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APOTHEKENPRAXIS – Hessen

Berlin - Das Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen zahlt künftig die Rente später an die Mitglieder aus. Statt wie bislang im Vormonat kommt die Überweisung demnächst erst am 15. des laufenden Monats.
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APOTHEKENPRAXIS – Stellenanzeige

Berlin - In der Stellenbörse der Apothekerkammer Nordrhein wurden unlängst Apotheker für die Industrie geworben – auf ziemlich aggressive Art. Die Geschäftsstelle sah sich veranlasst, den Eintrag zu löschen.
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APOTHEKENPRAXIS – Großhandel

Berlin - Wende im Skonto-Prozess: Im zweiten Anlauf hat das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) in zweiter Instanz über die Skonto-Frage verhandelt. Am 29. Juni soll das Urteil verkündet werden. Bis dahin bleibt es spannend. In der Verhandlung zeichnete sich aber nach Angaben von Beobachtern ab, dass die Richter dem Landgericht Aschaffenburg (LG) nicht folgen werden: Skonti müssen laut OLG in die Rabattbetrachtung einbezogen werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Zweigpraxen

Berlin - Apotheken müssen laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) „einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben“. Die Flure eines Einkaufszentrums sind in Ordnung, in einen Supermarkt integriert darf die Apotheke nicht sein. Bei Ärzten ist das offenbar nicht so schlimm: Die Gerichte haben jedenfalls bislang keine Probleme damit, dass ein Arzt Zweigpraxen in Outdoor-Läden unterhält.
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APOTHEKENPRAXIS – Hilfsmittelverträge

Berlin - Ab Juli gilt bei der AOK Nordwest ein neuer Hilfsmittelvertrag. Knackpunkt ist die Pauschale für Inkontinenzhilfen: Bis dato hatte die Kasse in Westfalen-Lippe je nach Art und Größe des Produkts einen festen Stückpreis gezahlt. Nun soll eine Monatspauschale von 20,90 Euro eingeführt werden. Der neue Vertrag gilt auch für Schleswig-Holstein; mit ihm sinkt die bisher gezahlte Pauschale um mehr als zehn Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – Witze

Berlin - Dass Chuck Norris schon zweimal bis Unendlich gezählt hat, wissen die meisten. Weithin unbekannt sind dagegen die „Chuck Norris Facts“ aus der Apotheke. Zum Beispiel, dass Chuck Norris eine eigene Sonder-PZN hat oder warum Chuck Norris Schuld am Fachkräftemangel ist. Aber sehen Sie selbst.
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APOTHEKENPRAXIS – Umsetzung des E-Health-Gesetzes

Berlin - Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist einen Schritt weiter gekommen. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutscher Apothekerverband und Bundesärztekammer haben jetzt die IT-Spezifikation für seine elektronische Erstellung und Aktualisierung vorgelegt.
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APOTHEKENPRAXIS – Umfrage

Athen - Die Apotheker sind mit dem vollsortierten Großhandel zufrieden. Dies ergab eine Umfrage des Instituts für pharmaökonomische Forschung im Auftrag des europäischen Dachverbands GIRP. Das Direktgeschäft ist jedenfalls keine Alternative.
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APOTHEKENPRAXIS – Douglas erwartet Pleitewelle

Berlin - Dem deutschen Apothekenmarkt steht ein Umbruch bevor, sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich der Meinung seines Generalanwalts Maciej Szpunar anschließen. Der hatte gestern in seinen Schlussanträgen die Preisbindung für nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen kritisiert das Votum und warnt vor den möglichen Folgen eines entsprechenden Urteils. Im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC richtet er auch einen Appell an den Gesetzgeber.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds

Berlin - Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat im vergangenen Jahr insgesamt 113,1 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Damit haben die Apotheker auch 2015 nicht den ehemals von der Politik zugesagten Zuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro erhalten. Laut NNF-Geschäftsbericht schulden die Apotheker dem Fonds aus laufenden Mahnverfahren noch 16.000 Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – ABDA

Berlin - Die Botschaft aus Luxemburg ist für die ABDA eine Enttäuschung: Generalanwalt Maciej Szpunar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht im allgemeinen Rx-Boni-Verbot einen Verstoß gegen EU-Recht. In seinen Schlussanträgen plädiert er dafür, ausländische Versender von dieser Regelung auszunehmen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hofft nun darauf, dass der EuGH in seiner Entscheidung nicht der Einschätzung des Generalanwalts folgt.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Noch ist die Preisbindung nicht gefallen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht noch aus. Und auch wenn die Luxemburger Richter dem Votum des Generalanwalts Maciej Szpunar folgen, hätte dies zunächst unmittelbar nur Auswirkungen auf ausländische Versandapotheken. Aber allmählich wird es eng für die Apotheker. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – BMG vertröstet Versandapotheken

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium hat die Hoffnungen der Versandapotheken auf eine schnelle Einführung des eRezeptes gedämpft. Das Ministerium hatte das eRezept getestet und dabei festgestellt, dass der Verarbeitungsprozess länger dauert als bei Papierrezepten. In der Gesetzgebung wurde daher unter anderem der Medikationsplan vorgezogen.
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APOTHEKENPRAXIS – Hamburg

Berlin - Im Streit mit dem Hamburger Apothekerverein (HAV) um die Versorgung von Patienten mit Spezial- und Sondennahrung hat sich die AOK Rheinland/Hamburg eine „blutige Nase“ geholt. Im Rahmen eines Anhörungstermins vor dem Hamburger Sozialgericht hat die Kasse ihre fristlose Kündigung zurückgenommen. Die Streitgegner AOK Rheinland/Hamburg und Hamburger Apothekerverein haben sich auf die Fortsetzung der vertraglichen Lieferberechtigung der Hamburger Apotheken für Spezial- und Sondennahrung geeinigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Schwierige Abgrenzung

Stuttgart - Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel? Im Falle von hochdosierten Vitamin-D-Präparaten sorgt diese Abgrenzung auch in der Apotheke immer wieder für Verwirrung. Die Stellungnahme der gemeinsamen Expertenkommission der Bundesoberbehörden soll für Klarheit sorgen.
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APOTHEKENPRAXIS – Werbeaktion

Berlin - Es ist für Unternehmer nicht immer leicht, mit Werbung auf sich und ihr Geschäft aufmerksam z machen. Manchmal helfen da besondere Einfälle. Und natürlich gilt der alte Werbespruch „Sex sells“. Ein Apotheker aus der bayerischen Gemeinde Burgebrach bringt beides unter einen Hut – mit seinem „DiLDo“-Angebot. Dabei geht es nicht um Sex-Spielzeuge, die auch in manchen Apotheken zu kaufen sind. Apotheker Hans-Georg Büchlein bewirbt damit seinen „Dienstleistungsdonnerstag“, abgekürzt DiLDo.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptsammlung

Berlin - Auch wenn es verführerisch ist: Auf eigene Faust eine Rezeptsammelstelle direkt beim Arzt zu installieren, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für einen entsprechenden Kasten an der Außenwand eines Nieren- und Diabeteszentrums (NDZ) sowie für Mitarbeiter, die die Rezepte selbst einsammeln. Ein Apotheker aus Viersen in Nordrhein-Westfalen kann sich laut Oberverwaltungsgericht NRW auch nicht auf seine Versandhandelserlaubnis berufen.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Vertrieb

Berlin - Nach dem neu gegründeten OTC-Joint Venture zwischen Novartis und GSK müssen Apotheker derzeit weiterhin mit Verzögerungen und Problemen bei Direkt-Bestellungen rechnen. Aufgrund einer Systemumstellung erhalten die Pharmazeuten die Rechnung derzeit nicht mit der Ware. Auch bei der Darstellung der Rabatte gibt es Probleme.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Hersteller

Berlin - Die Zusammenlegung des OTC-Geschäfts von GSK und Novartis verläuft in der Offizin immer noch etwas holprig. Aktuell kann GSK Consumer Healthcare den eigenen Lieferungen weder Rechnungen beilegen noch die Rabatte korrekt ausweisen. Der Konzern verspricht, dass die Lösung des Problems höchste Priorität hat.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundesverwaltungsgericht

Berlin - Apotheken dürfen in externen Räumen nicht nur Medikamente für die Heimversorgung lagern, sondern auch damit verbundene pharmazeutische Tätigkeiten durchführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind und dass die Räume in die Betriebserlaubnis aufgenommen werden. Der Vorsitzende des Bundesverbandes klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA), Dr. Klaus Peterseim, begrüßt das Urteil als eine „gute Nachricht für die heimversorgenden Apotheken und eine Bestätigung unsere Rechtsauffassung“.
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