Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Sozialversicherungsrecht
Die Kosten einer parallel zu einer Chemotherapie erfolgenden Hyperthermiebehandlung eines an einem Lungenkarzinom Erkrankten sind nicht von der Krankenkasse zu tragen (Gerichtsbescheid vom 23.08.2016, Az. S 27 KR 7202/14, rechtskräftig).
Der Kläger begehrte die Übernahme der Kosten einer Hyperthermiebehandlung die parallel zu Chemotherapie bei ihm erfolgt ist. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil allgemein anerkannte, dem medizinischem Standard entsprechende Behandlungen, insbesondere verschiedene chemotherapeutische Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätten, die beim Kläger auch zur Anwendung gekommen seien. Hinsichtlich der Behandlung mittels Hyperthermie fehle eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf. Der Gemeinsame Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen (GBA) habe sich mit der Hyperthermie bereits befasst. Er habe in seinem Beschluss vom 18.01.2005 u. a. ausgeführt, dass die bisher vorliegenden Studien keinen Nachweis des therapeutischen Nutzens alleiniger oder begleitender Hyperthermie hätten erbringen konnten; therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer alleinigen oder begleitenden Hyperthermiebehandlung beim Bronchialkarzinom seien nicht belegt. Er habe sogar geraten, bei solchen experimentellen Therapien Erprobungen insbesondere zum Schutz der Patienten auf die Durchführung kontrollierter Studien zu begrenzen, die geeignet seien, einen Wirksamkeitsnachweis zu führen. Hinzu komme, dass bei dem Kläger ein kapazitatives System zum Einsatz gekommen sei. Die offizielle interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Hyperthermie (IAH) der Deutschen Krebsgesellschaft habe in der Vergangenheit diese Methode kritisiert. Studien an Universitäten würden im Unterschied hierzu mit radiativen Systemen durchgeführt. Auch sei vorliegend nicht belegt, dass die Hyperthermie zu einer Besserung bei dem Kläger geführt habe, denn sie sei neben schulmedizinischen Behandlungsansätzen, die für sich allein schon grundsätzlich geeignet seien, Wirksamkeit zu entfalten, angewendet worden.
SG Stuttgart, Gerichtsbescheid S 27 KR 7202/14 vom 23.08.2016
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de