Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung
Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den Versorgungsbezügen ist der Bruttobetrag, den der Versorgungsträger zur Erfüllung des Versorgungsanspruchs auszahlt (Urteil vom 26.06.2017, Az. S 15 KR 33/17).