• 09.03.2011 – Parteien nehmen Stellung

    APOTHEKENPRAXIS – VIDEO-SPEZIAL KASSENABSCHLAG Berlin - Vor dem Sozialgericht Berlin wurde heute der Kassenabschlag für das Jahr 2009 verhandelt - bislang ohne Ergebnis. ...

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VIDEO-SPEZIAL KASSENABSCHLAG

Parteien nehmen Stellung

 

Berlin  -  Vor dem Sozialgericht Berlin wurde heute der Kassenabschlag für das Jahr 2009 verhandelt - bislang ohne Ergebnis. Die unabhängige Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt Ende 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband Klage eingereicht. Neben den Vertretern der Krankenkassen und dem Vorsitzenden der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, war der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Beigeladene vor Gericht vertreten. Eine Entscheidung gab es heute noch nicht.

Noch Klärungsbedarf: Nach der Verhandlung zum Kassenabschlag 2009 wollen die Parteien noch einmal die Akten prüfen. Foto: Elke Hinkelbein

Noch Klärungsbedarf: Nach der Verhandlung zum Kassenabschlag 2009 wollen die Parteien noch einmal die Akten prüfen. Foto: Elke Hinkelbein

Weil die Kassen noch kurzfristig einen weiteren Schriftsatz eingereicht hatten, möchte Daubenbüchel schriftlich Stellung nehmen: „Wir haben die Klageabweisung beantragt, außerdem einen Schriftsatznachlass von drei Wochen, um auf die doch sehr neuen Ausführungen der Gegenseite entsprechend eingehen zu dürfen." Wegen der neu vorgetragenen Argumente sei der Verlauf des Verfahrens für ihn überraschend gewesen, sagt Daubenbüchel.

Der GKV-Spitzenverband fordert, dass der Schiedsspruch aufgehoben und der Kassenabschlag neu verhandelt wird. Nach der heutigen Verhandlung fühlen sich die Krankenkassen in ihrer Auffassung bestätigt. „Das Verfahren ist unterbrochen worden, es wird demnächst weitergehen. Wir haben das Gefühl, es ist ein faires Verfahren, es läuft angemessen und gut. Inhaltlich kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, denn es wird ja noch weitergehen", sagt der Sprecher des GKV-Spitzenverbands Florian Lanz.

Der Vorsitzende Richter Gunter Rudnik genehmigte eine Frist von drei Wochen. Die Parteien einigten sich darauf, dass danach ohne neue mündliche Verhandlung entschieden wird. Das erstinstanzliche Urteil könnte dann in etwa zwei Monaten ergehen.

Alexander Müller, Mittwoch, 09. März 2011, 15:02 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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