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Wissen & Tipps | Smart Home
Sie regeln Heizungen, steuern die Beleuchtung, geben Alarm: In immer mehr Haushalten werden Smart-Home-Systeme installiert – Zeit, sie besser gegen Cyberangriffe zu schützen, fordert der GDV.
Etwa sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben bereits Smart-Home-Systeme in ihrem Wohnraum installiert. Vielen Verbrauchern ist aber nicht bewusst, welche Risiken mit der Vernetzung des Hauses verbunden sind und dass es keine klaren Anforderungen in Punkto Sicherheit für diese Systeme gibt. „Verbraucher müssen klar erkennen können, was sie unter dem Label ,Smart Home‘ erwerben“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin, „Viele wiegen sich in einer gefährlichen Scheinsicherheit.“
Die meisten Verbraucher (69 Prozent) kennen den Begriff Smart Home, auch wenn ihnen nicht immer klar ist, was sich genau dahinter verbirgt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative GfK-Online-Befragung, die im Auftrag der deutschen Versicherer durchgeführt wurde. Verbraucher erwarten von der smarten Technik, dass sie alltägliche Steuerungsprozesse übernimmt: beispielsweise Jalousien nach Sonnenstand öffnen und schließen, Beleuchtung je nach Tageszeit an- und abschalten sowie die Raumtemperatur regeln. Daneben sollen diese Systeme immer mehr auch sicherheitsrelevante Funktionen wie Einbruch- oder Brandmeldung übernehmen.
Bislang gibt es keine verbindlichen Sicherheitsstandards für Smart-Home-Produkte. Auch nicht für Geräte, die in der unmittelbaren Privatsphäre der Verbraucher eingesetzt werden, wie internetfähige Kameras. Dabei können hier Sicherheitslücken von Kriminellen genutzt werden, um über das Internet Hausbesitzer aus der Ferne zu beobachten und den richtigen Zeitpunkt für einen Einbruch abzupassen. „Es muss klare und für alle Anbieter verbindliche Regeln geben, um die Cyberrisiken für die Anwender möglichst gering zu halten“, sagt Gause.
Um Cyberrisiken im intelligenten Haus zu minimieren, haben die deutschen Versicherer einen Anforderungskatalog erstellt.
Den vollständigen Anforderungskatalog der deutschen Versicherer finden Sie in dem GDV-Positionspapier, das unten zum Download bereit steht.
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