• 25.10.2017 – Straßenverkehrs-Ordnung: Neue Bußgelder sind in Kraft

    SICHERHEIT | Wissen & Tipps Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nich ...

  • Pressemitteilungen

    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

  • Die wichtigsten Services auf einen Blick

    Wir sind für Sie da - online, telefonisch oder vor Ort

  • Kontakt

    Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und unbürokratisch weiter.

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Wissen & Tipps | StVO

Straßenverkehrs-Ordnung: Neue Bußgelder sind in Kraft

1. Höhere Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn

  • Die Bußgelder sind von bisher 20 Euro auf mindestens 200 Euro Regelgeldbuße angehoben worden. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.
  • Für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wurden neue Tatbestände geschaffen, zusätzlich können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.

Neue Regelung:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Nicht freie Bahn geschaffen bei Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.

Bisherige Regelung:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 20 Euro.
  • Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 20 Euro.

Neue Tatbestände:

  • Keine Rettungsgasse gebildet - mit Behinderung (z. B. eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet - mit Gefährdung (z. B. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet - mit Sachbeschädigung (z. B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.

Davon unberührt bleiben mögliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe z. B. für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das absichtliche nicht beiseite Fahren bei Blaulicht und Martinshorn oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen (§ 323c StGB). Hiermit soll unter anderem auch das Blockieren einer Notfallgasse im Unglücksfall erfasst sein.

2. Höhere Strafen für Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto

  • Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wurde von 60 auf 100 Euro erhöht. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro.
  • Das Handyverbot wurde verschärft, sodass Tablets, E-Book-Reader etc. und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet im sog. hand-held-Betrieb eindeutig darunter fallen. Videobrillen werden explizit verboten.‎
  • Die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sog. Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen wurden dagegen ausdrücklich erlaubt.

Sachinformation

Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Dies führte zu Rechtsunsicherheiten. Kurznachrichten schreiben via Smartphone war nicht ausdrücklich genannt.

Der § 23 StVO wurde nun an die technische Entwicklung der Unterhaltungselektronik und Informationstechnologie angepasst. Die Neuregelung ist technikoffen formuliert, sodass künftige Entwicklungen auf dem Markt ebenfalls erfasst werden. Ziel ist, gefährliche Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen und Unfälle zu vermeiden.

Wo neueste Technik die Nutzung verkehrssicher zulässt oder sogar die Verkehrssicherheit erhöht, wird sie zugelassen: Die Nutzung von Sprachsteuerung und Vorlesefunktion wird ausdrücklich erlaubt. Ebenso Head-Up-Displays, wenn sie fahrzeug-, verkehrszeichen- oder fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren.

Um die abschreckende Wirkung zu stärken, wurden die Bußgelder erhöht.

Ab sofort gilt:

Regelgeldbuße (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt)

  • beim Führen eines Kfz 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte);
  • beim Radfahren 55 Euro.

Bislang galt:

Regelgeldbuße (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt)

  • beim Führen eines Kfz 60 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister;
  • beim Radfahren 25 Euro;
  • kein Regelfahrverbot.

3. Verhüllungsverbot

  • Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist ab sofort verboten.
  • Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen und mit 60 Euro bestraft.

Ziel der Neuregelung in der StVO ist die Gewährleistung einer effektiven - heute vermehrt automatisierten - Verkehrsüberwachung durch Feststellbarkeit der Identität des Kraftfahrzeugführers. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies setzt voraus, dass er auch identifiziert werden kann, was erschwert wird, wenn ausschlaggebende Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.

Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen. Die angemessene Sanktion für die Zuwiderhandlung liegt daher bei 60 Euro.

Verboten ist das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Nicht verboten sind reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Kappe, Kopftuch), Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer. Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.

Quelle: BMVI



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner