• 05.11.2010 - Apotheken müssen Eignung nachweisen

    APOTHEKENPRAXIS – HILFSMITTELVERSORGUNG Berlin - Streitigkeiten um die Abgabe von Hilfsmitteln, wie sie Anfang des Jahres in Berlin zwischen Apothekerverband und AOK aufg ...

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HILFSMITTELVERSORGUNG

Apotheken müssen Eignung nachweisen

 

Berlin  -  Streitigkeiten um die Abgabe von Hilfsmitteln, wie sie Anfang des Jahres in Berlin zwischen Apothekerverband und AOK aufgetreten sind, könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Denn die Krankenkassen werden ab Januar die Möglichkeit haben, von Leistungserbringern eine generelle Eignungsprüfung zu verlangen, wenn diese Inkontinenzeinlagen, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe abgeben wollen.

Prüfung im 5-Jahres-Takt: Apotheken, die Kassenpatienten mit Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen sich künftig präqualifizieren. Foto: Elke Hinkelbein

Prüfung im 5-Jahres-Takt: Apotheken, die Kassenpatienten mit Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen sich künftig präqualifizieren. Foto: Elke Hinkelbein

Die sogenannte Präqualifizierung kann für mehrere Hilfmittelgruppen bei zentralen Prüfstellen beantragt werden, Filialen müssen sich selbst bewerben. Wer sich einmal den Anforderungen des bundeseinheitlichen Systems gestellt hat, ist für fünf Jahre zertifiziert. Allerdings: Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Gesetzlich vorgeschrieben wird den Apotheken die Eignungsprüfung nicht. Wer noch nach alten Verträgen beliefert, muss - solange die Bedingungen gelten - auch keine Änderungen befürchten. Wird die Präqualifizierung aber bei Ausschreibungen oder in neuen Verträgen gefordert, ist die Zertifizierung Pflicht.

Immerhin müssten die Leistungserbringer in Zukunft nicht mehr bei jeder Kasse einzeln ihre Eignung nachweisen, argumentiert eine Sprecherin des GKV Spitzenverbands. Und: „Eine Präqualifizierung muss von den Kassen anerkannt werden." Ein Anrecht auf einen Zuschlag ist damit allerdings nicht verbunden.

Noch ist nicht öffentlich, für welche Hilfsmittelgruppen sich Apotheken präqualifizieren lassen können und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. „Die Apotheker werden in einer Tabelle ablesen können, für welche Hilfsmittelabgabe sie im Grundsatz berechtigt sind", erklärt Christian Bumiller, der die Präqualifizierungsstelle beim Verband der Ersatzkassen (vdek) leiten wird. Bei der Festlegung der Gruppen habe es kleine Änderungen gegeben, im Prinzip habe man sich aber an die bisherigen Vorgaben gehalten.

Noch können sich Leistungserbringer aber nicht bewerben, denn die Prüfstellen wurden noch nicht benannt. „Sobald wir unsere Arbeit aufnehmen, stellen wir Anträge und Informationen über die Kriterien zur Verfügung", so Bumiller. Welche Kosten für eine Präqualifizierung beim vdek entstehen, wollte er nicht verraten.

Yvette Meißner, Freitag, 05. November 2010, 13:12 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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