Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GROB FAHRLÄSSIG
Wer sich im Straßenverkehr grob fahrlässig verhält und dadurch einen Unfall verursacht, bleibt auf einem Teil seines Schadens sitzen.
Ein Versicherter handelt grob fahrlässig, wenn er trotz tief stehender Sonne mit unverminderter Geschwindigkeit in den Bereich einer durch eine Ampel gesicherten Kreuzung einfährt und dabei einen Unfall verursacht. Ein Vollkaskoversicherer ist in so einem Fall dazu berechtigt, seine Leistung auf 50 Prozent zu beschränken, so das Amtsgericht Duisburg (Az.: 50 C 2567/09).
Die Klägerin war mit ihrem Pkw mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf einer innerstädtischen Straße unterwegs. Als sie eine durch eine Ampelanlage gesicherte Kreuzung passierte, kollidierte sie mit einem von rechts kommenden Fahrzeug, das bei grün in den Kreuzungsbereich eingefahren war.
Dass die Lichtsignalanlage für sie auf rot stand,
bemerkte die Klägerin erst, als sie bereits das andere Fahrzeug
wahrnahm. Zu ihrer Entschuldigung gab sie an, dass die tief stehende
Sonne die Anzeige der Ampel verfälscht habe. Sie sei daher bei der
Annäherung an die Kreuzung fest davon überzeugt gewesen, grün gehabt zu
haben.
Der Vollkaskoversicherer der Klägerin warf ihr vor, den Unfall grob fahrlässig verursacht zu haben. Denn hätte die Versicherte ihre Fahrweise den tatsächlichen Verhältnissen angepasst, so hätte sie wahrnehmen können und müssen, dass die Ampel für ihre Fahrtrichtung auf rot zeigte. Der Versicherer wollte sich daher lediglich mit einer Quote von 50 Prozent an den Aufwendungen der Versicherten beteiligen.
Neue Regelung bei „grober Fahrlässigkeit" |
Das Urteil betrifft einen Fall, der sich nach der Reform des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) ereignet hat, die zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Vor 2008 musste die Versicherung keine Leistung zahlen, wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Egal wie weit das Fehlverhalten die Höhe und das Entstehen des Schadens beeinflusst hat. Seit 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch anteilig kürzen. Und zwar nur um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht. |
In ihrer gegen den Versicherer gerichteten Klage
trug die Autofahrerin vor, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Ihrer Meinung nach lag nämlich kein in subjektiver Hinsicht
unentschuldbares Fehlverhalten vor, welches weit über das gewöhnliche
Maß hinaus ging.
Sie war der Meinung, dass es ihr nicht zuzumuten war, ihr Fahrzeug unter einer möglichen Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bis zum Stillstand abzubremsen, um die Anzeige der Ampel zu kontrollieren. Auch sei es ihr nicht zumutbar gewesen, aus dem Auto auszusteigen, um einen einwandfreien Blick auf die Ampel zu erlangen.
Dem wollte das Duisburger Amtsgericht zwar grundsätzlich nicht widersprechen. Es wies die Klage der Autofahrerin gegen ihren Vollkaskoversicherer auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten gleichwohl als unbegründet zurück.
Nach Überzeugung des Gerichts hat die Klägerin
sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig
gehandelt. Denn grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt nach den Umständen des Einzelfalls in
ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt.
Davon ging das Gericht in der zu entscheidenden Sache aus. Denn die Klägerin hatte sich ihren eigenen Angaben zufolge der vermeintlich grünen Ampel trotz tief stehender Sonne mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit genähert. Und das, obwohl sie sich wegen der Sonne in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt fühlte.
Sie hätte daher durch ein deutliches Herabsetzen der Geschwindigkeit sicherstellen müssen, nicht bei rot in die Kreuzung einzufahren. Dazu wäre nach Meinung des Gerichts weder ein von der Klägerin behauptetes Abbremsen bis zum Stillstand noch ein Aussteigen aus dem Fahrzeug erforderlich gewesen.
Die Klägerin hat sich der Kreuzung jedoch mit unverminderter Geschwindigkeit genähert. Deshalb hielt es das Gericht für gerechtfertig, dass sich ihr Versicherer nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung gemäß Paragraf 81 VVG lediglich mit einer Quote von 50 Prozent an ihren Aufwendungen beteiligt hat.
(verpd) (ApoRisk)
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de