• 09.07.2017 – Immobilienmakler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen

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Steuer & Recht | Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler

Immobilienmakler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen


Immobilienmakler müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Das beschloss der Bundestag am 22.06.2017 mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10190) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/12831) annahm. Gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8084).

Befreiungen für langjährig Tätige

Ziel des Gesetzes sei es, die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern zu verbessern, heißt es in der Begründung. Die Pflicht, die Sachkunde nachzuweisen, gilt auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten, weil es sich bei der Grundstücks- und Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes handele.

Für Makler und Wohneigentumsverwalter, die bereits länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung vom Sachkundenachweis vorgesehen.

Grüne wollten Wohnungseigentumsgesetz

Die Grünen forderten in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ein Wohnungseigentumsgesetz vorzulegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt. Neuregelungen wollten die Grünen auch für die Verwaltung der Finanzen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Weitere Forderungen bezogen sich darauf, Umbaumaßnahmen und Sanierungen zu fördern, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung zu stärken und Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter festzuschreiben.

Deutscher Bundestag



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