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ÖSTERREICH
Berlin - Obwohl der österreichische Blistermarkt wächst, gibt es bislang kaum Vorschriften. Das will Gesundheitsminister Alois Stöger jetzt ändern: Er dringt auf strenge Qualitätsrichtlinien für Apotheken, die maschinell verblistern. Einen Verordnungsentwurf hat sein Ministerium bereits vorgelegt. Die österreichische Apothekerkammer warnt vor einer Überforderung der Apotheken.
Mehr Vorschriften: Das österreichische Gesundheitsministerium will
Regeln für die maschinelle Verblisterung in Apotheken festlegen. Foto:
Elke Hinkelbein
2009 wurde die maschinelle Verblisterung in das österreichische
Arzneimittelgesetz (AMG) aufgenommen. Die Details sind allerdings noch
nicht geklärt: Die Durchführungsverordnung, mit der auch die
Apothekenbetriebsordnung geändert werden soll, steht noch aus. Einen
Entwurf der Apotheker hatte die Regierung Anfang des Jahres abgelehnt
und stattdessen einen eigenen Vorschlag erarbeitet.
Demnach sollen maschinell verblisternde Apotheken ein
Qualitätssicherungs- und Dokumentationssystem anwenden. Risiken für die
Arzneimittelqualität müssen systematisch bewertet und überwacht werden.
Unter anderem muss festgelegt werden, welche Medikamente neu verblistert
werden dürfen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Toxizität,
Sensibilisierungspotenzial und die Stabiliät der Medikamente.
Die Apotheker kritisieren die geplanten Vorgaben des
Gesundheitsministers: „Es ist zum Beispiel unmöglich, einen
Reinigungsschritt zu bestimmen, der für alle verblisterfähigen
Arzneimittel angewandt werden kann", sagte Dr. Christian Müller-Uri,
Mitglied im Präsidium der Österreichischen Apothekerkammer. Auch bei der
Gefahr der Kreuzkontamination und dem Teilen von Tabletten gebe es
offene Fragen.
Müller-Uri kritisiert, dass sämtliche Blisterchargen vom Apothekenleiter
freigegeben werden müssen. Die Beschränkung auf Fertigarzneimittel sei
ebenfalls überflüssig. Aus seiner Sicht sollten auch Tabletten und
Kapseln aus der Rezeptur verblistert werden dürfen. Zudem fordert
Müller-Uri ein zeitliches Limit von 30 Minuten für die Lieferungen zu
den Patienten. So soll verhindert werden, dass wenige Apotheken oder
Herstellungsbetriebe landesweit verblistern. Auch die Grenze zwischen
Apotheken und Blisterunternehmen müsse noch definiert werden.
Kritik und Änderungsvorschläge kann die Apothekerkammer nur noch bis
Ende der Woche beim Ministerium einreichen. „Wir wollen die Regeln so
gestalten, dass die maschinelle Neuverblisterung für Apotheken möglich
bleibt", sagte Müller-Uri, der selbst einen Automaten besitzt und für
Heime sowie Apotheken verblistert.
Laut Entwurf soll die Verordnung schon zum Jahreswechsel in Kraft
treten. Für Apotheken, die bereits Automaten besitzen, ist eine
dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen. Wie viele der insgesamt 1300
Apotheken maschinell verblistern, ist laut Ministerium nicht bekannt.
Erst mit der Verordnung soll eine Meldepflicht eingeführt werden. Die
Kammer schätzt, dass Apotheken im niedrigen zweistelligen Bereich
Automaten gekauft haben - der Markt wachse stark. Mit Blistermed Austria
steht zudem das erste Blisterzentrum nach eigenen Angaben kurz vor der
Eröffnung.
Janina Rauers, Donnerstag, 02. Dezember 2010, 10:17 Uhr
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