• 17.11.2017 – Zur Beweislast des Pkw-Eigentümers für Mangelhaftigkeit einer Pkw-Reparatur

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Die Klage eines Kfz-Eigentümers auf Schadensersatz nach einem Motorschaden wurde vom Landgericht Coburg abgewiesen, weil nach dem eingeholten ...

  • Pressemitteilungen

    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

  • Die wichtigsten Services auf einen Blick

    Wir sind für Sie da - online, telefonisch oder vor Ort

  • Kontakt

    Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und unbürokratisch weiter.

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Zivilrecht

Zur Beweislast des Pkw-Eigentümers für Mangelhaftigkeit einer Pkw-Reparatur


Kein Fehler der Werkstatt

Die Klage eines Kfz-Eigentümers auf Schadensersatz nach einem Motorschaden wurde vom Landgericht Coburg abgewiesen, weil nach dem eingeholten Gutachten der Schaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch die beklagte Werkstatt beruht.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug wegen eines Marderschadens am Kühlsystem bei der beklagten Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Nach durchgeführter Reparatur hatte diese u. a. noch eine Probefahrt über 15 km und eine anschließende Sichtkontrolle durchgeführt, bevor der Kläger sein Fahrzeug wieder in Empfang nahm.

Nach einer Woche, in der mit dem Pkw mindestens 1.000 km gefahren worden waren, blieb das Fahrzeug mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen.

Der Kläger verlangte nun Ersatz für den wirtschaftlichen Totalschaden an seinem Fahrzeug und behauptete, bei der Reparatur in der Werkstatt der Beklagten sei der Kühlwasserschlauch nicht ordnungsgemäß befestigt worden. Dies habe später zum Motorschaden geführt. Die Beklagte hielt dem entgegen, dass sich eine fehlerhaft montierte Federschelle am Kühlerschlauch, wie vom Kläger behauptet, spätestens bei der Probefahrt hätte lösen müssen. Das war aber nicht der Fall gewesen.

Ein vom Landgericht Coburg beauftragter Sachverständiger ging der Frage auf den Grund und stellte den Vorfall an einem vergleichbaren Fahrzeug nach. Dabei zeigte sich überraschend, dass schon nach sehr kurzer Zeit bzw. Fahrstrecke der Druck im Kühlwassersystem wegen dessen Erwärmung so groß war, dass der Schlauch abgedrückt wurde und das Kühlwasser sofort austrat. Der Sachverständige konnte deshalb sicher davon ausgehen, dass sich spätestens nach 10 km Fahrstrecke ein fehlerhaft montierter Kühlwasserschlauch gelöst und zum Kühlwasseraustritt geführt hätte. Das Zurücklegen einer Strecke von mehr als 1.000 km mit einem solch fehlerhaft montierten Schlauch konnte der Gutachter hingegen völlig ausschließen.

Die Ausführungen des Sachverständigen überzeugten das Gericht. Es wies daraufhin die Klage ab, weil der Kläger den behaupteten Fehler bei der Reparatur seines Fahrzeugs durch die beklagte Werkstatt nicht nachweisen konnte.

Sachverständige werden vom Gericht regelmäßig dann beauftragt, wenn zur Entscheidung des Verfahrens nicht nur Rechtsfragen beantwortet werden müssen, sondern zur Beurteilung eines Sachverhalts spezielles Fachwissen erforderlich ist, über das Richter in den meisten Fällen nicht verfügen. Neben Fragestellungen aus dem Kfz-Bereich sind beispielsweise Streitigkeiten über Mängel an Bauwerken oder über ärztliche Kunstfehler ohne die Hinzuziehung von Sachverständigen in den allermeisten Fällen praktisch nicht zu entscheiden. Der Sachverständige hilft in diesen Fällen mit seinem Fachwissen dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts. Das letzte Wort bei der Entscheidung des Rechtsstreits liegt jedoch auch hier in der Verantwortung der Richter.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Coburg, Urteil 12 O 389/16 vom 26.07.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner