VORSORGE – Steuer & Recht
Der unter anderen für die sog. Klauselkontrolle zuständige zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am 23.04.2014 über Allgemeine Geschäftsbedingungen in sog. Riester-Rentenverträgen entschieden, die sich mit der Frage der Kostenüberschussbeteiligung beschäftigen.
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VORSORGE – Steuer & Recht
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel haben zum Abschluss der Kabinettsklausur das Arbeitsprogramm der großen Koalition für dieses Jahr vorgestellt. Merkel sprach von "intensiven Beratungen und tiefgehenden Diskussionen". Ein nächstes Arbeitstreffen für den Sommer sei bereits geplant.
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VORSORGE – Steuer & Recht
Wenn ein Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wird, darf diese nicht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlöschen, lautet in Kurzfassung ein EuGH-Urteil vom 19.12.2013. Das Urteil gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Das EuGH-Urteil erfolgte auf Anrufung des BGH. Dieser muss nun entscheiden, welche Konsequenzen das Urteil hat.
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VORSORGE – Wissen & Tipps
Zum Jahresbeginn 2014 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Entwicklungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist.
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VORSORGE – Steuer & Recht
In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Alterversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruhen.
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VORSORGE – Steuer & Recht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass derzeit die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit 12 Monaten und für nach 1992 geborene Kinder mit drei Jahren nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Pflicht zum weiteren Ausgleich der Benachteiligung der Familien.
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VORSORGE – Steuer & Recht
Nach einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/95) wird nach der Auswertung von Modellrechnungen die gesetzliche Rente künftig weniger als bisher ausreichen, um den Lebensstandard aus der Zeit der Berufstätigkeit im Alter fortzuführen.
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