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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Versichern & Vorsorgen | Leistungsvergleich
Wer sich für den Abschluss einer Pflegeversicherung interessiert steht erst Mal vor der Frage:
Pflegerente (Lebensversicherung) oder Pflegetagegeld (Krankenversicherung)?
Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Leistungseintritt unabhängig von den tatsächlichen Kosten die vereinbarte monatliche Rente. Diese ist meist nach ADL-Punkten (Aktivitäten des täglichen Lebens), ggf. auch zusätzlich nach Pflegegraden gestaffelt und wird ergänzt durch eine zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung. Sowohl Beitrag als auch Rente sind garantiert und ab Leistungsbeginn wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt.
Die Pflegetagegeld- oder auch Pflegemonatsgeldtarife sind wie die Lebensversicherungstarife so genannte „Summenversicherungen“. Auch hier erhält der Versicherte – unabhängig von den Kosten und Fach- oder Laienpflege – seinen vereinbarten festen Betrag pro Tag oder pro Monat. In der Krankenversicherung erfolgt die Einordnung der Pflegebedürftigkeit nach der gesetzlichen Regelung der Pflegegrade im SGB XI. So wie in der Lebensversicherung werden Alterungsrückstellungen gebildet, die die Verteuerung des Beitrags durch das Älterwerden ab Versicherungsbeginn berücksichtigen. Anders als in der Lebensversicherung kann der Beitrag aber, z.B. aufgrund von höheren Schäden als erwartet, angepasst werden.
Sehen Sie hier eine Gegenüberstellung der wesentlichen Unterschiede der Pflegetarife aus der Lebens- und Krankenversicherung. Mehr»
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