandeln, die zu Lasten der staatlichen Einrichtungen gehen.

Das 1972 eingeführte Bundesgesetz enthält jedoch die Klausel, dass dem Beschuldigten nachgewiesen werden muss, dass er willentlich gegen die Regelung verstoßen hat. In der Vergangenheit hatten Pharmafirmen daher oftmals argumentiert, von dem Gesetz nichts zu wissen. Im aktuellen Fall konnte den Firmen jedoch nachweisen, dass sie in Arztpraxen und Apotheken offensiv mit der Extra-Marge geworben hatten.

Ven-a-Care, eine Firma aus Florida, hatte gegen die drei Unternehmen geklagt. Gesetzliche Grundlage ist der so genannte „False Claims Act", der es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, im Namen der Regierung gerichtlich gegen die illegale Verwendung von Staatsgeldern vorzugehen. Kommt es zu Kompensationszahlungen, wird der Kläger dafür belohnt. Im aktuellen Fall erhält Ven-a-Care 88 Millionen Dollar.

Es ist nicht das erste Mal, dass Ven-a-Care auf diese Weise zu Geld kommt. Schon im Jahr 2000 hatte die 5-Mann-Firma die Regierung darauf hingewiesen, dass die US-Fresenius-Tochter National Medical Care (NMC) zu Lasten von Medicare Rabatte gewährte. Von der außergerichtlichen Zahlung in Höhe von 486 Millionen Dollar gingen 40 Millionen Dollar an Ven-a-Care. Zwei Jahre später erhielt die Firma 1,5 Millionen Dollar aus einem Vergleich mit Bayer.

2006 wurde Ven-a-Care sogar vom Verband der Steuerzahler für seine Enthüllungen ausgezeichnet. Medienberichten zufolge plant das Unternehmen aus Florida derzeit weitere Klagen gegen Unternehmen - alle auf der Grundlage des „False Claim Act".

Das Unternehmen war 1987 von einem Apotheker und einer Krankenschwester als Homecare-Anbieter gegründet worden. Ven-a-Care entwickelte sich gut und wurde schnell auch für Großkonzerne interessant: 1991 machte NMC - damals noch nicht in der Hand von Fresenius - Ven-a-care ein Übernahmeangebot.

Nachdem die Firma ablehnte, gründete NMC ebenfalls in Florida ein Konkurrenzunternehmen. Ven-a-Care zog vor Gericht - an dem langwierigen Fall drohte das Unternehmen finanziell zu zerbrechen. Mit einem ehemaligen FBI-Agenten begann der Apotheker daher, gegen die Rabattpolitik von NMC zu ermitteln.

Enthüllungen dieser Art könnten in Zukunft zunehmen. Denn der von Präsident Barack Obama verabschiedete „Patient and Affordable Care Act" sieht vor, dass man den Beschuldigten nicht mehr nachweisen muss, dass sie willentlich gegen die Regelung verstoßen haben.

Benjamin Rohrer, Dienstag, 14. Dezember 2010, 18:14 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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