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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GROSSBRITANNIEN
Berlin - In Großbritannien müssen Apotheker künftig Tagebuch führen: Die gerade aus der Royal Pharmaceutical Society (RPSGB) ausgegliederte Berufsaufsicht, das General Pharmaceutical Council (GPC), erwartet von allen praktizierenden Pharmazeuten regelmäßige Evaluationen der eigenen Arbeit. Die Pflicht zur Selbstreflektion soll die Qualität der Versorgung verbessern.
Tagebuch wird Pflicht: Britische Apotheker müssen regelmäßig Aufsätze über ihre Arbeit vorlegen. Foto: Elke Hinkelbein
Jeder Apotheker muss künftig nachweisen, dass er seine fachlichen
Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu muss er sich auf
einer Internetseite anmelden und mindestens neun Mal im Jahr einen Text
über die eigene Arbeit verfassen. Neu erlerntes Wissen aus Fort- oder
Weiterbildungen, Evaluationen kritischer Vorfälle in der Praxis sowie
Interaktionen mit anderen Heilberuflern können als Beleg dienen.
Kontrolliert werden die Angaben unangemeldet, aber mindestens einmal in
fünf Jahren.
Mit den neuen Vorgaben demonstriert das GPC zum ersten Mal seinen
Anspruch als Kontrollorganisation für alle britischen Apotheker. Bis
vor kurzem vereinte die RPSGB Berufsaufsicht und Standesvertretung.
Doch der Regierung waren dies zu viele Kompetenzen unter einem Dach:
Eine Interessenvertretung könne nicht die Rahmenbedingungen für den
eigenen Berufsstand festlegen, hieß es. 2007 veranlasste die Regierung
den Umbau der Apothekerkammer für umgerechnet 4,4 Millionen Euro.
Da die RPSGB seit 1883 eine königliche Charter besitzt, war eine
Auflösung nicht so einfach möglich: Zum einen wurde in der Geschichte
des Königreiches noch nie eine Charter entzogen. Unklar wäre zum
anderen gewesen, was mit dem finanziellen Vermögen (Stand 2005:
geschätzte 5,2 Millionen Pfund) passiert. Normalerweise sieht das
britische Recht vor, dass in einem solchen Fall das Vermögen an eine
königliche Institution übertragen wird, die ähnliche Aufgaben erfüllt.
Doch eine solche gibt es im Apothekenbereich nicht.
Die RPSGB scheint die Abspaltung des Regulationsapparates nicht zu
stören. „Als regulierende Institution und Interessenvertretung hatten
wir einen dauerhaften Interessenkonflikt", sagte eine Sprecherin auf
Nachfrage. In Zukunft könne man politischen Diskussionen und den
Entscheidungen der neuen Regulierungsbehörde unbefangener entgegnen.
Benjamin Rohrer, Dienstag, 05. Oktober 2010, 08:45 Uhr
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